Arbeitsrecht in der Ausbildung?

3 Antworten

Natürlich! Der Arbeitgeber hat ein sogenanntes Direktionsrecht. Das beinhaltet, dass er darüber bestimmen darf, wann und wo man als Arbeitnehmer welche Aufgaben zu erfüllen hat.

Natürlich gibt's dabei ein paar Grenzen. Beispielsweise darf der Arbeitgeber dabei die persönlichen Belange des Arbeitnehmers nicht gänzlich ignorieren (Klassiker: Schüler*innen dürfen nicht gezwungen werden, die Schule für den Job zu schwänzen). Und die übertragenen Aufgaben müssen natürlich "zumutbar" sein.

In deinem Fall als Azubi dürfen es zudem keine sogenannten "ausbildungsfremden" Tätigkeiten sein, zu denen du eingeteilt wirst. Das klassische Beispiel hier: die Wäsche des Privat-PKW des Geschäftsführers. Allerdings sollte man hier auch nicht den Fehler machen und das ZU eng auslegen! Es ist zum Beispiel völlig vertretbar, wenn die Auszubildenden in der Verwaltung auch mal einzelne Tage oder Wochen in der Produktion eingeteilt werden, um die Abläufe dort kennenzulernen, um daraus Rückschlüsse für ihre Tätigkeit ziehen zu können!

kuestenflueger  09.06.2023, 09:54

Das können viele leider nicht begreifen ! Nur Einbahnstraßen Denke !

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HappyMe1984  09.06.2023, 09:56
@kuestenflueger

Naja, ein guter Arbeitgeber und vor allem ein guter Ausbildungsbetrieb nimmt sich die Zeit, um den Mitarbeitenden zu erklären, wieso dieser Einsatz dort jetzt notwendig und sinnvoll ist. Mit dieser Erklärung, sofern sie nachvollziehbar ist, erübrigen sich dann oft die allermeisten Diskussionen über "Darf der das?". Diese Frage nach dem Dürfen ist halt sehr oft vor allem das Resultat aus dem Gefühl der Bevormundung, was sich bei einem zu autoritär geprägten Führungsstil sehr schnell einstellt...

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HappyMe1984  09.06.2023, 10:09
@kuestenflueger

Wenn, dann den Rückschluss, dass die Eltern (!) ziemlich viel richtig gemacht haben, meiner Ansicht nach! Ich halte nichts davon, Kinder zu blindem Gehorsam zu erziehen...

Oder meintest du das Elternhaus der Arbeitgeber, die einfach nicht kapieren wollen, dass die Zeiten, in denen Arbeitnehmer alles mit sich haben machen lassen, einfach mal vorbei sind?

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wenn man ständig nur als Springer fungiert & das Ausbildungsziel wird nicht erreicht, kann man sich vielleicht bei der IHK beschweren.

Wir waren statt kfm. auch eher im Lager tätig. Dann habe ich mich bei der mündlichen Prüfung beschwert.

Das Berichtsheft hat wohl Niemanden bei der IHK interessiert. Kfm bestanden. Danach natürlich keine Übernahme.

Ja solange dies ein Teil deiner Ausbildung ist, dazu musst du mal in deinen Ausbildungs Verordnung schauen solange es dort nicht steht kannst du dies in der Regel verweigern

Woher ich das weiß:Berufserfahrung