Darf mein Hund gesichert auf dem Beifahrersitz sitzen?

9 Antworten

Der Hund zählt vom Gesetz her als Ladung und muss entsprechend gesichert sein.

Dazu müsste er aber wie ein Beifahrer mit Kontakt zur Rückenlehne angeschnallt sein. Schwer machbar. Ebenso die Frage ob er dich stören oder überraschen könnte.

Rückbank mit wannenförmiger Hundedecke und Gurtadapter zum Hundegeschirr ist da die deutlich bessere Lösung (zusammen nicht mal 60 Euro) und bewahrt dich auch vor einem Bußgeld. ... Mal von den möglichen Folgen bei einem Unfall abgesehen.


Verboten ist es vom Gesetz her nicht, aber sehr gefährlich.

1. durch den Beifahrer Airbag und 2. wegen der Sichtbehinderung durch das Seitenfenster, falls Dein Hund sich mal aufsetzt....soooo klein ist der ja auch nicht.

Das Gesetz schreibt freie Sicht für die beiden Seitenfenster sowie die Frontscheibe vor.

Eigendlich ist die Rückbank dafür vorgesehen, ich aber selber habe meinen Hund oft am Beifahrersitz gehabt...bisher nichts passiert im punkto straffen

lg

Anna

Hi,

Rechtlich ist es legitim solange er den Fahrer nicht stören kann und gesichert ist.

Im Falle eines Unfalles seh ich allerdings da eine arge Gefahrenquelle im Airbag des Autos. Der ist ja für die Größe eines Menschen eingebaut, ich wär mir nicht sicher ob das den Hund nicht zum Verhängnis werden kann wenn der aufgeht.

Gesichert, mit passendem Hundegeschirr, ist es ohne weiteres möglich