Darf mich die Frau am Telefon abweisen (Zahnschmerzen)?

SpookyBatwing  17.05.2024, 09:36

Wie lange hast du Zahnschmerzen?

happylife19 
Fragesteller
 17.05.2024, 09:37

einige Tage, habe es solange usgehalten bis es nicht mehr geht

10 Antworten

Unter einem Schmerzpatienten versteht man zunächst einmal eine Person, die unter chronischen, also längerfristig anhaltenden Schmerzen leidet.

Bei simplen Zahnschmerzen handelt es sich aber nicht um ein chronisches Schmerzsyndrom, da sie durch Ursachenbehandlung automatisch mit behoben sind. Denn Zahnschmerzen sind ein klarer Hinweis darauf, dass mit Deinem Gebiss etwas nicht in Ordnung ist und dann ist eine Zahnarztpraxis Deine einzig richtige Adresse. Mit akuten/anhaltenden Zahnschmerzen bekommst Du dort üblicherweise einen sehr raschen Termin.

Daher ja, andere Arztpraxen dürfen Dich abweisen.

Liebe Grüße.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – MFA mit Berufserfahrung in Human-, Labor- sowie Tiermedizin.

Natürlich darf sie dich abweisen. Wenn sie keine neuen Patienten aufnehmen dann nehmen sie nunmal keine neuen Patienten auf und die Begründung geht dich nichts an.

Zahnschmerzen sind kein lebensbedrohlicher Notfall und somit auch keine unterlassene Hilfeleistung.

Bist du bei der Praxis schon Patient oder bist du neuer Patient? Viele Praxen nehmen heutzutage keine neuen Patienten mehr auf, das ist leider normal und das dürfen die auch.

Zahnschmerzen hält man nicht aus, man kümmert sich sofort um einen Termin. Hast du deinen Zahnarzt, wo du früher immer hingegangen bist? Sonst musst du halt einfach andere Praxen anrufen und darauf hoffen, dass sie dich nehmen.

Du stirbst daran nicht. Also nein, es ist KEINE unterlassene Hilfeleistung. Das bezieht sich nur auf lebensbedrohliche Situationen

Und wenn sie keine Zeit haben, dann kann sie auch für deine Schmerzen keine Zeit herzaubern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung
Habe bei einer Praxis angerufen und gefragt ob sie noch Schmerzpatienten nehmen und die sagt einfach eiskalt nein, ohne irgendwelche Begründung. 

Du hast gefragt "ob". Darauf gibt es zwei mögliche Antworten: "Ja" oder "Nein".

Sie ist weder dazu verpflichtet das vor Dir begründen zu müssen noch sich dafür irgendwie wortreich bei Dir zu rechtfertigen oder zu entschuldigen.

Das ist doch eigentlich unterlassene Hilfeleistung oder?

Nein. Du schwebst deshalb nicht in Lebensgefahr.

Kann ich die Praxis anzeigen?

Nein. (Anzeigen kann man theoretisch alles, führt aber hier zu nichts.)