Deckenlampe?
Ein Elektriker hat eine Deckenlampe Montiert. Die Lampe ist nach einem halben Jahr von der Decke gefallen .
Wer haftet Der Elektriker oder der Lampenhersteller Danke Toni.
4 Antworten
Wen die Lampe neu war, hast Du dafür ja eine Rechnung und damit hast Du 2 Jahre Gewährleistung ab Kaufdatum. Schick dem Hersteller Fotos von den defekten Teilen und eine Kopie der Elektriker-Rechnung und fordere Ersatz. Du kannst jedoch nicht Ersatz für beschädigte Gegenstände fordern, auf die die Lampe drauf gefallen ist, lediglich die Schäden an der Lampe selbst müssen repariert werden oder der Hersteller muß Dir eine neue Lampe schicken oder Dir den Kaufpreis erststten.
Da, wie ich gelesen habe, die Aufhängeöse der Leuchte gerissen ist, kann der Elektriker nichts dafür. er hat das montiert, was du angeliefert hast.
Ermittle mal das Gewicht der Leuchte - diese Plastikösen sind eh nur was für leichte Varianten!
Da musst du dich nun mit dem Leuchtenhersteller streiten. Aber den hast du ja im vorauseilenden Gehorsam schon mal entlastet. Wie sollte denn die Leuchte angebracht werden? Das ist entscheidend. Hat der Elektriker das mindestens so "gut" wie gefordert gemacht, ist er sicher raus aus der Nummer.
Irgendwie bist du als Käufer einer Leuchte auch in der Mitverantwortung, dir auch Teile auszusuchen, die
- mechanisch
- elektrisch
- optisch
- funktionell
dem entsprechen, was du erwartest. Punkt 1 hat jedenfalls nicht funktioniert....
Alles Gute!
Ost aus der Lampe was gebrochen? Sind die Schrauben aus der Decke gekommen? Irgendwas muss ja die Ursache gewesen sein. Danach richtet sich ggf die Haftung.
Wenn mit "Zugentlastung/Kunststofflasche" dieser Kunststoffklip am Kabel einer Hängelampe gemeint ist, so dürfte es wohl entweder ein Produktionsfehler gewesen sein, jemand hat diesen bei der Montage beschädigt, oder die Lampe war zu schwer für diese Aufhängung... Hier wäre wieder zu klären, ob der Elektriker diesen bei Montage ggf bechädigt hat, oder ob es wirklich die Schuld des Hersteller war (Produktionsfehler/zu schwache Lasche)... Das wird man ggf nur pber einen Gutachter klären können, wer hier die Schuldfrage hat. Sonst bleiben die Kosten bei Dir...
Die Lasche ist Teil der Leuchte - Plastikteil made in China?
Kunststofflasche mit 3 Löchern ist durchgebrochen
Wer bezahlt den Schaden.
Wenn der Schaden noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist passiert ist, dann ist der Hersteller der Leuchte zuständig (Materialfehler, Produktmangel), vorausgesetzt, das Plastikteil war bei der Leuchte dabei.
Der Elektriker/Monteur hat damit nichts zu tun.
kommt ja drauf an warum die von der Decke gefallen ist
Das wenn man wüsste, scheint alles ordnungsgemäss montiert gewesen zu sein . Viellecht ein Hersteller Fehler. ???
Dann kannst du den Elektriker ja nicht einfach dafür anprangern, wie RareDevil schon sagt, irgendwas muss ja kaputt gewesen sein.
Dübel fest , nur die Zugendlastung , Kunststofflasche mit 3 Löchern ist durchgebrochen . Wer bezahlt den Schaden.
Lampenmonteur hat alles richtig gemacht. Es ist ein renomierter europäischer Lampenhersteller.
Und nun. ???