DB - Ab wann ist man ein "Schwarzfahrer"?
Ich habe mich letztens ohne Ticket in einen am Bahnhof stehenden ICE (Starthaltestelle, davor kam noch nichts) gesetzt weil draußen die Bänke überall belegt waren und bin dann ein paar Minuten vor Abfahrtszeit wieder ausgestiegen - Es waren zwar keine Kontrolleure unterwegs aber was wäre gewesen, wenn in diesem Moment einer gekommen wäre?
4 Antworten
In Fernverkehrszügen (ICE, IC, EC) der DB hat man bis zu 10 Minuten nach der Abfahrt noch die Möglichkeit ein Handy-Ticket online zu kaufen. So steht das in den Beförderungsbedingungen.
Wenn du aber den ICE von Anfang an nur als Aufenthaltsraum missbrauchst, wäre das nicht legal. Das Zugpersonal könnte dich im Rahmen des Hausrechts auffordern auszusteigen.
- Kontrollieren die in der Regel nur während der Fahrt
- Es heißt Schwarz"fahren". Du hast die Dienstleistung der DB ja noch nicht in Anspruch genommen, da der Zug keinen Centimeter gefahren ist, während du drin warst, dementsprechend war es auch kein Schwarzfahren.
Und Bahnsteigkarten gibt es sowieso seit 1.5.1974 in Deutschland nicht mehr.
In Hamburg sind die Schilder in jedem Bahnhof.
https://dialog.hochbahn.de/gute-fahrt/vom-un-sinn-der-bahnsteigkarte/
Und wir sind das erst seit Anfang des Jahre los:
Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) war der letzte deutsche Verkehrsverbund mit Bahnsteigkarten. „Abgegrenzte Bahngebiete“, das heißt die sogenannten „fahrkartenpflichtigen Bereiche“, durften dort noch bis zum 31. Dezember 2023 nur mit gültiger Fahr- oder Bahnsteigkarte betreten werden. Bahnsteigkarte#Deutschland
Ein Tip: Kauf dir ein Deutschlandticket, wenn Du es noch nicht hast und mach das in Nahverkehrszügen. Seit einigen Jahren gibt es auf Bahnhöfen diese absichtlich Fahrgäste verprellenden Sitzbänke aus Metall, die in 90% der Jahreszeit so kalt sind, dass man davon krank werden kann. Ich setze mich dann immer in einen Nahverkehrszug, der lange vorher bereit steht (ich kenne da schon die geeigneten Züge). Wenn in meinem Vorgängerzug die Toilette nicht ging, benutze ich die vom stehenden Zug, denn bei der Weiterfahrt kann ja auch im nächsten Zug wieder keine Toilette funktionieren.
Du fährst erst Schwarz, wenn der Zug sich in Bewegung setzt. Du musst halt aussteigen bevor der Zug los fährt. Ansonsten kann der Kontrolleur dir 60€ Strafe anrechnen.
Das ist beides falsch.
Dir wird "Erschleichung von Leistungen" vorgeworfen und nicht "Schwarzfahren".
Beim Betreten des Bahnhofs steht ausreichend beschildert "Zugang nur mit gültiger Fahrkarte oder Bahnsteigkarte" Jenseits sind sonst 60 Euro fällig.