Darf meine Vermieterin sowas verlangen?

1 Antwort

Sie darf das nicht verlangen. Deine Wohnung ist dein Besitz und ist schon durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt.

Deine Rechtsmittel sind Klage auf Unterlassung und die Mietgesetze § 535 bis 575 BGB, Klingel abstellen sowie Ignoranz. Desweiteren die schriftliche Mitteilung an die Vermieterin, dass in Zukunft alle Gesprächsversuche oder Telefonate, sms bzw. whats app. unberücksichtigt bleiben , nur schriftliche Anfragen oder Mitteilungen werden schriftlich beantwortet.


Nephi808 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 13:05

Hallo,

Danke für due Tolle Nahricht. Kann ich ihnen schreiben ? Oder geht das hier irgenwie auf Gute frage

Gerhart  27.10.2024, 13:58
@Nephi808

Ja das geht über das Postfach als Freund, stelle daher eine Freundschaftsanfrage an mich.