Darf man schon verklebte, nicht abgestempelte Briefmarken neu verwenden?

11 Antworten

Du solltest den Umschlag so verwenden, wie er zu Dir zurück gekommen ist. Du klebst einfach noch die fehlenden marken nach und gut ist.
Ausgeschnittenen Briefmarken werden nicht angerechnet, wenn Du sie auf einen neuen Umschlag klebst.
Falls Du unbedingt einen neuen Umschlag verwenden möchstest, solltest Du den alten Briefumschlag komplett in eine Postfiliale bringen (am besten in eine "echte" Filiale, kein Postpoint o.ä., die kennen sich damit oft nicht aus) , dann bekommst Du die Briefmarken erstattet.
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=deDE&xmlFile=link10153231006278

dasMimi  27.08.2011, 11:28

Siehe: Hinweis gültige Briefmarken

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Ja, die Briefmarken kannst Du ungestempelt nochmals verwenden. Allerdings solltest Du sie nicht mit Tesafilm aufkleben, sondern mit einem normalen Klebstoff.

Aliha  27.08.2011, 11:32

Hinweis zu gültigen Briefmarkenausgaben Frankaturgültige Briefmarken sind seit dem 1. Juli 2002 alle Ausgaben mit doppelter Währungsauszeichnung in Pfennig und Euro beziehungsweise reine Euro-Briefmarken. Reine Pfennigbriefmarken dürfen nicht mehr verwendet werden. Es dürfen ausschließlich die vom Bundesfinanzminister herausgegebenen deutschen Postwertzeichen verklebt werden. Briefmarken ausländischer Postorganisationen haben hierzulande keine Gültigkeit. Die Briefmarken müssen ungebraucht und ohne Stempel sein. Von einer Sendung ausgeschnittene oder abgelöste Briefmarken sind ungültig.

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=deDE&xmlFile=link10153231006278

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flyrobbin  27.08.2011, 13:50
@Aliha

Diese Antwort ist aus nachvollziehbaren Gründen falsch.

Sebstverständlich kannst Du ungestempelte Briefmarken eines erhaltenen Briefes ablösen und wiederverwenden. Der Grund ist sehr einfach: Die Post kann im Zweifel nicht nachvollziehen, von wo bzw. mit welcher Begründung die Briefmarke abgelöst wurde. Es kann schließlich sein, dass ich die Marke lediglich zuhause fehlerhaft aufgeklebt, es bemerkt und wieder abgelöst habe.

Eine ungestempelte Briefmarke ist das Risiko der Post, nicht des Verwenders. Und mit dem Begriff "Betrug" sollte man, vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Voraussetzungen, sehr vorsichtig umgehen. In diesem Fall liegt dieser nicht einmal ansatzweise vor. Denn der neue Verwender nutzt lediglich eine Briefmarke, deren Voraussetzungen für die regelrechten Beförderung nicht die selbstklebende Rückseite, sondern einzig und allein der auf ihr gedruckte Wert sind.

Noch ein PS: Zitierst Du einen Link, sollte dieser Gültigkeit besitzen - und dieser genannte führt leider ins Leere. Sicher aus nachvollziehbaren Gründen.

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Du kann diese Briefmarken selbstverständlich wieder verwenden. Allerdings solltest Du sie nicht mit Tesa überkleben, sondern auf der Rückseite Klebestift, Uhu usw. auftragen und so auf den Umschlag kleben. Wenn Du Tesa darüber klebst, hält der Stempel nicht.

Aliha  27.08.2011, 11:41

Nein

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danitom  27.08.2011, 14:56
@Aliha

Doch, weil ich das schon öfter gemacht habe und ich habe mich diesbezüglich bei der Post erkundigt und die Auskunft erhalten, dass wenn Briefmarken noch nicht abgestempelt sind, wieder zu verwenden sind. Woher soll denn jemand wissen, ob die schon mal aufgeklebt waren, wenn man das ordentlich macht, müßten ja Hellseher sein.

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Aliha  30.08.2011, 11:42

Hier die Antwort der Post auf meine entsprechende Anfrage:

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.

Leider ist es nicht möglich, Briefmarken - die bereits verklebt waren - zur Freimachung von Sendungen zu verwenden. Hierauf weisen wir auch in unserer Broschüre "Leistungen und Preise" hin, die Bestandteil unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Sie finden sie im Internet unter www.deutschepost.de/preise - wählen Sie dort oder fragen Sie in einer unserer Filialen danach.

Selbstverständlich können Sie verklebte, aber noch nicht benutzte Marken in unseren Filialen umtauschen. Legen Sie hierzu bitte die Briefumschläge oder Postkarten vor, auf denen sich die Briefmarken befinden.

Wir freuen uns, wenn Ihnen unsere Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

-- Carmen Meyer Kundenservice BRIEF

Deutsche Post AG Kundenservice BRIEF 53247 Bonn Deutschland

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danitom  31.08.2011, 00:11
@Aliha

Siehst Du und das ist der feine Unterschied zwischen den Preissen und den Bayern, wir dürfen das.

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Aliha  31.08.2011, 14:46
@danitom

Habt ihr jetzt auch eine eigene königlich bayrische Post? ;-)

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Hier die Antwort der Post auf meine entsprechende Anfrage:

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.

Leider ist es nicht möglich, Briefmarken - die bereits verklebt waren - zur Freimachung von Sendungen zu verwenden. Hierauf weisen wir auch in unserer Broschüre "Leistungen und Preise" hin, die Bestandteil unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Sie finden sie im Internet unter www.deutschepost.de/preise - wählen Sie dort oder fragen Sie in einer unserer Filialen danach.

Selbstverständlich können Sie verklebte, aber noch nicht benutzte Marken in unseren Filialen umtauschen. Legen Sie hierzu bitte die Briefumschläge oder Postkarten vor, auf denen sich die Briefmarken befinden.

Wir freuen uns, wenn Ihnen unsere Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

-- Carmen Meyer Kundenservice BRIEF

Deutsche Post AG Kundenservice BRIEF 53247 Bonn Deutschland

Abgelöste oder ausgeschnittene Marken sind grundsätzlich ungültig und werden von der Post, so sie erkannt werden, nicht akzeptiert. Es kann sich sogar um versuchten Betrug handeln. Grundsätzlich kann man einen frankierten Umschlag, der aus irgendwelchen Gründen nicht versendet wurde, bei der Post in Marken entsprechenden Wertes umgetauscht werden. Die Frage ist allerdings, ob sich der Aufwand lohnt.

danitom  27.08.2011, 11:35

Wenn die Briefmarken keinen Stempel tragen, kann man sie selbstverständlich wieder verwenden. Was hat denn das mit Betrug zu tun, wenn der Brief zurück kommt und den Vermerk trägt, dass zu wenig Porto drauf ist. Man klebt eine entsprechend fehlende Marke dazu und schickt ihn wieder weg.

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Aliha  27.08.2011, 11:44
@danitom

Lies mal die Bestimmungen der Post dazu, da steht eindeutig dass abgelöste Marken ungültig sind. Ich postete von ausgeschnittenen und abgelösten Marken. Darauf bezog sich auch die Frage.

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helmutgerke  27.08.2011, 11:50
@Aliha

dann stelle uns doch hier einmal die Bestimmungen ein.

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Aliha  27.08.2011, 11:53
@helmutgerke

Gerne.

Hinweis zu gültigen Briefmarkenausgaben Frankaturgültige Briefmarken sind seit dem 1. Juli 2002 alle Ausgaben mit doppelter Währungsauszeichnung in Pfennig und Euro beziehungsweise reine Euro-Briefmarken. Reine Pfennigbriefmarken dürfen nicht mehr verwendet werden. Es dürfen ausschließlich die vom Bundesfinanzminister herausgegebenen deutschen Postwertzeichen verklebt werden. Briefmarken ausländischer Postorganisationen haben hierzulande keine Gültigkeit. Die Briefmarken müssen ungebraucht und ohne Stempel sein. Von einer Sendung ausgeschnittene oder abgelöste Briefmarken sind ungültig.

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=deDE&xmlFile=link10153231006278

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helmutgerke  27.08.2011, 12:17
@Aliha

o.k. die Betonung liegt allerdings auf das Wort "Sendung"

Der Fragesteller hat aber einen Brief mit unzureichender Frankierung versandt - der Brief kam zurück, wenn auf dem die Postwertzeichen nicht abgestempelt sind, war der ja auch noch nicht auf Sendung, sondern wurde im Briefverteilzentrum aussortiert und retourniert.

Das mit dem ausschneiden und daher der Begriff der Ungültigkeit basiert doch lediglich darauf, dass die Maschinen beim abtasten/einlesen u.a. das Wasserzeichen nicht erkennen.

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flyrobbin  27.08.2011, 13:54
@Aliha

Der zitierte Link existiert nicht und die Quellenangabe somit nicht mehr aktuell. Ohne Zweifel aufgrund den von mir mehrfach geschilderten Gründen.

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Aliha  27.08.2011, 14:28
@flyrobbin

Gehe bitte mal auf die Seite der Post und gib den Suchbegriff "abgelöste Briefmarke" ein. Du wirst genau dort landen, warum der kopierte Link nicht funktioniert kann ich auch nicht nachvollziehen. Warum wohl bietet die Post an, verklebte Marken gegen Abgabe des gesamten Umschlages gegen neue Marken einzutauschen?

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flyrobbin  28.08.2011, 10:05
@Aliha

Wie schon gesagt, eine "Vorschrift" kann jedes Unternehmen gern formulieren, die Frage für die Realität bedeutet immer, ob sie, im Zweifel, (rechtlichen) Bestand hat. Und in diesem Fall hat sie keinen Bestand, da sie lediglich einen eigenformulierten (und aus wirtschaftlichen Gründen durchaus nachvollziehbaren) Schutz der Post auf ein Nochmaliges Verwenden dar, mehr nicht.

Denn was lesen wir dort? "Von einer Sendung ausgeschnittene oder abgelöste Briefmarken sind ungültig." - Hier fehlt die Formulierung "ungestempelte" - da der Post sehr wohl besusst ist, dass sie a) weder eine Handhabe zur Nachprüfung hat und b) den Kunden, der zahlreiche Gründe haben kann, eine Marke abzulösen, nicht benachteiligen kann.

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Aliha  29.08.2011, 13:40
@flyrobbin

Hier die Antwort der Post auf meine entsprechende Anfrage:

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.

Leider ist es nicht möglich, Briefmarken - die bereits verklebt waren - zur Freimachung von Sendungen zu verwenden. Hierauf weisen wir auch in unserer Broschüre "Leistungen und Preise" hin, die Bestandteil unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Sie finden sie im Internet unter www.deutschepost.de/preise - wählen Sie dort oder fragen Sie in einer unserer Filialen danach.

Selbstverständlich können Sie verklebte, aber noch nicht benutzte Marken in unseren Filialen umtauschen. Legen Sie hierzu bitte die Briefumschläge oder Postkarten vor, auf denen sich die Briefmarken befinden.

Wir freuen uns, wenn Ihnen unsere Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

-- Carmen Meyer Kundenservice BRIEF

Deutsche Post AG Kundenservice BRIEF 53247 Bonn Deutschland

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flyrobbin  27.08.2011, 13:47

Diese Antwort ist aus nachvollziehbaren Gründen falsch.

Sebstverständlich kannst Du ungestempelte Briefmarken eines erhaltenen Briefes ablösen und wiederverwenden. Der Grund ist sehr einfach: Die Post kann im Zweifel nicht nachvollziehen, von wo bzw. mit welcher Begründung die Briefmarke abgelöst wurde. Es kann schließlich sein, dass ich die Marke lediglich zuhause fehlerhaft aufgeklebt, es bemerkt und wieder abgelöst habe.

Eine ungestempelte Briefmarke ist das Risiko der Post, nicht des Verwenders. Und mit dem Begriff "Betrug" sollte man, vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Voraussetzungen, sehr vorsichtig umgehen. In diesem Fall liegt dieser nicht einmal ansatzweise vor. Denn der neue Verwender nutzt lediglich eine Briefmarke, deren Voraussetzungen für die regelrechten Beförderung nicht die selbstklebende Rückseite, sondern einzig und allein der auf ihr gedruckte Wert sind.

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