Deckenlampe?

4 Antworten

Wen die Lampe neu war, hast Du dafür ja eine Rechnung und damit hast Du 2 Jahre Gewährleistung ab Kaufdatum. Schick dem Hersteller Fotos von den defekten Teilen und eine Kopie der Elektriker-Rechnung und fordere Ersatz. Du kannst jedoch nicht Ersatz für beschädigte Gegenstände fordern, auf die die Lampe drauf gefallen ist, lediglich die Schäden an der Lampe selbst müssen repariert werden oder der Hersteller muß Dir eine neue Lampe schicken oder Dir den Kaufpreis erststten.

Da, wie ich gelesen habe, die Aufhängeöse der Leuchte gerissen ist, kann der Elektriker nichts dafür. er hat das montiert, was du angeliefert hast.

Ermittle mal das Gewicht der Leuchte - diese Plastikösen sind eh nur was für leichte Varianten!

Da musst du dich nun mit dem Leuchtenhersteller streiten. Aber den hast du ja im vorauseilenden Gehorsam schon mal entlastet. Wie sollte denn die Leuchte angebracht werden? Das ist entscheidend. Hat der Elektriker das mindestens so "gut" wie gefordert gemacht, ist er sicher raus aus der Nummer.

Irgendwie bist du als Käufer einer Leuchte auch in der Mitverantwortung, dir auch Teile auszusuchen, die

  1. mechanisch
  2. elektrisch
  3. optisch
  4. funktionell

dem entsprechen, was du erwartest. Punkt 1 hat jedenfalls nicht funktioniert....

Alles Gute!

Ost aus der Lampe was gebrochen? Sind die Schrauben aus der Decke gekommen? Irgendwas muss ja die Ursache gewesen sein. Danach richtet sich ggf die Haftung.


Antonius826 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 15:37

Dübel fest , nur die Zugendlastung , Kunststofflasche mit 3 Löchern ist durchgebrochen . Wer bezahlt den Schaden.

Lampenmonteur hat alles richtig gemacht. Es ist ein renomierter europäischer Lampenhersteller.

Und nun. ???

RareDevil  17.08.2024, 15:42
@Antonius826

Wenn mit "Zugentlastung/Kunststofflasche" dieser Kunststoffklip am Kabel einer Hängelampe gemeint ist, so dürfte es wohl entweder ein Produktionsfehler gewesen sein, jemand hat diesen bei der Montage beschädigt, oder die Lampe war zu schwer für diese Aufhängung... Hier wäre wieder zu klären, ob der Elektriker diesen bei Montage ggf bechädigt hat, oder ob es wirklich die Schuld des Hersteller war (Produktionsfehler/zu schwache Lasche)... Das wird man ggf nur pber einen Gutachter klären können, wer hier die Schuldfrage hat. Sonst bleiben die Kosten bei Dir...

easylife2  19.08.2024, 14:33
@Antonius826
Kunststofflasche mit 3 Löchern ist durchgebrochen
Wer bezahlt den Schaden.

Wenn der Schaden noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist passiert ist, dann ist der Hersteller der Leuchte zuständig (Materialfehler, Produktmangel), vorausgesetzt, das Plastikteil war bei der Leuchte dabei.

Der Elektriker/Monteur hat damit nichts zu tun.

kommt ja drauf an warum die von der Decke gefallen ist

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Azubi - Elektroniker für Automatisierungstechnik ⚡

Antonius826 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 14:26

Das wenn man wüsste, scheint alles ordnungsgemäss montiert gewesen zu sein . Viellecht ein Hersteller Fehler. ???

Fragenwuerfel  17.08.2024, 14:52
@Antonius826

Dann kannst du den Elektriker ja nicht einfach dafür anprangern, wie RareDevil schon sagt, irgendwas muss ja kaputt gewesen sein.