Darf sich eine Nachbarin über alles beschweren?

11 Antworten

Die Mieterin soll sich mal ein paar Möbel in die Wohnung stellen.

Ich würde mich beim Vermieter beschweren, weil sie dich ständig mit Lappalien belästigt. Deine Wäsche kannst du waschen wann du willst, Haare föhnen auch, also ehrlich. Mach dich nicht so klein.

Also duschen darf man nachts 30 Minuten laut Rechtsprechung

,Das Duschen und Baden stellt eine der oben unter 1.erwähnten Ausnahmen von dem Grundsatz dar, dass Geräusche innerhalb der Ruhezeiten nicht über Zimmerlautstärke hinausgehen dürfen. Selbst wenn hierdurch die Nachtruhe anderer Bewohner gestört wird, ist anerkannt, dass Duschen undBaden zu jeder Tages- und Nachtzeit zulässig ist, soweit es nicht länger als 30 Minuten andauert (vgl. OLG Düsseldorf vom 25. 01.1991 – 5 Ss (OWi) 411/90 – (OWi) 181/90 I). Duschen bzw. Baden gehört selbst dann, wenn es zur Nachtzeit erfolgt, zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres der normalen Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden kann. Eine Bestimmung in der Hausordnung, nach der das Duschen und Baden innerhalb derNachtruhe verboten ist, ist mit wesentlichen Rechten, die sich aus der Natur des Mietvertrags ergeben, nicht vereinbar und deshalb unwirksam (vgl. LG Köln, Urteil vom 17.04.1997 – 1 S 304/96). Anders sah es allerdings das AG Rottenburg in dem seinem Urteil vom 31.10.1994 – 2 C 356/94- zugrunde liegenden Fall, in dem es eine Bestimmung in der Hausordnung, die das Baden und Duschen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr mit Rücksicht auf die Mitbewohner nur in Ausnahmefällen zuließ, als wirksam einstufte. Hierbei dürfte es sich aber um eine Mindermeinung handel„ Mietrecht.org

fraglich ist jetzt natürlich ob das auch für Föhnen gilt, meiner Meinung nach Ja, da es einen Annex zum duschen bildet. Aus meiner Sicht sind die Ansprüche die Mieterin unter dir vollkommen überzogen

Meiner Ansicht nach sagt die Hausordnung doch ganz klar, welche Ruhezeiten gelten. Also ist duschen und Fönen nach 22 Uhr verboten. Der Rest erklärt sich von selbst.

Nein musst du nicht. Bei solchen Leuten einfach "ja ja gute Frau xy" sagen und den Tag weiterleben. Reg dich bloss nicht auf, das ist nämlich alles was solche spassbefreiten Menschen erreichen wollen

ich würde den Vermieter anschreiben , kurz die Lage schildern und erwähnen, dass Sie bisher ruhig und gelassen blieben, um den Hausfrieden nicht zu gefährden. Allerdings würden Sie

a. darum bitten, die Dame darum zu bitten, solche Forderungen zu unterlassen und sich in die Gemeinschaft einzufügen

b. ausdrücklich fragen, ob Sie kurz nach 22 Uhr noch Haare föhnen dürfen, um diesem Punkt zu klären.

Bleiben Sie sachlich und bitten Sie um Antwort.