Date ist nun mein Lehrer?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

sehr blöde situation.

aber ihr habt alles volkommen richtig gemacht. wenn der direktor den klassenwechsel nicht bewilligt, dann ist es so. ihr habt es versucht.

ich kann euch nur anraten privat & schule wirklich konsequent zu trennen. da müsst ihr beide daran wirklich arbeiten und euch keinen ausrutscher erlauben.

in der schule ist er dein LEHRER und du seine SCHÜLERIN. das bedeutet, du musst damit klarkommen, dass er dich nicht mit sandhandschuhen anfassen darf. dich auch bestrafen kann, wenn du nicht mitmachst. und er muss lernen, dich nicht zu bevorzugen.

das ist schwer aber machbar.

Istdasmadig98  31.10.2019, 15:13

Und nach der Schule ist er der Schüler und sie die Maîtresse 😆

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Wenn er mit dir bekannt war, bevor er dein Lehrer wurde, kann er deswegen nicht entlassen werden. Er hat sich ja keines Fehlverhaltens schuldig gemacht.

Er ist ein erwachsener Mann und es liegt in erster Linie an ihm, das mit seinen Vorgesetzten zu klären.

Das klingt nach Humbug.

Man wird nicht gefeuert, weil man eine Beziehung zu einer Schülerin hat.

Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte das fußen?

Juliennebu 
Fragesteller
 31.10.2019, 15:06

Das kann man sogar nachlesen. Lehrer-Schüler Beziehungen sind verboten, weil der Lehrer wahrscheinlich die Schülerin / den Schüler bevorzugt und es außerdem zu Nötigung gehört (auch wenn beide einverstanden sind)

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Destranix  31.10.2019, 15:08
@Juliennebu

Wo nachzulesen?

Außerdem: Als Kündigungsgrund reicht die Möglichkeit einer Bevorzugung nicht aus.(Lediglich in Sonderfällen kann das schon ausreichend sein, z.B. wenn der lehrer dadurch komplett nutzlos für die Schule wird). Noch dazu wurde diese sogard er Schulleitung gemeldet, sodass diese entsprechend reagieren kann.

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Juliennebu 
Fragesteller
 31.10.2019, 15:15
@Destranix

(3) Das zwischen den Lehrkräften und den Schü-

lerinnen und Schülern einer Schule bestehende 

Obhutsverhältnis verpflichtet Lehrkräfte zu einem 

verantwortungsvollen und vertrauensvollen Um-

gang mit Nähe und Distanz; sexuelle Kontakte zwi-

schen Lehrkräften und Schülerinnen oder Schülern 

sind mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungs-

auftrag unvereinbar und daher unzulässig. Dies gilt 

auch für das sonstige Personal in der Schule.

Schulgesetz Paragraph 25

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Destranix  31.10.2019, 15:23
@Juliennebu

Reihnlandpfälzisches Schulgesetz.

Hm. ok.

So wie das formuliert ist verstehe ich nicht, inwieweit das Verfassungskonform ist.

Es handelt sich schließlich eindeutig um einen Eingriff in die grundrechte vonj Lehrer und Schüler.

Geht man davon aus, dass das Gesetz gilt, dann hätte das Verhältniss bei Vertrgsschluss der Schulleitung offengelegt werden müssen bzw. sobald es bekannt wurde.

ich vermute, dass die Schulleitung in letzterem fall ein Sonderkündigungsrecht oder Ähnliches hat, das müsste man aber einen entsprechenden, darauf spezialisierten, Anwalt fragen, um das sicher sagen zu können, schließlich hat der Lehrer ja möglicherweise Nachteile dadurch, die er selbst auch nicht zu verschulden hat.

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positivv  31.10.2019, 15:08

Als Lehrer ist es nicht gestattet mit einer Schülerin eine Beziehung zu führen.

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Destranix  31.10.2019, 15:10
@positivv

Bitte Quellenangabe. Ich kenne mich mit dem gesetz nicht gutgenug aus, als dass ich einen entsprecehnden Paragraphen kennen würde.

Sicherlich sind die Sonderfälle, wie das hier einer ist, abgedeckt.

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positivv  31.10.2019, 16:21
@Destranix

In der Regel wird als Missbrauch von Schutzbefohlenen der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB gesehen. ... Auch wenn die missbrauchte Person die an ihr vorgenommen sexuellen Handlungen nicht als solche einstuft, kann ein sexueller Missbrauch vorliegen. Quelle: Google (www.juraforum.de)

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Destranix  31.10.2019, 16:26
@positivv

Es handelt sich nicht um Missbrauch, wie schon aus der Fragestellung hervorgehen sollte.

Die Fragestellerin ist in dre 12.ten Klasse folglich alt genug, um Missbrauch als soclhen zu erkennen.

Dein Beitrag ist mehr oder wneiger beleidigend, da du ihr unterstellst, sie könne das nicht.

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positivv  31.10.2019, 16:33
@Destranix Strafgesetzbuch (StGB) § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen 

1.

an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,

2.

an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

3.

an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder rechtlicher Abkömmling ist oder der seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird eine Person bestraft, der in einer dazu bestimmten Einrichtung die Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung von Personen unter achtzehn Jahren anvertraut ist, und die sexuelle Handlungen 

1.

an einer Person unter sechzehn Jahren, die zu dieser Einrichtung in einem Rechtsverhältnis steht, das ihrer Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung dient, vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2.

unter Ausnutzung ihrer Stellung an einer Person unter achtzehn Jahren, die zu dieser Einrichtung in einem Rechtsverhältnis steht, das ihrer Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung dient, vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2

1.

sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder

2.

den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,

um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, des Absatzes 2 Nummer 1 oder des Absatzes 3 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 1 oder mit Absatz 2 Nummer 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn das Unrecht der Tat gering ist.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174.html

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positivv  31.10.2019, 16:35
@Destranix

Bisschen Recherche im Internet und dann wirst du merken das es verboten ist da sie als Schülerin eine Schutzbefohlene ist. LG :)

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Destranix  31.10.2019, 16:37
@positivv

Doof nur, dass nichts davon hier zutrifft.

Das Verhältniss als Lehrperson wird in keinster Weise ausgenutzt, da die Beziehung schon davon vorhanden war und sexuelle Handlungen davor stattfanden.

Bitte lies dir doch ersteinmal die Frage gründlich durch, bevor du derartiges schreibst.

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positivv  31.10.2019, 16:44
@Destranix

Wir könnten jetzt bestimmt Jahre diskutieren über dieses Thema, vielleicht ist es nicht ganz Strafbar. Aber wenn es rauskommt wird der Lehrer weit versetzt und schlimmstenfalls aus dem Beamtendienst entlassen und darf nicht mehr als Lehrer tätig sein. Es ist ganz egal ob sie sich vorher schon gekannt haben zu dem jetzigen Zeitpunkt ist er ihr Lehrer entweder sie halten es geheim niemand bekommt es mit oder sie müssen sich für diesen Zeitraum trennen und kommen dann nach ihrer Schullaufbahn wieder zusammen.

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positivv  31.10.2019, 16:46
@positivv

Es ist nunmal in Deutschland so das Schüler und Lehrer keine Beziehung führen dürfen, du möchtest hier mit mir diskutieren aber anscheinend hast du nicht einmal selber im Internet ein bisschen Recherche betrieben weil wenn du es tun würdest dann würdest du selber nur Artikel lesen wo dies verboten ist.

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Destranix  31.10.2019, 16:47
@positivv

Warum siehst du, wenn du dir die Anderen Kommentare unter meiner Antwort durchliest und die Frage verstehst.

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positivv  31.10.2019, 16:47
@positivv

Und ich meine das ganz und gar nicht böse ich wollte es dir nur beweisen das es Strafbar sein könnte, da du nach einen Gesetz gefragt hast das dies verbietet.

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Destranix  31.10.2019, 16:48
@positivv

In dem Fall war es wohl lediglich deine Unwissenheit über die Anwendbarkeit.

ist für dich evtl. nicht so offensichtlich wie für mich.

Dir sei verziehen;-)

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positivv  31.10.2019, 16:49
@Destranix

Wenn du meinst das ich falsch liege, dann zeig mal her die Quellen dies das beweisen. ;)

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Destranix  31.10.2019, 16:51
@positivv

Du ahst sie doch schon selbst geliefert.

Nur ist der Tatbestand hier nicht anwendbar. Er trifft simep in dem Fall nicht zu, da es sich nicht Um Missbrauch handelt und das Schutzverhältniss nicht ausgenutzt wurde.

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positivv  31.10.2019, 17:00
@Destranix

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Landesdisziplinarsenat) hat am 24.02.12 

unter dem Aktenzeichen 3 A 11426/11.OVG ein Urteil mit den folgenden Leitsätzen erlassen:

1. In der Regel stellen sexuelle Handlungen zwischen Lehrern und Schülern - unabhängig vom Alter der Schüler - stets ein Dienstvergehen dar.

2. Die im Disziplinarverfahren auszusprechende Sanktion bemisst sich gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 LDG maßgeblich nach Art und Ausmaß der Pflichtverletzung und des Vertrauensverlustes. Welche Disziplinarmaßnahme angemessen ist, hängt deshalb nicht davon ab, ob das Verhalten des Beamten zugleich einen Straftatbestand erfüllt und welcher Strafrahmen hierfür gilt.

3. Sexuelle Handlungen zwischen Lehrern und Schülern führen danach jedenfalls dann, wenn der betroffene Schüler minderjährig war, grundsätzlich zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst, sofern nicht ausnahmsweise besonders außergewöhnliche Milderungsgründe vorliegen.

4. Ein lediglich einmaliger Übergriff stellt ebenso wenig einen Milderungsgrund dar wie ein Einverständnis des betroffenen Schülers mit den sexuellen Handlungen.

Quelle: https://www.michaelbertling.de/disziplinarrecht/dienstvergehen/sexuelle_handlungen.htm

Punkt 1. macht es sehr schön deutlich. :) Schönen Tag dir noch.

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Destranix  31.10.2019, 17:08
@positivv

Abgesehen davon, ob es verfassungsrechtlich zulässig wäre, so zu urteilen, da ja anscheinend jeglicher Individueller Unterscheidungsgrund vorneweggenommen wird, fanden, wnen überhaupt, sexuelle Handlungen, soweit ich die Frage verstehe, nicht statt, nachdem die Person Lehrer der Fragestellerin wurde.

Selbst wenn, wäre es dann ein Dienstvergehen, was nichts daran ändert, dass es kein Missbrauch ist.

Außerdem würde wohl keine Strafe aus einem verfahren resultieren, denn, soweit ich das beurteilen kann, liegt keine selbstverschuldete nicht zu billigende Pflichtverletzung vor.

Ich danke dir dennoch für ein genaueres Beispiel zur Rechtssprechung nach dem oben durch die Fragestellering genannten Paragraphen.

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Ihr müsst euch da überhaupt nicht erklären. Zur Not könnt ihr ja, als Beweis, Chatverläufe zeigen, die bezeugen das ihr euch schon vorher kanntet. Und wie hier einige schon schrieben solltet ihr Schule und Freizeit trennen, vor allem was Turteleien angehen.

Einfach nix sagen und abwarten, bleibt ja nicht ewig so