Darf man mit 17 mit einer 29 jährigen Frau schlafen?

2 Antworten

Mit einem älteren Menschen Sex zu haben, ist unter Beachtung der generellen Vorgaben (Freiwilligkeit, Inzestverbot) nie strafbar.

Für den älteren Menschen ist es dann strafbar, wenn in D der jüngere Mensch unter 14 ist oder zwischen 14-16 die Unreife ausgenutzt wird.

Jason4463 
Fragesteller
 02.08.2023, 22:21

Ja oki gut

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sarah3  19.09.2023, 21:40

Oder wie hier ein abhaengigkeits- bzw. Fürsorgeverhaeltnis besteht

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Warte bis du 18 bist weil du noch minderjährig bist. Immoment solltest du kein sex haben ihr beide könntet in Schwierigkeiten kommen. Ich rate davor erstmal lieber ab.

Jason4463 
Fragesteller
 02.08.2023, 22:19

Das Problem wir wollen uns treffen aber wir sind im Adressatenverhältnis…

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Jason4463 
Fragesteller
 02.08.2023, 23:16
@Schimeck

Weil ich nicht will, dass ihr was passiert oder sie mehr Konsequenzen bekommt. Ich wollte nur wissen, ob es rechtlich abgesichert ist wenn ich 17 bin.

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Schimeck  02.08.2023, 23:17
@Jason4463

Nein, ist es nicht, sie macht sich strafbar und verliert mit großer Sicherheit ihren Job.

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swiss1  02.08.2023, 22:20

Wie kommst du auf einen solchen Unsinn?

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Utzi67870  02.08.2023, 22:48
@swiss1 Sex mit Jugendlichen kann strafbar sein

Nach § 182 Absatz 3 StGB sind sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 14- oder 15-jährigen Jugendlichen für den erwachsenen Sexualstrafpartner dann strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Ein solcher – zumindest versuchter – Missbrauch wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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swiss1  02.08.2023, 23:18
@Utzi67870

Das ist mir bekannt, die Regelung betrifft jedoch Sex mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren.

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myzyny04  02.08.2023, 22:22

Welche Schwierigkeiten denn?

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Utzi67870  02.08.2023, 22:49
@myzyny04

Nach § 182 Absatz 1 StGB sind hingegen sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 16- oder 17-jährigen Jugendlichen grundsätzlich erlaubt, soweit hierfür keine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Anderenfalls wird ein solcher – zumindest versuchter – Missbrauch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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myzyny04  02.08.2023, 22:57
@Utzi67870

Wer Gesetze zitiert, sollte sie auch verstehen. Hier ist keine Zwangslage gegeben.

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Schimeck  02.08.2023, 22:34

So ein Quatsch, sorry!

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