Darf meine Vermieterin sowas verlangen?
Hallo,
Also, ich bin mir schon ziemlich sicher, dass das Ganze hier verrückt klingt.
Ich wohne seit September in einer Wohnung, unter der die Vermieter wohnen.
Ganz verrückte Leute sind das. Ich habe schon mehrere Gespräche mit ihnen geführt und auch schon eine Mieterversicherung abgeschlossen (sicher ist sicher).
Sie kann nicht richtig Deutsch und die Tochter, die übersetzt, ist nur einmal im Monat da.
Sie klingeln bei mir ständig. Sie schauen sich meine Wohnung an, um zu sehen, ob sie aufgeräumt ist. Das geht Sie eigentlich gar nichts an. Sie klingeln auch, wenn es zu laut ist (und ich kann sagen, dass es nicht zu laut ist). Das ist schon Stalking, was die machen.
Die Heizung geht mal, mal geht sie nicht. Das WLAN ging nicht und es musste noch einmal ein Techniker her, der 50 Euro kostete. Es lag am Kabel/an der Leitung, die von den Vermietern gelegt wurde. Die wollen immer alles selbst machen.
Das Krasse ist: Sie will immer Bescheid wissen, ob und wer zu Besuch ist, was sie eigentlich einen Dreck angeht. Sie denkt, das ist "ihre Wohnung", ist es aber nicht. Ich habe sie angemietet, nur sie checkt das nicht. Bei den Gesprächen wurde ich direkt, konnte aber nichts erreichen bzw. wollte noch nicht, da die Aktivierung der Mieterversicherung etwa zwei bis drei Monate dauert.
Was soll ich tun? Kennt sich jemand mit so verrückten Mietern aus? Ausziehen ist erstmal keine Option.
Habe mit einem Nachbarn geredet, der hier auch wohnt. Er hat eine Nebenkostenrechnung „bekommen“, wo er 300 € nachzahlen musste. Nicht bekommen, sondern mündlich. Er hat dann irgendetwas unternommen und dann haben sie sich auf 150 € geeinigt. Ich glaube, ich bin im falschen Film. Da habe ich zu ihm gesagt, ich werde nichts nachzahlen ohne Belege/Beweise und Rechnungen.
1 Antwort
Sie darf das nicht verlangen. Deine Wohnung ist dein Besitz und ist schon durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt.
Deine Rechtsmittel sind Klage auf Unterlassung und die Mietgesetze § 535 bis 575 BGB, Klingel abstellen sowie Ignoranz. Desweiteren die schriftliche Mitteilung an die Vermieterin, dass in Zukunft alle Gesprächsversuche oder Telefonate, sms bzw. whats app. unberücksichtigt bleiben , nur schriftliche Anfragen oder Mitteilungen werden schriftlich beantwortet.
Hallo,
Danke für due Tolle Nahricht. Kann ich ihnen schreiben ? Oder geht das hier irgenwie auf Gute frage