Darf sie das machen?

4 Antworten

Ja das kann sein. Den Stoff müsstet ihr ja können, den eigenlich wäre die arbeit ja schon geschrieben

Eine Klassenarbeit, welche bereits für den 28.11. angekündigt war, dann aber aufgrund der Erkrankung Deiner Lehrerin verschoben wurde, ist nicht "unangekündigt",wenn sie nun am Montag, den 05.12.nachgeholt wird.

Natürlich darf Deine Lehrerin das tun und wenn Du bereits für den 28.11.gut vorbereitet warst, hast Du ja jetzt nichts zu befürchten.

Aghvh 
Fragesteller
 04.12.2022, 16:17

Es wurde aber nicht gesagt das die Arbeit am 5.12 nachgeschrieben wird

0

Hast du dich auf die Klasssenarbeit letzte Woche vorbereitet? Dann ist ja alles top.

Und ja, selbstverständlich darf sie das machen, das ist nicht unangekündigt. 😉

warum unangekündigt ? Du weisst doch das am 28.11 eine Arbeit geschrieben werden sollte, da die Lehrerin krank war, wird das nun nachgeholt