Darf meine Mitbewohnerin mir den Zutritt zum gemeinsamen Wohnzimmer verbieten?
Hallo,
Ich hatte mich gestern ziemlich heftig mit meiner Mitbewohnerin gestritten.
Nun hat sie sich im Wohnzimmer eingesperrt und will mich nichtmehr reinlassen bzw. verbietet es mir, da dort Fernseher, meine Spielekonsolen etc sind.
Mit sich reden lässt die Frau nicht und sie rückt mir auch nicht irgendetwas raus, wenn ich was brauche.
10 Antworten
Wenn das Wohnzimmer bzw dessen Nutzung Teil des Mietvertrages ist, den du mit ihr hast, darf sie dich natürlich nicht einfach aussperren. Du kannst dir mit Hilfe der Polizei Zugang verschaffen, wenn sie dich weiterhin nicht an deine Sachen gelangen lässt
Die kommt. Weniger, weil deine Mitbewohnerin sich einschliesst im Gemeinschaftsbereich, wohl aber weil du nicht an deine Wertgegenstände kommst
Lösche in deinem Kopf den Begriff "Mitbewohnerin", das trifft juristisch nicht zu.
Ihr seid beide Mieter in einer Mieterpartei und habt somit gemeinsam eine abgeschlossene Wohnung gemietet. Gibt es zwischen euch eine Nutzungsvereinbarung über die Nutzung der Gemeinschaftsräume und eine Vereinbarung über die Benutzung der persönlichen Zimmer? Wenn nicht, gilt: Beide Mieter dürfen alle Räume der Wohnung gleichberechtigt nutzen.
Das Nutzungsverbot des gemeinsamen Wohnzimmers ist eine "Besitzstörung". Der Störer ist die Mieterin. durch einstweilige richterliche Anordnung kann die Besitzstörung beseitigt werden. Durchgesetzt wird die Anordnung durch den Gerichtsvollzieher. Die ganze Sache wird hübsch teuer für deine Mietpartnerin.
Zusätzlich könntest du noch wegen Nötigung eine Strafanzeige gegen sie machen.
Schreib das alles auf und schiebe einen Zettel durch die Tür. Vielleicht bricht das ihren Trotz!
rufe die Polizei an, sie darf das nicht
Nein, darf sie nicht. Aber was willst du machen, die Polizei rufen und sie verklagen?
Mach irgendwas anderes und lass sie in Ruhe. Sie wird sich schon abreagieren.
Aber was willst du machen, die Polizei rufen und sie verklagen?
Mach irgendwas anderes und lass sie in Ruhe. Sie wird sich schon abreagieren.
Natürlich. Und Donald Trump liebt Hillary Clinton.... Was für eine dämliche Antwort.
Um die Frage wirklich genau zu klären: wer ist der Hauptmieter: sie, du oder jemand ganz anderes? Wie ist die Nutzung der Gemeinschaftsräume im Mietvertrag geregelt?
Wir sind beide als Hauptmieter im Mietvertrag drin. Mein Vater ist als Bürge für mich eingesprungen und deshalb haben wir die Wohnung überhaupt bekommen.
Nutzen dürfen wir Beide die Gemeinschaftsräume.
Ja, die Nutzung des Wohnzimmers ist Gemeinschaftsnutzung.
Klar, Polizei ist eine Möglichkeit, aber wer weiß, ob die Polizei bei sowas kommt oder sich nicht kaputt lacht.