Darf mein Vater meinen Laptop wegnehmen?

7 Antworten

Prinzipiell dürfen dir deine Eltern Gegenstände, auch solche die dein Eigentum sind, aus erzieherischen Gründen vorübergehend wegnehmen und verwahren, ja. Sie dürfen diese Gegenstände nur nicht beschädigen, veräußern oder ohne deinem Einverständnis selber nutzen und müssen sie dir spätestens an deinem 18. Geburtstag zurückgeben, dann endet nämlich ihre Erziehungsberechtigung.

Dein Vater darf dir somit den Laptop wegnehmen.

Was eventuelle Überwachungs-/Kontrollsoftware anbelangt, auch das dürfen die Eltern, allerdings dürfen sie diese Software nicht dafür verwenden, deine private Kommunikation oder höchstpersönliche Daten auszuspähen. Also deine privaten E-Mails, Chats, gespeicherte Bilder/Videos/Dokumente aber auch beispielsweise dein Browserverlauf sind für die Eltern grundsätzlich tabu. Hiervon besteht nur dann eine Ausnahme, wenn es einen ganz konkreten Grund zur Annahme gibt, dass du dich in Gefahr befindest oder in strafbare Handlungen verwickelt bist, aber nicht einfach so vorsorglich im Sinne von "er/sie könnte ja vielleicht eventuell dies oder jenes machen...".

Dauerhaft wegnehmen? Nein. Nicht wenn du es mit selbst verdientem Geld gekauft hast.

Zeitweise wegnehmen? Klar. Nennt sich Erziehungsmaßnahme.

Parental Control ist auch kein Problem, muss aber mit deinem 18. Geburtstag entfernt werden. Vielleicht solltest du aber auch mal drüber nachdenken bzw mit deinem Vater drüber reden, wieso er es überhaupt für nötig hält, dich zu kontrollieren. Evtl lässt sich ein Deal aushandeln (siehe Antwort von User @Msttis).

ob man jetzt um die 2 Jahre noch ein großes Tram Tram machen muss weiß ich nicht, kannst ja versuchen zu verhandeln

daedag  01.04.2024, 13:25

Vergiss nicht, für einen Jugendlichen sind 2 Jahre eine sehr, sehr lange Zeit. Das ist nicht wie bei uns reiferen Erwachsenen, dass die Jahre schneller verfliegen als man schauen kann...

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CliffBaxter  01.04.2024, 13:30
@daedag

ja du hast recht, obwohl 16+ ist man schon ziemlich reif

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Ja das darf er solange du noch minderjährig bist, es bleibt ja trotzdem dein Eigentum.

In Deutschland haben Eltern das Recht und die Pflicht, für das Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu sorgen. Das schließt die Aufsichtspflicht ein, die je nach Alter und Reife des Kindes unterschiedlich ausgeübt wird. Obwohl der Laptop mit eigenem Geld gekauft wurde und somit Eigentum des Jugendlichen ist, dürfen Eltern im Rahmen ihrer Sorgepflicht und zum Schutz des Kindes durchaus gewisse Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Installation von Jugendschutzfiltern.

Allerdings sollten solche Maßnahmen immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bleiben und das Recht des Kindes auf Privatsphäre und die Förderung seiner Selbstständigkeit nicht unnötig einschränken. Eine einvernehmliche Lösung, die sowohl die Sorgen des Vaters als auch die Rechte und die Autonomie des Jugendlichen berücksichtigt, wäre ideal. Es könnte hilfreich sein, gemeinsam klare Regeln und Grenzen zu besprechen und festzulegen.