Darf der Chef Mitarbeiter per Kamera überwachen?
Folgende Szene: In einem Kiosk ist über der Kasse eine Kamera die zum Schutz bei Überfällen und vor Diebstahl dient. Darf der Arbeitgeber diese Kamera nutzen zur ständigen Überwachung der Mitarbeiter um Fehlverhalten zu überprüfen im Sinne von Arbeitskleidung, Nutzung von Handys, tragen von Mundschutz, wenn eine Einwilligung zur Aufnahme nie unterschrieben wurde und auch nicht im Arbeitsvertrag steht? Dürfen durch solche Aufnahmen Abmahnungen erteilt werden? Wie sieht es da aus mit dem Persönlichkeitsrecht?
1 Antwort
Hallo
Kassenzonen "dürfen" offensichtlich überwacht werden aber primär zum Schutz des Mitarbeiters bzw der Firma (Abschreckung). Eine Überwachung oder Scoring der MA ist in DE nicht zulässig (gemacht wird es trotzdem). Die Überwachung wird eigentlich vom Betriebsrat kontrolliert aber Betriebsräte im Detailhandel sind so selten wie Regen in der Sahara.
Die dazu nötige Einwilligung hast du schon beim unterschrieben des Arbeitsvertrag gegeben bzw ist in der Betriebsverfassung enthalten. Persönlichkeitsrechte werde nicht verletzt es gibt ja keine Puplikation. Und in Geschäftsräumen/Arbeitsräumen gibt es nix "Privates" das sind Arbeitsplätze und Vorschriften sind einzuhalten egal ob per Kamera überwacht oder nicht.
Offensichtliche "Verfehlungen" dürfen nicht direkt auf Grund von Video abgemahnt werden aber wenn der Filialleiter einfach aus dem Bürofenster sieht (oder dazu einen Feldstecher nimmt) und das auch so feststellen kann war es ja ohne Videounterstützung möglich. Du kannst der Abmahnung widersprechen dann wird das Video als Nachweiss heranziehbar.
Insofern ist Video auch ein Vorteil weil man damit einen Gegenbeweiss hat (Dann sind aber die Videos schon wieder gelöscht weil der Arbeitgeber ist Eigentümer)