Der Fahrlehrer möchte bei Vertragskündigung Geld haben, normal?
Hallo,
nach langem hin und her habe ich mich nach Streit mit dem Fahrlehrer dazu entschieden die Fahrschule zu verlassen. So eigentlich im guten.
Zu mir, ich habe alle Theoriestunden hinter mir, auch alle Praxisstunden.. Ich habe lediglich eine Prüfung im Fahren verhauen.
Jetzt stellt mir mein Fahrlehrer eine Rechnung von 500€ mit einer von ihm genannten "Kulanz" von 125€, weshalb ich nun 375€ zahlen muss.
Ich habe im Internet oft gelesen, dass bei einem Fahrschulwechsel eigentlich KEINE Extrakosten bei der alten Fahrschule anfallen.
Grund von Ihm ist die Vertragsverlängerung, anscheinend halbjährig. In den AGBs, auf die er immer wieder hinweist, finde ich jedoch nichts von einer halbjährlichen Verlängerung des Vertrags.
Ich bitte um Hilfe, da ich nicht weiter weiß.
Danke!
2 Antworten
Wofür werden die 375 € in der Rechnung denn berechnet? Da steht doch sicher nicht "Wechselgebühr"...
Grund von Ihm ist die Vertragsverlängerung, anscheinend halbjährig. In den AGBs, auf die er immer wieder hinweist, finde ich jedoch nichts von einer halbjährlichen Verlängerung des Vertrags.
Also: das du benutzte Leistungen zahlst, ist doch logisch oder? Aber eine Wechselpauschale kenn ich nicht und keiner in meinem Freundeskreis, der gewechselt ist, musste dies zahlen. Der eine hatte aber noch 6 Fahrstunden zu zahlen offen. Das diese gezahlt mussten, ist ja klar.
Durch den Fahrschulwechsel können zusätzliche Gebühren entstehen. Bei der alten Fahrschuledürfen dabei in der Regel keine zusätzlichen Kosten anfallen, wenn Sie die Fahrschule wechseln – egal ob Sie sich vor oder nach der theoretischen Prüfung für einen Wechsel entscheiden.
Eine erneute Anmeldegebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde ist dagegen unumgänglich. Diese kann geringer ausfallen, wenn Sie die theoretische Ausbildung über Ihre bisherige Fahrschule bereits abgeschlossen haben. Meist verlangt auch der TÜV eine Gebühr für die Eintragung der neuen Schule in Ihre Akte.
Quelle: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/fahrschule-wechseln/
Wenn Sie die Fahrschule wechseln, darf der alte Anbieter keine zusätzliche Gebühr für den Fahrschulwechsel erheben. Allerdings führen andere Faktoren dazu, dass zusätzliche Kosten entstehen.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fahrschule-wechseln/
Dann soll er dir die Faktoren auflisten. Ne Strafzahlung darf er nicht verlangen. Ansonsten soll er dir die Kostenparameter auflisten und nicht auf die AGBs verweisen bzw dir die entsprechenden Zeilen in deinem Vertrag zeigen. Nimmt er einen neuen Vertrag, hab deinen eigenen dabei und zeig ihm, dass das in deinem Vertrag nicht steht. Stellt dieser sich dann immer noch quer, dann würde ich mich mal an den Verbraucherschutz wenden.
Es ist aber alles gezahlt.