Darf mich mein Chef ungefragt an meinem Arbeitsplatz mit dem Handy filmen?

6 Antworten

Natürlich, warum sollte er auch verbotenes machen sollen?

Sogar viele Autofahrer haben solche Fotomacher im Auto, weil sie immer unschuldig sind und es dafür keine anderen Beweise geben soll.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
VanLorry  01.03.2021, 08:56

Diese Dashcams sind in Deutschland nicht zulässig, da sie ständig Aufnehmen und so die Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild der Verkehrsteilnehmer und Passanten verletzen.

Es gab aber tatsächlich letztens ein Urteil, wo solche Aufnahmen trotzdem als Beweis bei einem Unfall vor Gericht zugelassen wurden.

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schleudermaxe  01.03.2021, 08:58
@VanLorry

Naja, ich kenne das erste Urteil.

Der Fahrer wollte damit seine Unschuld beweisen und hatte hochkannt verzockt.

Anhand seiner Aufnahmen sahen die Richter sein alleiniges Verschulden.

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Eine anlaßlose, generelle (Video-)Überwachung ist nicht erlaubt. Aber wenn es um einen konkreten Fall geht, ist das - soweit ich weiß - zur Beweissicherung oder Überführung zulässig. Daher würde ich sagen: das war ok.

Wie du ja selbst schreibst, erfolgte die Abmahnung zu recht. Dein Chef hat dich beim privaten Surfen erwischt und dich dafuer abgemahnt. Dass er dich dabei gefilmt hat, macht aus der berechtigten Abmahnung keine unberechtigte.

Wenn du das abgemahnte Verhalten nicht wiederholst, verpufft die Abmahnung aber sowieso und entfaltet keine weitere Wirkung. Also lass das private Surfen und andere private Taetigkeiten waehrend der Arbeitszeit einfach zukuenftig sein. Dann brauchst du dir wegen der Abmahnung keine weiteren Gedanken mehr zu machen.

Vielen Dank für eure Antworten!

Mir ist mein Fehlverhalten schon klar, und die Konsequenzen die es hätte, einen Rechtsanwalt zu konsultieren ebenfalls. Allerdings gibt es auch Grenzen für Arbeitgeber, und da bei uns im Betrieb momentan mit den Mitarbeitern nach Gutsherrenart umgegangen wird, frage ich mich natürlich schon, ob ich mir das so gefallen lasse.

Mitarbeiter bei der Arbeit zu filmen, ist ohne deren Wissen meist nicht zulässig.

Hier stellt sich natürlich die Frage, wie genau der Chef die Aufnahme begründet. Um wiederholte Verstöße gegen den bestehenden Arbeitsvertrag beweisen zu können, ist das Aufstellen einer Kamera unter Umständen zulässig.

Für dich stellt sich die Frage, inwieweit du Willens bist, mit deinem Arbeitgeber auf Konfrontation zu gehen.

Vor Gericht sehe ich durchaus Chancen, diese Abmahnung zu kippen.

Du musst dir dann aber auch der Konsequenzen bewusst sein.