Darf man mit einem elektrisch betriebenen Motorrad dass speziel für Kinder gemacht werden auf der Straße fahren?
Braucht man dafür eine Genehmigung oder darf man mit solchen dirtbikes überhaupt nicht fahren?
5 Antworten
Sofern es sich um echtes Kinderspielzeug handelt, dürfen solche Gefährte zumindest in verkehrsberuhigten Zonen durchaus (unter Aufsicht) benutzt werden.
Wie gesagt dann halt nur innerhalb einer ausdrücklich als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesenen Verkehrsfläche. Sonst ist das abseits des eigenen Grundstückes leider nicht zulässig. :-(
Je nach Wohngegend und Verkehrssituation tolerieren die regionalen Behörden Kinderspiel auf Bürgersteigen und Fahrbahnen zwar stillschweigend auch mal, aber andernorts sind die Behörden streng und rufen da neben einer mündlichen Verwarnung auch mal ein Ordnungsgeld auf.
Ich kann Dir da leider sonst nichts besseres abseits besonders beruhigter bzw. gewidmeter Zonen sagen.
Mit einem elektrisch betriebenen Kindermotorrad, das speziell für Kinder gebaut wurde (also so ein kleines Dirtbike oder E-Motorrad, wie man sie oft im Spielwarenhandel sieht), darfst du definitiv nicht auf der Straße fahren. Diese Fahrzeuge sind als Spielzeug gedacht und haben keine Straßenzulassung. Das heißt: Sie dürfen ausschließlich auf privatem Gelände genutzt werden, zum Beispiel im eigenen Garten oder auf einer abgesperrten Fläche, aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum.
Öffentlicher Verkehrsraum ist nicht nur die Straße, sondern auch Gehwege, Parkplätze, Feldwege und alles, was irgendwie für die Allgemeinheit zugänglich ist. Selbst wenn das Teil nur ganz langsam fährt (zum Beispiel unter 6 km/h), ist das keine Einladung, damit draußen rumzudüsen – auch dann ist es auf öffentlichen Flächen verboten.
Eine Genehmigung oder Versicherung gibt es für diese Kinderfahrzeuge nicht, weil sie gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden können. Wenn du trotzdem damit draußen erwischt wirst, kann das für dich und vor allem für deine Eltern richtig Ärger geben – zum Beispiel wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder ohne Versicherungsschutz. Die Polizei versteht da keinen Spaß, und es kann teuer werden.
Wichtig noch zur Unterscheidung: Es gibt zwar Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, die ab 14 Jahren mit Versicherungskennzeichen auf der Straße gefahren werden dürfen, aber das sind ganz andere Fahrzeuge mit anderen technischen Anforderungen. Die typischen Kinder-Dirtbikes oder Mini-Elektromotorräder gehören nicht dazu und bleiben Spielzeug.
Kurz gesagt: Mit so einem Kinder-Elektromotorrad bitte nur auf privatem Gelände fahren. Straße, Gehweg, Parkplatz oder Feldweg sind tabu, weil das alles zum öffentlichen Verkehrsraum gehört. Alles andere ist verboten und kann echt Ärger machen!
Was keine Straßenzulassung hat, darf im öffentlichen Straßenverkehr auch nicht fahren.
Nein, mit Kinderspielzeug darf man nicht auf der Strasse fahren.
Nein!
Mein Neffe will einfach nur vor dem Haus auf der Straße rum fahren 🤣