Darf man mich zwingen zu schwimmen?(FSJ)?
Hallo,
Ich bin Fsjlerin und arbeite an einer Oberschule. Grundsätzlich begleite ich eine sechste Klasse zum Schwimmen und gehe nicht mit ins Wasser. Das soll bzw. muss ich auch tatsächlich nicht, weil ich eigentlich nur als Aufsicht diene und schauen muss, dass keiner irgendwie untergeht. Der Sportlehrer hat mich von Anfang an drauf aufmerksam gemacht, dass wenn mir irgendwas komisch vorkommt, ich ihm Bescheid geben soll und das er dann ins Wasser springt.
Nun wurde ich von der Schulleitung auch noch am Dienstag zum Schwimmen aufgeteilt, allerdings mit einer fünften Klasse. Dort habe ich auch einen anderen Sportlehrer und ich habe Angst, dass er mich zwingt mit ins Wasser zu gehen.
Die vorherige Begleitung musste, nach Absprache mit ihr, auch nicht mit ins Wasser, aber jetzt wo die weg ist, muss ich einspringen. Allerdings habe ich Angst, dass er es wirklich von mir verlangt mit den Schülern ins Wasser zu gehen. Zudem weiß ich nicht mal ob ich rechtlich das darf.
Meine Frage ist also, darf man mich zwingen ins Wasser zu gehen wenn ich nicht möchte und lediglich die Aufsichtsperson bin? Montags mach ich das ja auch so und der Lehrer findet das voll okay und will auch tatsächlich lieber selber ins Wasser springen, wenn da etwas komisches passiert.
6 Antworten
Hi,
Darf man mich zwingen zu schwimmen?(FSJ)?
Kurz und knapp: nein.
Das darf der zuständige Sportlehrer nicht, er kann es nicht und - er wird es auch nicht.
Solltest Du darauf angesprochen werden, kannst Du deine Entscheidung ja durchaus begründen - sowohl aus religiösen Gründen, als auch aufgrund eines traumatischen Erlebnisses, als auch auf die Absprache mit dem anderen Sportlehrer verweisen.
Sollte es wider erwarten zu größeren Problemen können, sind die Schulleitung und der Träger des FSJ die nachfolgenden Ansprechpartner.
LG
Du bist keine Rettungsschwimmerin…also gehe ich mal von aus…daher bist du nicht verpflichtet dort in jeglicher Hinsicht einzugreifen. Lediglich erste Hilfe musst du, wie jede andere Person auch, leisten, aber wenn du merkst, dass der andere Lehrer dafür reicht und du nicht ins Wasser musst, dann musst du nicht ins Wasser.
Du solltest mal mit der Schulleitung sprechen, vllt kannst du dann in einen anderen Unterricht.
Du bist keine Rettungsschwimmerin…soweit ich weiß muss man das aber sein, damit man als Aufsichtsperson im Schwimmunterricht zählt…zumindest an Grundschulen ist es so.
Sprich mit der Schulleitung und klär das. Du bist als FSJlerin eine große Hilfe an der Schule…mit Sicherheit…die werden dich nicht einfach rausschmeißen.
Ich habe das tatsächlich auch schon rechtlich erfragt, ob ich überhaupt als Aufsichtsperson gelte, wenn ich keine Rettungsschwimmerin bin. Es hieß, ich müsste nur schwimmen können. Was ich aber auch merkwürdig finde, weil mir eine Aufgabe zugewiesen wird, die nur von einer Fachkraft ausgeführt werden kann.
Ja das klingt wirklich sehr komisch…aber Lehrermangel existiert nunmal…leider.
Ich sag mal so…als Rettungsschwimmerin wirst du dich nicht einsetzen können, da du da einfach mit untergehen würdest (mal übertrieben darfestellt), also bleibt dir nur die Möglichkeit dem anderen Lehrer Bescheid zu geben.
Ich bin verwirrt. Was ist denn das für ein Konstrukt? Du sollst „nur aufpassen, dass keiner untergeht“ aber nicht eingreifen? Sowas habe ich noch nie gehört.
Gleich wie die Situation letztlich rechtlich aussieht, hätte ich als Elternteil grundsätzlich den Anspruch, dass eine Begleit- bzw. Aufsichtsperson ihren Arsch unverzüglich ins Wasser schwingt, wenn es zu einer Notsituation kommt.
Würde mein Kind zu schaden kommen, weil eine Aufsichtsperson nicht eingegriffen hat, würde ich mit rechtlicher Unterstützung jeden Stein von unten nach oben drehen, um die Schuldfrage zu klären.
Dabei wär’s mir wahrscheinlich ziemlich egal, ob die Aufsichtsperson wasserscheu ist oder aufgrund unangemessener Kleidung unfähig war eine Rettungsaktion durchzuführen.
Hallo,
meiner Meinung nach wäre es sinnvoll, jemanden als Aufsicht beim Schwimmen einzusetzen, der im Notfall auch ins Wasser springen und helfen kann. Vielleicht könntest du bitten, woanders eingesetzt zu werden.
Ist doch nicht schlimm selbst in Wasser zu gehen, weil wenn du nur am Beckenrand stehst kannst du viel weniger machen als wie wenn du selbst im Becken bist.
Eigentlich wäre ich auch in einem anderen Unterricht. Ich wurde eingeteilt, weil es keine andere Person gibt. Zudem bin ich keine Rettungsschwimmerin. Ich habe aber Angst, dass wenn ich mich weigere ins Wasser zu gehen, die mich kündigen.