Darf meine Lehrerin Stornogebühren verlangen?

2 Antworten

Bevor man hier eine sinnvolle Antwort geben kann, braucht man DEUTLICH mehr Information zum gesamten Vorgang, inklusive der Zeitleiste, wann wer was mitgeteilt, weitergegeben und begründet hat.

Erste Unbekannte: Zeitpunkt des "Verbotes". Wer hat wann warum verboten, daß Du mitfahren darfst. Wann wurde dieses Verbot der Lehrerin mitgeteilt? Hatte sie bereits Leistungen gebucht und bezahlt?

Zweite Unbekannte: seit wann wußten deine Eltern von dieser Fahrt und wann hatten sie das Verbot ausgesprochen? Warum verboten???

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Wenn der "Rückzieher" erst jetzt (eine Woche vor Fahrtantritt) ausgesprochen und mitgeteilt wurde, dann sind bereits viele Leistungen dieser Fahrt vorbezahlt und können nicht mehr rückabgewickelt werden. Dann sind diese Stornokosten berechtigt, weil die Leistung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Es wäre den Anderen gegenüber auch unfair, wenn sie wegen deines Rückziehers plötzlich nachzahlen müssen, weil die Kosten auf weniger Personen verteilt werden müssen. Solche Stornoklauseln sind beim Buchen von Kursen und Unterkünften normal und auch sinnvoll, da der Anbieter sich darauf vorbereitet hat, keine Ersatzpersonen rein nehmen kann und irgendwie seine Kosten auch bezahlen muß.

Wenn du es vor dem Buchen schon gesagt hast, dass du nicht mit willst. Nein.

Okayletsgo794 
Fragesteller
 06.05.2024, 22:16

Sie hat gesagt wir müssen mitfahren

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Kimanon  06.05.2024, 22:17
@Okayletsgo794

keiner muss was in Deutschland. Es gibt immer einen Härtefall in Gesetzgebung.

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