Schwimmen als FSjlerin?
Hallo,
ich wurde zum Schwimmen in der Schule eingeteilt und frage mich, ob ich rechtlich gesehen überhaupt ins Wasser mit den Schülern darf?
ich bin ja keine gelernte Schwimmlehrerin und darf eigentlich als Fsjlerin keine Aufsicht führen, weil ich eben keine ausgebildete Fachkraft bin.
Ein Lehrer behauptet aber, dass es dort keine rechtlichen Grundlagen gibt.
3 Antworten
AUF KEINEN FALL darfst Du da alleine mit den Kindern ins Becken. Da MUSS eine Lehrer/in dabei sein, der/die einen Schwimmschein hat.
Dazu gibt es gesetzliche Grundlagen, die die Sportfachschaft kennen sollte.
guckst Du hier:
https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/schulsportentwicklung/pdf/855.pdf
Da gibt es doch Möglichkeiten, das zu klären - mit Sicherheit!
Ubd: Begib dich nie in einen rechtlich unabgesicherten Gebiet - Kann im Fall des Falles nur zu deinem Nachteil sein.
Mach nichts, wo du du nicht sicher fühlst. Egal welcher Hintergrund. Keiner kann dich zu etwas zwingen. Nennt man auch Freiheit in allen Dingen des Lebens.
Oder?
Denke das kommt darauf wie gut die Schüler schon schwimmen können und ob in der Schwimmhalle auch richtige Bademeister anwesend sind.
Finde wenn die Schüler schon schwimmen können, die Gruppe nicht zu gross ist, und eh noch richtige Bademeister als Aufsicht da sind, musst du keine Schwimmlehrerin sein.
Ohne weitere Aufsicht würde ich es aber keinesfalls machen.