Darf mir meine Schule trotz gültigem Attest meinen Nachholtermin für das Abitur verwehren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vielleicht mal mit dem Direktor sprechen oder dem Lehrer der bei euch für die Oberstufe zuständig ist als Ansprechpartner

Christian7651 
Fragesteller
 15.02.2023, 01:28

Beides leider erfolglos schon versucht. Der besagte Lehrer hat dies im Vorhinein mit der Leitung der Oberstufe besprochen und im Kollegium wird es extrem gepflegt niemals einem Kollegen in den "Rücken zu fallen". Unser Direktor interessiert sich erfahrungsgemäß ebenfalls überhaupt nicht für die Oberstufe:/

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Christian7651 
Fragesteller
 15.02.2023, 01:34
@Mistyblue

Denkst du man kann da rein rechtlich irgendetwas tun ? Ich meine ein gültiges Attest habe ich ja. Es geht ja Schlichtweg darum das ich mich nicht auf dem offiziellen Wege in der Schule abgemeldet habe. Ein einziges fehlendes Telefonat darf doch nicht ausreichend sein um einem 18 Jährigen das Abitur zu versauen oder ?

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Mistyblue  15.02.2023, 01:35
@Christian7651

Ne das dürfte echt nicht sein, aber ich kenne mich mit der Rechtslage leider auch nicht so wirklich aus bei dem Thema. Vielleicht können hier noch andere helfen

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Kristall08  15.02.2023, 01:36
@Christian7651

Gibt es ein Schulamt?

Ansonsten kann es hilfreich sein, mal eine Email zu verfassen, in der man den Sachverhalt sachlich schildert. Diese dann der Schulleitung zukommen lässt, mit dem Hinweis darauf, dass diese Mail ans Ministerium und an die Presse geschickt wird.

Ich hab bei meinen Jungs was Ähnliches durch. Da reichte der Satz "dann muss ich den Brief ans Ministerium ja nur noch ausdrucken.....".
Derlei Beschwerden mögen Schulleiter meist gar nicht.

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Kristall08  15.02.2023, 01:37
@Christian7651

Es kann meiner Meinung nach auch nicht deine Aufgabe gewesen sein, deinen Prüfer zu benachrichtigen, du warst ja krank.

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Mistyblue  15.02.2023, 01:38
@Kristall08

Sehe ich auch so. Leider machen viele Schulen einfach Regeln nach Lust und Laune auf Kosten der armen Schüler :/

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Christian7651 
Fragesteller
 15.02.2023, 02:42
@Mistyblue

Dem kann ich voll zustimmen.

Dazu kommt, Anfang der 13. Klasse wurde uns gepredigt Entschuldigungen gerne auch via E-Mail zu verschicken, 2-3 Monate später hieß es nun das dies nicht mehr möglich sei und gestern wurde mir wieder gesagt das es sogar notwendig gewesen wäre.

Ich habe der Oberstufenleitung sowie dem Fachlehrer heute Nachmittag bereits eine E-Mail geschrieben wo ich die Sachlage nochmals aus meiner Sicht geschildert habe. Am aller schlimmsten finde ich da allerdings tatsächlich das Verhalten der Fachkraft da diese anstatt sich an mich zu wenden in diesem Fall vermutlich gezielt bis gestern gewartet hat sodass sich gestern erst zu mir gewand wurde. Er selbst hat 2 Kinder in meinem Alter, also kann er bestimmt erahnen wie schwer jugendlichen eine solche Nachricht im Magen liegen kann.

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Christian7651 
Fragesteller
 15.02.2023, 02:43
@Kristall08

Ob es ein Schulamt gibt müsste ich mich erkundigen, aber ich bin mir sicher das es sowas ja eigentlich auch hier geben müsste.

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LocaAF  15.02.2023, 02:45
@Christian7651

Ja es gibt in jeder Kommune ein Schulamt. Hier muss man abwe klar zwischen Oberschule und Gymnasium entscheiden. In welchem Bundesland lebst du? Das ist dabei wichtig zu wissen.

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Christian7651 
Fragesteller
 15.02.2023, 02:47
@LocaAF

Ich komme aus Rheinland Pfalz und es ist ein Gymnasium keine Oberschule

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Christian7651 
Fragesteller
 15.02.2023, 02:47
@LocaAF

Weißt du vielleicht auch ob die Schule rechtlich überhaupt befugt ist mir die Nachprüfung zu verwehren trotz Attest ?

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LocaAF  15.02.2023, 02:52
@Christian7651

Ja, mir ist das schon bewusst, ich wollte auf etwas anderes heraus. Das Amt für Schulen deiner Kommune, wird eben nur von dieser getragen. Für das Abitur müsste das Landesamt für Bildung zuständig sein. Ich kann jetzt leider nur von Sachsen sprechen, hier ist es so, dass die Oberschulen durch die Kommunen und Gymnasien durch den Freistaat Sachsen getragen werden. Dementsprechend ist bei und das LASUB zuständig bei Gymnasien und eben das Amt für Schulen der Landeshauptstadt Dresden, für die Oberschulen in Dresden. Wie das bei euch ist, kann ich nicht sagen. Da müsstest du mal googeln. Das kann man aber auch mit einem einfachen Anruf bei der Behörde bzw. Landesamt für Schule und Bildung von Rheinland-Pfalz abklären. Ich war Schüler:innensprecher und bin noch immer in der Schulkonferent tätig. Kann aus Erfahrung sagen, dass die dort Beschwerden hassen. Wenn ich mich an die wende, rufen dir direkt die schule an und dann ist das geklärt. Ohne offizielle Beschwerde verfahren

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LocaAF  15.02.2023, 02:55
@Christian7651

Auch hier kommt es bißchen auf die Länder an. Meines wissen, ist eine Wiederholung möglich, bei ärztlichen Attest. Also ja. Wie gesagt abitur ist Länder Sache, da kann die schule und erst recht die Lehrkraft nicht viel sagen. Die haben sich den allgemeinen Vorgaben des Ministeriums zu beugen, egal was sie davon halten

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Christian7651 
Fragesteller
 15.02.2023, 02:58
@LocaAF

Super, das hilft mir sehr weiter im Internet habe ich etwas zu einer Schulaufsicht RLP gefunden mit Sitz in Koblenz. Da wird bestimmt jemand sein der mir ma mindestens weiterhelfen bzw. weiterleiten kann.

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Die zentrale Frage ist doch, wie sind die genauen Regeln. Mein Sport-Abi ist zwar schon eine Weile her und war in BaWü, aber zumindest damals war die Anforderung, dass man bei Nicht-Teilnahme an einer Abi-Prüfung ein amtsärztliches Attest gebraucht hat und "normale" Atteste nicht akzeptiert wurden. Das waren zumindest die Regeln vor 15 Jahren.

Christian7651 
Fragesteller
 15.02.2023, 15:16

Danke für die Nachricht, ein ärztliches Attest ist bei uns ausreichend.

Das amtsärztliche Attest wird nur benötigt falls Zweifel an der Krankheit besteht

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Du hättest ein fachärztliches Attest am Tag der Prüfung vorlegen müssen. Wenn dies nicht geschehen ist, gilt die Prüfung als nicht bestanden. 
Offensichtlich hast du dich auch nicht telefonisch abgemeldet, was ebenfalls vonnöten gewesen wäre.

Christian7651 
Fragesteller
 13.03.2023, 23:47

Hey, danke für deine Antwort.

Ein Fachärztliches Attest ist nicht notwendig in meinem Bundesland. Es hat sich auch zu meinen Gunsten entwickelt und ich durfte die Prüfung wiederholen.

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