Deo und Feuerzeug zur Verteidigung?
Moin, Ich habe drüber nachgedacht, mir einfach ein Deo und ein Feuerzeug in die Tasche zu packen zur Selbstverteidigung, daher dass ein Messer zur Verteidigung nicht gerade Praktisch ist. Mit Deo ist man im entferntesten Sinne durchaus eher auf Entfernung entsprechend müsste das doch eigentlich klappen oder? Wie sieht es da Strafrechtlich aus (schon klar dass ich das bei nem 7 Jährigen nicht einsetzen kann weil der meine Süßigkeiten will, sondern eher in einem Szenario wo ich an anzahl und/oder körperlich unterlegen bin)?
5 Antworten
Ich denke nicht, dass Du da straffrei bei wegkommen würdest. Sich zu verteidigen ist das eine, jemanden anzünden zu wollen ist was anderes. Nehmen wir mal an, das funktioniert und der Angreifer wird dadurch verletzt, dann hat auch er das Recht Dich anzuzeigen. Manche Kleidung fängt sehr schnell Feuer, genauso wie Haare.
Je nach Situation kann man natürlich alles zur Hand nehmen, was gerade greifbar ist. Aber dafür muss schon das eigene Leben auf dem Spiel stehen. Unterlegen zu sein, rechtfertigt kein extremes Handeln mit Feuer. Vor allem dann nicht, wenn andere Optionen im Raum standen, wie z.B. weglaufen, Passanten um Hilfe bitten, o.ä.
Wirst Du umzingelt und mit Messer usw. bedroht, von Menschen die Dir weit überlegen sind, sind alle Mittel recht. Aber man muss eben abwägen, ob das wirklich nötig ist oder nicht. Ich würde eher ein Tierabwehrspray empfehlen. Das ist erlaubt und effektiver. Deo und Feuerzeuge sind nicht gerade zuverlässig und wie schon erwähnt wurde, je nach Wind und Wetter völlig nutzlos.
Du wirst das Messer garnicht kommen sehen du stellst dir das so einfach vor und wenn ein Täter mich anzeigen würde zeigt ich ihn auch an
Spray fliegt durch Wind oft rückwärts. Und was soll das Feuerzeug?
Das ist allerdings nicht zu empfehlen. Denn das könnte vor Gericht sogar als kranker Mordversuch interpretiert werden.
Oh, das hört sich nicht besonders gut an, angenommen der Angreifer trägt keine ausgeprägten Verletzungen sonder es wurde eher zur Abschreckung benutzt, müsste man da von ähnlichen ausgehen oder würde es da eher als Selbstverteidigung gewertet werden?
Wenn ich mir vorstelle ich werde angegriffen denke ich daß ich nicht die Zeit oder Ruhe haben werde mit beiden Händen meine "Waffe" zu aktivieren. Mal abgesehen davon dürfte die Spraydose recht schnell leer sein und dann? Warum nicht einfach Tierabwehrspray (=Reizgas) das ist legal und brennt höllisch wenn man's in die Augen bekommt, du brauchst nur eine Hand dafür, bist nicht drauf angewiesen daß dein Feuerzeug funktioniert, und damit wirst du Angreifer mit Sicherheit effektiver los.
Stell ich mir zu kompliziert vor Gewalt passiert sehr schnell es dauert wenige Sekunden
Prima Idee, habe ich schon lange immer dabei. Allerdings Haarspray in ner Minidose, das brennt besser.
Höchste Not kennt weder Gebot, noch Verbot.
Nun, Der wind müsste schon sehr Stark sein. Das Feuerzeug ist um den Strahl zu entzünden und somit den Angreifer praktisch vor einen Flammenwerfer zu stellen.