Darf ich mich nachdem mein Attest abgelaufen ist noch selbst entschuldigen?
Darf ich mich nachdem mein Attest abgelaufen ist noch selbst entschuldigen ? Also mein Attest geht bis Mittwoch und ich will Donnerstag noch zu Hause bleiben. Kann ich für den Tag noch selber ne Entschuldigung schreiben ?
4 Antworten
Nein. Du musst vom Arzt eine "Folgebescheinigung" holen, wenn Du eine AUB hattest.
Was meinst Du mit "Attest"?
Dich selbst entschuldigen kannst Du ab 18, wenn Du EINZELNE Tage fehlst - also nicht einen Tag im Anschluß an drei Tage.
Und wenn Du unter 18 bist, können das Deine Eltern, aber auch nur für EINZELNE Tage...
Was meinst Du mit "Attest"?
Damit ist eine ärztliche Bescheinigung gemeint, dass man nicht in die Schule gehen kann. Also das gleiche wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wer zur Schule geht, arbeitet schließlich nicht.
Schon mal den Begriff »attestieren« gehört? Es bedeutet »bestätigen« oder »bescheinigen«.
Ja, ICH habe das schon mal gehört. Habe aber keine Kinder und wußte nicht genau, was der FS meint, da hier häufiger mal Begriffe falsch verwendet werden. :)
Nein.
Geh am Mittwoch wieder zum Arzt und lass die Krankschreibung verlängern, wenn es Dir dann noch nicht besser geht.
Ähm...Mittwoch war gestern. Aber wenn er/sie heute geht, reicht es ja auch noch, die AU war ja bis gestern...
Ja, vielleicht, aber auch dann würde es reichen, wenn er am Tag nach Ablauf der AUB zum Arzt geht und sich die Folgebescheinigung ausstellen lässt.
Nein.
Die Verlängerung muss dabei am letzten Tag der Gültigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgen.
Das kannst Du selbst im Internet nachlesen.
Okay. Dann hab ich wohl Glück gehabt, dass mein AG nie gemeckert hat. Aber ich bin ja auch nicht so oft krank. :)
Nein... Sowas geht nicht. Damit kommst du nicht durch. Lg
Nein - danach ist dann ein Folgeattest nötig.
Es macht keinen Sinn - wenn eine Schule ab mehr als 3 Tagen einer Erkrankung ein ärztliches Attest fordert, aber für den z.B. 7. Tag der Erkrankung wieder eine Entschuldigung der Eltern, respektive des volljährigen Schülers, akzepziert.
Besser kann man es nicht sagen. 👍