Darf der Chef Samstagsarbeit und Übernachtung anordnen?
Ich mach eine Ausbildung zum Fachinformatiker in Anwendungsentwicklung.
Ich bin derzeit im 3. Lehrjahr und über 18.
Bisher hatte ich immer von Montag bis Freitag gearbeitet. In meinem Ausbildungsvertrag steht nichts über die Arbeitstage drin (Standard IHK Ausbildungsvertrag).
Mein Chef will nun das ich 1.) Samstags an einem Workshop Teilnehme und 2.) von Freitag auf Samstag dort übernachte.
Der Ort ist 45 Minuten mit dem PKW von meinem Wohnort entfernt.
Ich selbst habe für Samstag Konzertkarten. Kann ich irgendwie da drum herum kommen Samstags arbeiten zu müssen?
Zum anderen: Wenn ich nun Samstag dort hin muss, möchte ich dort nicht übernachten sondern Freitag Abend nach Hause fahren und Samstag früh wieder hin. Ich habe Führerschein + eigenen PKW.
Kann der Chef trotzdem darauf bestehen das ich dort Übernachten muss?
4 Antworten
Erstmal muss er Dir sowas mit einer angemessenen Frist ankündigen. Wenn Du in der Regel Samstag nicht arbeitest, brauchst Du eigentlich mehr Zeit für eine etwaige Umplanung.
Das mit den Konzertkarten kann Dir natürlich trotzdem passieren (die kauft man ja teils ein Jahr früher oder länger).
Formal könnte er Dich anweisen an der Veranstaltung teilzunehmen, wenn er es als entsprechend notwendig begründen kann (kann er aber sicherlich irgendwie). In diesem Fall und aufgrund der kurzfristigen Information, hättest Du einen Anspruch, dass er Dir den Kostenaufwand der Karten erstattet. Der Arbeitgeber müsste Dir bspw. auch Reisekosten erstatten, wenn Du bspw. bereits eine Bahnfahrt gebucht hättest.
Aber das ist in der Praxis oft schwierig, weil das Arbeitgeber ungern machen.
Ich würde ihn ganz offen ansprechen und sagen, dass Du (falls Du grundsätzlich dazu bereit bist) schon teilnehmen würdest, aber Geld für ein Konzert ausgegeben hast und ungern darauf sitzen bleiben würdest, gerade im Kontext der kurzfristigen Ankündigung. Und was man da machen könnte?
Wenn der Workshop Samstag ist, dann ist das Konzert ja kein Problem, wenn das Abends statt findet, oder?
Wenn im Vertrag nichts über konkrete Arbeitstage festgelegt ist, dann kann der Arbeitgeber die Tage nach billigem Ermessen festlegen. Sie hierzu auch § 106 GewO.
Kann der Chef trotzdem darauf bestehen das ich dort Übernachten muss?
Nein, kann er nicht. Der Workshop an sich ist Arbeitszeit, die Zeit nach dem Workshop ist Freizeit, in der Du machen kannst, was Du möchtest.
Bei 45 Minuten Fahrt würde ich da auch nicht übernachten.
hast den tremin vergessen beim karten erwerb ?
die veranstaltungen sind logischer weise lange voraus geplant -
wegen der dozenten und der hotellerie !
dann liegt da ein innerbetriebliches problem !
das man aber mit de chefetage besser als in allg. foren löst !
Nein. Kann er nicht. Es gibt Arbeitszeitregeln und kurzfristig sowieso nicht. Er müsste dir die Übernachtung stellen plus Konzertkartenausfall.
Die Karten habe ich im Januar/Februar rum gekauft, von der Veranstaltung haben wir erst heute erfahren.
Edit: Die Veranstaltung ist aber nicht diesen Samstag, das hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen. Es geht um einen Samstag im Dezember.