Darf mein Chef mich einfach in eine Fremdfirma arbeiten schicken?

11 Antworten

Ein bisschen mehr Infos wären hilfreich.

Grundsätzlich kann das, je nach Job, durchaus ganz normal und zulässig sein.

Ich bin beispielsweise Berater logischerweise "schickt" mein Chef mich ständig zu unseren Kunden, das ist ja logisch und nachvollziehbar.

Wichtig wäre mindestens zu wissen, welchen Job du machst und wie das geregelt ist, also Werksvertrag oder Überlassung. Oder mit anderen Worten: Bist du dort weisungsgebunden oder nicht.

Im letzteren Falle muss das gut geregelt sein, denn zur Überlassung gibt es in DE einen ganz Schwung an "Bonusgesetzen", gemeinhin als AÜG bekannt: https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/

Aus deinem Kommentar habe ich entnommen, dass es um die Reinigung von Ferienhäusern geht bzw. um andere Ferienhäuser als die vom Arbeitgeber. Auch hier bleibt es dabei, dass man ganz genau in deinen Arbeitsvertrag sehen müsste. Sind die Arbeitsorte dort festgelegt? Gibt es eine Klausel wonach dir auch weitere Aufgaben übertragen werden dürfen etc.? Werden die Arbeitszeiten definiert und eingehalten usw.? Wenn dein Arbeitsvertrag da etwas weiter gefasst ist ist eine solche Regelung prinzipiell nicht verboten.

Du meinst wohl, dich an einen anderen Betrieb ausleihen? Nein, das geht tatsächlich nicht so einfach, es sei denn es ist im Arbeitsvertrag so festgelegt, und somit mit dem Arbeitnehmer vertraglich vereinbart.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 613 Unübertragbarkeit

Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar.

Soll heißen, sofern nicht anders vereinbart, mußt Du deine Arbeitskraft alleine nur deinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen, und diese ist nicht übertragbar auf andere Betriebe.

qugart  06.09.2019, 09:03

In der Realität wird da in fast allen Fällen eben nix übertragen. Von daher ist das fast immer Problemlos möglich. Außer eben falsl tatsächlich eine Übnertragung stattfinden sollte.

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ZuumZuum  06.09.2019, 12:05
@qugart

Was ist problemlos möglich? Dakann ich dir versichern, das das nicht so ist. Noch nicht einmal in Zeitarbeitunternehmen, die Mitarbeiter an andere Betriebe ausleihen, ist das ohne besonderen Arbeitsvertrag und Einwilligung des Arbeitnehmers möglich.

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qugart  06.09.2019, 12:56
@ZuumZuum

Es findet eben in den allermeisten Fällen ja gar kein "Ausleihen" statt. Es wird ganz normal nach Anweisung des Chefs gearbeitet.

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Mich würde auch mal interessieren, was Du damit meinst, dass Dich Dein Chef in eine "Fremdfirma arbeiten schickt".

Grundsätzlich kann man ja "überall" arbeiten, je nach dem was man für einen Job hat.

Ich war in meiner Zeit als Bauleiter fast nur ausserhalb der Firma arbeiten.

benny31 
Fragesteller
 06.09.2019, 09:02

Ich bin Reinigungskraft von Ferienwohnungen und Häuser wenn ich in unserer Firma fertig bin soll ich bei der Schwester in der Firma helfen gehen

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juraerstie2019  06.09.2019, 09:14
@benny31

Dann ist das meines Erachtens keine Überlassung sondern ein Werkvertrag. Das ginge, Arbeitszeiten Pausen etc müssen trotzdem eingehalten werden. Verpflichtet ist weiter dein Arbeitgeber.

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Schaue in Deinen Arbeitsvertrag!

Was ist als Arbeitsort schriftlich fixiert.

Und ist das, was Dein Chef vorhat, vom Arbeitsvertrag abgedeckt?

Dein Chef kann im Rahmen seines Direktionrechts so einiges steuern/bewegen, legal!

Aber was meinst Du mit Fremdfirma???