Wie soll ich mit meiner Mitbewohnerin umgehen, die mich aus der WG schmeißt?

3 Antworten

Was habt ihr denn ursprünglich vereinbart, als du eingezogen bist, wie lange das Ganze dauern soll? Wenn sie dir zu verstehen gegeben hat, dass ihr mehrere Jahre lang dort wohnen werdet, würde ich das Gespräch zu ihr suchen und ihr sachlich erklären, dass ihr Verhalten dich verletzt und entrüstet hat. Vielleicht kannst du ihr ja vor Augen führen, welche (finanziellen) Konsequenzen das für dich hat. Wäre wahrscheinlich angenehmer, als ihr die nächsten 3 Monate aus dem Weg zu gehen

Die Kuendigungsfrist fuer eine Eigenbedarfskuendigung betraegt (knapp) 3 Monate zum Monatsende. Die schriftliche Kuendigung zum 31.8. muss dir spaetestens am 3.6. zugehen. Wenn deine Vermieterin mit ihrem Freund zusammen ziehen will, duerfte eine Eigenbedarfskuendigung auch Bestand haben.

Ohne berechtigten Kuendigungsgrund (der hier aber wohl vorliegt), kann dir deine Vermieterin mit um 3 Monate verlaengerter Frist kuendigen, jetzt also fruehestens zum 30.11.

Deine Kuendigungsfrist ist die gleiche wie im 1. Absatz fuer die Vermieterin beschrieben (knapp 3 Monate zum Monatsende).

Da du das Mietverhaeltnis aber anscheinend gern frueher beenden wuerdest, bleibt dir nur, dich mit deiner Vermieterin auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen. Das geht zu jedem beliebigen Tag. Voraussetzung ist natuerlich, die Vermieterin ist einverstanden. Vielleicht ist sie das ja, wenn ihr Freund dadurch schon frueher bei ihr einziehen kann. Sprich sie halt darauf an.

Ich kann deinen Ärger schon verstehen. Wobei man natürlich es auch so betrachten muss, dass sie sich offenbar rechtlich korrekt verhält. Insofern wusstest du respektive hättest du wissen müssen worauf du dich einlässt, wenn du einen Untermietvertrag unterschreibst… Tröstet jetzt vielleicht nicht wahnsinnig, aber vielleicht hilft dir dieser Gedankengang auch ein bisschen auf eine sachliche Ebene zurück…

Ich würde versuchen neutral mit ihr umzugehen und ihr vielleicht ein bisschen aus dem Weg zu gehen. Auf Schönwetter würde ich für meinen Teil jetzt natürlich nicht unbedingt machen.

Wenn du es ihr jetzt mit gleicher Miene heimzahlen möchtest, suchst du dir schleunigst eine andere Unterkunft und nutzt deine meines Wissens bei zwei Wochen liegende Kündigungsfrist. Dann muss sie viel früher als von sich selbst schön ausgerechnet die Miete komplett alleine tragen… 😉

T3Fahrer

malin1808 
Fragesteller
 13.05.2020, 00:01

Ne leider 3 Monate Kündigungsfrist:(

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T3Fahrer  13.05.2020, 00:05
@malin1808

Ich habe nur gerade im Rahmen deiner Frage mal kurz und diagonal recherchiert, da bin ich meine ich zumindest auf eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gestoßen unter bestimmten Voraussetzungen… Aber ich habe mich da auch nicht im Detail weiter rein vertieft, das müsstest du denn gegebenenfalls noch mal tun, falls das für dich überhaupt in Betracht kommt…

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malin1808 
Fragesteller
 13.05.2020, 00:10
@T3Fahrer

Habe in meinem Untermietvertrag geguckt, da stehen die 3 Monate leider drin, am liebsten würde ich auf der Stelle hier weg

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T3Fahrer  13.05.2020, 00:12
@malin1808

Ich schreib dir hier unten gleich noch mal einen Link rein, da kannst du nochmal nachlesen, ob da irgendwas spezielles auf dich zutrifft, was dir weiterhilft.

Was ich da jetzt rauslese wäre, dass die Kündigungsfrist zwei Wochen beträgt, wenn es sich um ein möbliertes Zimmer gehandelt hat. Nun schreibst du was von gekauften Möbeln, wobei du ja auch in einem möblierten/teilweise möblierten Zimmer etwas hinzugestellt haben könntest…

Außerdem scheint sich die Kündigungsfrist des Hauptmieters um drei Monate zu verlängern, wenn kein berechtigtes Interesse seinerseits vorliegt – da wäre zu prüfen, ob tatsächlich alleine die banale Vorstellung, dass der Freund des Hauptmieters einziehen soll, ein berechtigtes Interesse darstellt - allein der Wunsch muss ja noch nicht zwingend ein berechtigtes Interesse darstellen, da müsste man mal nach einer Definition schauen… Ansonsten hättest du nämlich sechs Monate Zeit und nicht nur drei.

https://rechtecheck.de/kuendigung-untermietvertrag-fristen/

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T3Fahrer  13.05.2020, 00:13
@malin1808

Als Ehemann einer Juristin kann ich dir nur sagen, dass du dich um Himmels willen bitte nicht immer darauf verlassen darfst, was in irgendwelchen (Miet)Verträgen steht. Papier ist geduldig und ganz häufig formulieren Vermieter irgendwas rein, was sie gerne so hätten, was aber gesetzlich überhaupt nicht so haltbar und zu dulden ist.

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DerCaveman  13.05.2020, 04:32
@T3Fahrer
Was ich da jetzt rauslese wäre, dass die Kündigungsfrist zwei Wochen beträgt, wenn es sich um ein möbliertes Zimmer gehandelt hat.

Das ist eine der Voraussetzungen fuer die verkuerzte Kuendigungsfrist. Die ist hier aber nicht erfuellt. Die weiteren scheinen es hingegen zwar zu sein, das spielt in diesem Fall jedoch keine Rolle, weil eben alle Voraussetzungen erfuellt sein muessen und nicht nur ein paar davon.

Außerdem scheint sich die Kündigungsfrist des Hauptmieters um drei Monate zu verlängern, wenn kein berechtigtes Interesse seinerseits vorliegt ...

Das ist richtig. Hier duerfte aber sehr wohl ein berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegen.

... da wäre zu prüfen, ob tatsächlich alleine die banale Vorstellung, dass der Freund des Hauptmieters einziehen soll, ein berechtigtes Interesse darstellt

Der Wunsch, seinen Lebenspartner bei sich aufzunehmen, ist sicher keine "banale Vorstellung", sondern stellt mit ziemlicher Sicherheit ein berechtigtes Interesse dar.

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