Die gleiche Ausbildung zweimal machen?

3 Antworten

Sorry, aber ich kann mir echt kein derartiges Szenarion vorstellen, wo das praktisch Sinn macht.

Wenn es nur um ein paar Jahre Arbeitslosigkeit oder "Familienzeit" geht, gibt's Programme, einfach nach "berufsrückkehrer programm" oder "wiedereinstieg programm" suchen. Da muss man nicht die komplette Ausbildung machen.

Und selbst wenn es um längere Zeiträume geht, reichen IMHO Weiterbildungen. Weil die Grundlagen ändern sich nicht so schnell. Da hilft ggf. z. B. die Arbeitsagentur, wenn du nicht einfach so einen Job im alten Bereich findest.

Außerdem: Selbst wenn man eine Umschulung macht, also einen *anderen* Beruf über eine stark *komprimierte* Ausbildung ergreift, weil man im alten Beruf wirklich nichts mehr findet (inkl. gesundheitl. Probleme), kriegen die Leute das aus finanziellen Gründen meist alleine nicht hin, weil schon Kinder da sind, eine Immobilie abbezahlt werden will, etc. Wie soll das dann mit einer richtigen Ausbildung in der Realität funktionieren?!

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

PA200Tornado  21.04.2025, 19:19

Mir fällt da sehr wohl ein Szenario ein. Mein eigenes bzw. das von mir erlebte! Nach dem Abschluss meiner Berufsausbildung wurde die Anforderungen in meinem Lehrberuf auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Da wir (die in der Bundesrepublik Ausgebildeten) die neuen europäischen Anforderungen angeblich nicht erfüllten, wurde uns kurzerhand die Ausübung des Berufes innerhalb der Europäischen Union untersagt. Eine Frechheit, wenn man bedenkt, dass in den anderen europäischen Ländern (wie üblich) einfach über die neuen europaweit geltenden Regelungen hinweg gesehen wurde bzw. die nun notwendig gewordenen Lizenzen einfach so und ohne weitere Ausbildung vergeben wurden. Nur wir in der Bundesrepublik haben das natürlich wieder vorfristig und etwas verschärft umgesetzt. Ich habe in meinem Leben mit Engländern, Italienern, Spaniern und Franzosen zusammengearbeitet und kann wohl mit Fug und Recht behaupten, dass die bei weitem nicht über unseren Ausbildungsstand verfügten. Es gab dann einen Umschulungslehrgang solange die von europäischer Ebene geforderten Elemente nicht in die bundesdeutsche Berufsausbildung integriert war. Dieser Lehrgang wurde über einen Zeitraum von insgesamt acht Jahren angeboten. Diesen Lehrgang konnte ich leider nicht wahrnehmen, da ich die gesamte Zeit über bei der Bundeswehr war (nicht im BfD-Anspruch). Heute wird dieser Lehrgang nicht mehr angeboten, da die europäischen Elemente nunmehr Teil der Berufsausbildung sind. Dieser Lehrgang wäre aber Grundvoraussetzung um diesen Beruf innerhalb der europäischen Union weiter oder besser gesagt wieder ausüben zu dürfen. Mir bleibt also nur eine erneute Berufsausbildung, wenn ich diesen Beruf wieder ausüben wollte. Das ist aber zugegeben ein krasses "Einzelschicksal" und natürlich nicht die Regel. Innerhalb der Bundesrepublik betrifft das lediglich eine niedrige dreistellige Zahl. Von meinem Fall abgesehen, macht eine erneute Ausbildung natürlich wirklich sehr wenig bis überhaupt keinen Sinn. Auch nach mehrjähriger Unterbrechung bei der Ausübung des Berufes nicht!

WasserMineral 
Beitragsersteller
 21.04.2025, 20:01
@PA200Tornado
Von meinem Fall abgesehen, macht eine erneute Ausbildung natürlich wirklich sehr wenig bis überhaupt keinen Sinn.

Nein, dein Fall ist nicht das einzige Szenario, bei dem es Sinn macht.

PA200Tornado  21.04.2025, 20:18
@WasserMineral

Ok, da lasse ich mich auch gerne eines Besseren belehren. Es gibt ja auch unfassbar viele Ausbildungsberufe. Vielleicht gibt es da auch noch ähnlich geartete Fälle oder andere Sonderfälle. Ich wollte zunächst auch nur meinen Fall vorstellen und aufzeigen, dass es zumindest Einzelfälle gibt wo es so wäre. Mir wurde damals, als ich das kurzzeitig in Erwägung zog, gesagt dass es ohnehin nicht ginge. Aber wie hier zu lesen ist, scheint es doch möglich zu sein. Bin aber kein Arbeitsrechtler/Jurist und kann es deshalb auch nicht abschließend bewerten. Danke auf jeden Fall für deine Antwort.

WasserMineral 
Beitragsersteller
 11.12.2024, 23:17

Wie gesagt, es geht nicht um den Sinn dahinter, sondern nur darum, ob dies prinzipiell möglich ist.

Wenn Du die zweite Runde selbst bezahlst, könnte das funktionieren. Es ist nur eine der völlig nutzlosen Fragen, weil mir beim besten Willen kein Szenario einfällt, mit dem der Sinn zu erklären ist.


WasserMineral 
Beitragsersteller
 10.12.2024, 18:06

Was soll man denn da selbst bezahlen? Höchstens noch die Prüfungsgebühr.

Doch, da gibt's durchaus Szenarien.

WasserMineral 
Beitragsersteller
 10.12.2024, 18:13
@sumpfbub

Ein Szenario wäre ein Berufsrückkehrer, der vor 20-30 Jahren die Ausbildung gemacht hat und seitdem nie wieder in diesem Beruf gearbeitet hat - und dementsprechend nochmal (fast) bei null anfangen muss. Z.B. eine Mutter/Hausfrau.

Oder wenn man außerbetrieblich bei einem Bildungsträger eine Ausbildung absolviert hat, aber dort absolut nichts gelernt hat und deswegen ebenfalls (fast) bei null steht. Klar, man müsste in solchen Fällen nicht unbedingt eine erneute Ausbildung absolvieren, sondern könnte auch einfach direkt im Job lernen. Wenn man allerdings psychisch angeschlagen ist, kann der Azubi-Status schon eine Erleichterung sein, weil dann nicht so viel von einem erwartet wird wie von einem "normalen" Angestellten.

Ja theoretisch geht das