Darf meine Frau mich aus der Wohnung werfen, trotz das wir verheiratet sind?

11 Antworten

Wurde schon einiges geschrieben hier. Wollte nur sagen das je nach Dauer glaube ich vielleicht auch eine Ehe-Anullierung gehen würde. Müsstest Du aber mal schauen ob das in Deinem Fall geht. Alles Gute!

Wenn nur sie im Mietvertrag steht, kann sie Dich rauswerfen, sobald sie die Scheidung eingereicht hat und ein Trennungsjahr beginnt.

Nur ein vermerk beim Vermieter sagt bestenfalls aus, dass Ihr mehr Nebenkosten zahlen müsst oder so.

...oh, ein Kenner? ... dann rege ich doch an, auch einen kltzekleinen Blick in die Literatur zu werfen. Beispel:

Ohne die Erlaubnis des Vermieters ist der Mieter grundsätzlich nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache, z.B. einer gemieteten Wohnung, einem Dritten zu überlassen. (§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB - BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 371/02 ). Das gilt auch für den Ehegatten und Lebenspartner (bei eingetragener Partnerschaft). Grundsätzlich muss der Mieter also die Erlaubnis des Vermieters einholen, sofern er eine weitere Person, die nicht Mietvertrag genannt ist, in die Wohnung aufnehmen will. Die Frage, ob der Vermieter zustimmen muss, wenn der Mieter einen Lebensgefährten in die Wohnung aufnehmen will, und um eine Erlaubnis nachsucht, war bis zur Entscheidung des BGH im November 2003 (siehe oben) unter Juristen mietrechtlich umstritten. Der BGH hat 2003 entschieden, dass der Vermieter in diesen Fällen die Erlaubnis nicht verweigern kann.

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@schleudermaxe

und was bedeutet das jetzt? Dass der Vermieter Bescheid weiß, dass der Ehemann da lebt und nichts dagegen hat. Aber nicht, dass er mit in den Mietvertrag aufgenommen wurde. In der Regel geht es nämlich nur darum, dass eine Person mehr evtl. mehr Gemeinschaftskosten verursacht (Flurlicht, Schmutz...). Es werden ja auch keine neu geborenen Kinder ausdrücklich mit in den Mietvertrag aufgenommen...und haben trotzdem auch noch als Erwachsene Wohnrecht, wenn sie da regulär gemeldet sind.

(zumindest ist das bei großen Wohnungskonzernen so, ich weiß es aber genau so von Privatvermietern.

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Da Du nicht im Mietvertrag als Mieter stehst geht das leider.

Das mit der ehelichen Wohnung wäre bestenfalls im Scheidungsprozess von Bedeutung.

Denn dann kann, auf Antrag, einem der Ehepartner per Gerichtsbeschluß zugesprochen werden.

Darf meine Frau mich aus der Wohnung werfen, trotz das wir verheiratet sind?

Ja, sie darf, denn Du stehst nicht im Mietvertrag.

Gehst Du nicht freiwillig, kann sie die Polizei rufen und die kann Platzverbot erteilen.

Sie hat jemand neues Kennengelernt und will dort hin, verlangt dann aber abends von mir das ich auf die kleine aufpasse. 

Suche Dir schnell was eigenes und sei einfach für Deine Tochter da.

Im Moment würde ich die Füße stillhalten, es sei denn, Du kannst woanders schlafen/wohnen.

Du solltest dir aus Eigeninteresse eine Wohnung suchen und die Scheidung einreichen. Natürlich darf sie dich NICHT aus der ehelichen Wohnung werfen, solange du ihr oder dem Kind gegenüber nicht gewalttätig bist. Aber warum willst du dir das antun? Fühlst du dich so wertlos? Verbringe viel Zeit mit deinem Kind, aber nicht als Babysitter, wenn deine Frau das will, sondern als Vater!

genau das ist es! Ich verbringe viel zeit mit meinem Kind.. aber nicht als ihr babysitter -.-

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