Darf mein Chef Geld von mir verlangen?
Hallo,
ich bin Auszubildende als MFA im 1. Lehrjahr. Mein Chef verlangt von mir, dass wenn ich Fehler mache, Ihm Geld geben muss (z.B. wenn ich Dreck, Haare auf dem Boden übersehen habe und diese nicht entfernt habe oder bei wiederholten Fehlern). Ich hab auch versucht Ihn darauf anzusprechen aber ich traue mich nicht so weil ich dann Angst habe, dass dann die Atmosphäre angespannt sein wird. Darf er das aber rechtlich von mir verlangen?
Danke schonmal im Voraus!
7 Antworten
Nein darf er nicht. Du erhälst eine Ausbildungsvergütung die vertraglich festgelegt und nachträglich nur nach oben korrigiert werden darf. Die Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer würde diese Angelegenheit sicherlich interessieren. An die kannst du dich wenden wenn du dich an deinem Ausbildungsplatz unwohl fühlst. Die unterstützen dich auch wenn du deinen Ausbildungsplatz wechseln willst.
LG Knom
Nun ja, wir wissen ja nicht in welchem berufst du dich befindest.
mmmhhhh... schwer zu sagen. wir haben damals in der abteilung auch ein sparschwein gehabt. da kam dann immer eine mark rein wenn man z.b. geflucht hat. einmal im jahr sind wir davon dann essen gegangen.
und eben das weiss man anhand der fragestellung nicht. evtl. wurde in dieser praxis vereinbart, ein sparschwein für flüchtigkeitsfehler einzurichten.
Bist du noch in der Probezeit?
Wenn ja --> versuch einfach keinen Fehler zu machen.
Wenn nein --> sag ihm, dass er dafür kein Geld verlangen kann.
In der Probezeit kann er dich grundlos kündigen, außerhalb der Probezeit fast unmöglich dich zu kündigen.
Aber um deine Frage zu beantworten: Nein dafür kann er kein Geld von dir verlangen.
Ich weis das zwar nicht genau aber ich glaube dass er dich nicht kündigen und deinen Lohn nicht ohne richtigen Grund kürzen darf.... falls du irgendetwas beschädigen würdest ...d.h. einen Unfall (z.B. als Busfahrer) bauen würdest, dürfte er dir bei wiederholungsfällen vermutlich den Lohn kürzen.. aber wenn du nur kleine Fehler machst dann hat er keinen Grund dafür
Nein, das darf dein Chef nicht!
Wende dich dringend an die zuständige Kammer, das sollte die Ärztekammer deines Bundeslandes sein.
Ich glaub nicht, dass IHK oder gar Handwerkskammern zuständig sind. In Bayern ist es jedenfalls die Landesärztekammer.