Darf mein Attest abgelehnt werden?
Moin,
ich besuche eine Stadtteilschule in Hamburg und bin in der 12. Klasse. Um sich zu entschuldigen, muss man den Lehrern die man an dem Tag hat, eine Email schreiben und die Entschuldigung am nächsten Tag vorlegen.
Nun hab ich aber vergessen einen meiner Lehrer zur Email Liste hinzuzufügen und er hat von mir keine E-Mail bekommen. Ich habe aber ein Attest, darf er das Attest ablehnen nur weil er am Tag davor keine E-Mail bekommen hat?
Danke schonmal für die Antworten.
3 Antworten
Ich habe aber ein Attest, darf er das Attest ablehnen nur weil er am Tag davor keine E-Mail bekommen hat?
Meiner Meinung nach nicht, denn ein ärztliches Attest beweist mehr als eine E-Mail über eine 'Erkrankung.
Kritik geübt werden, wegen verspäteter bzw. unterlassener Meldung, das kann die Lehrerin wohl und das wäre auch berechtigt.
Über ärztl. Atteste können sich - auch - eine Lehrerin nicht hinwegsetzen. Oder hat Eure Lehrerin Medizin studiert und Dich behandelt ?
Du solltest ganz einfach mal deine Schulordnung lesen. Für die Abiturstufe gelten andere Regeln.
Schau mal schnell, ob deine Schule nicht im Internet auf der HP ein Entschuldigungverfahren veröffentlicht hat oder unter dem SChlagwort Fehlzeitenregelung, ggf. hast du so ein Schreien mal erhalten. Da gibt es verschieden Varianten und Fristen... Es ist natürlich noch etwas anderes, bei einer angekündigten Leistungsüberprüfung, aber die hat ja nicht stattgefunden...
Es geht um die Meldung als solche. Er/Sie hat sich am ersten Tag des Krankseins gar nicht gemeldet. Das reicht völlig aus, um als unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht gewertet zu werden. Im Klausurfall wärst du damit mit 0 Punkten bestraft worden.
Ich habe Zweifel, ob das rechtlich haltbar sein wird.
Wenn du das Attest erst am Folgetag abgibst und für den ersten Tag keinerlei Meldung abgegeben hast, dann gilt der erste Tag als unentschuldigtes Fehlen. Der Lehrer kann von dir erwarten, dass du fähig bist, eine Email zu schreiben. "Vergessen" gibt es in dieser Welt nicht mehr als Rechtfertigung.
Ich kann mir nicht einmal vorstellen, dass es zulässig ist zu fordern, dass man jedem Lehrer eine email schreiben muss.
Das steht in der Schulordnung und ist heutzutage absolut üblich. Einem Arbeitgeber musst du ja auch am allerersten Tag deiner Krankheit eine Information zukommen lassen, dass du krank bist, entweder per Telefon oder Foto von der AU per Email/whatsapp oder wie auch immer das gewünscht ist.
Einem Arbeitgeber musst du ja auch ..
.Das stimmt, dennoch kann ein Arbeitgeber lediglich Kritik / Abmahnung aussprechen, die AUB aber nicht ablehnen.
Bitte bis zum Ende denken. :o)
Du bist offensichtlich nicht auf dem Gymnasium gewesen. An Klausurtagen musst du dich entschuldigen, in der Regel bis 08.00 Uhr. Tust du das nicht, nutzt dir dein nachträglich eingereichtes Attest auch nichts mehr.
Hier der Auszug aus meiner Schulordnung von meinem alten Gymnasium, die immer noch aktuell ist:
Fehlen bei Leistungsüberprüfungen
Erscheint ein Schüler / eine Schülerin wegen einer Erkrankung nicht zu einer angesetzten und ihm / ihr bekannten Leistungsüberprüfung (Klassenarbeit, Klausur, Test, GFS, Leistungsüberprüfung in Sport, Präsentation usw.), so gilt sein / ihr Fernbleiben nur dann als entschuldigt, wenn eine Benachrichtigung der Schule zu Beginn des betroffenen Schultages, spätestens bis 08:00 Uhr, vorliegt.
Du bist offensichtlich nicht auf dem Gymnasium gewesen. An Klausurtagen musst du dich entschuldigen, in der Regel bis 08.00 Uhr. tust du das nicht, nutzt dir dein n nachträglich eingereichtes Attest auch nichts mehr.
In der Fragestellung des FS ist von einer Klausur nichts zu lesen.
Das ergibt sich aus dem Kontext. Hier geht es ganz klar um eine Klausur, die vermutlich mit 0 Punkten gewertet wurde, sonst würde sich der Fragesteller darüber nicht "aufregen".
Hier geht es ganz klar um eine Klausur, die vermutlich mit 0 Punkten gewertet wurde,
... auch das ist kein Bestandteil der Fragestellung.
Ja, das ist richtig und auch zu meiner Schulzeit musste ich in der Früh im Sekretariat anrufen und sagen, dass ich krank geschrieben bin. Das ist klar, aber dass man jedem Lehrer einzeln extra Bescheid geben muss wäre mir absolut neu.
Ja, aber nur die Oberstufe muss sich abmelden, kein anderer Jahrgang macht das. Das kann doch nicht rechtmäßig bzw. so sein, dass es als unentschuldigtes fehlen gilt. Seit Jahren hat man am nächsten Tag oder wenn man wieder gesund war einfach ein Attest vorgelegt...