Darf man Meerschweinchen im Keller einer Mietwohnung halten?

8 Antworten

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Hallo labluemchen,

wenn Du Meerschweinchen in der Wohnung halten möchtest, darf Dir das niemand verbieten. Aber ein Kellerraum ist keine Wohnung. Du müsstest daher unbedingt Deinen Vermieter vorher um Erlaubnis fragen.

Wenn der Kellerraum nicht durch geschlossene Wände von den anderen Kellerräumen getrennt ist, sind auch die Belange der anderen Mieter zu berücksichtigen. Sie könnten evtl. allergisch sein oder sich aus sonstigen Gründen daran stören.

Meistens ist das Raumklima in Kellerräumen eher schlecht: Entweder trockene Heizungsluft oder sehr kühl, evtl. feucht, bei Räumen mit Fenstern/Tageslicht ist häufig ein Fenster gekippt (Zugluft).

Das Hin- und Hertragen im Sommer vom Kellerraum in den Garten ist zwar gut gemeint, bekommt den Schweinchen aber nicht: Es ist mit sehr viel Stress für die Schweinchen verbunden. Außerdem müsstest Du den Auslauf sehr gut schützen.

Deinen Schweinchen scheint es im Moment recht gut zu gehen. Wenn Deine Eltern bereit und auch körperlich in der Lage sind, sich dauerhauft um die Schweinchen zu kümmern, würde ich sie - den Tieren zuliebe - auch dauerhaft dort lassen.

LG Goldsuppenhuhn.

Grundsätzlich darf die Haltung von Kleintieren in einem normalen Rahmen nicht verboten werden, egal was im Mietvertrag steht. Aber: bei Kellerräumen handelt es sich meist um Gemeinschaftsräume, da könnte es Probleme geben...! Deshalb auf jeden Fall erst den Vermieter fragen.

Die Zustimmung des Vermieters zur Haltung der Katzen hast du dir ja hoffentlich geholt - denn das sind keine Kleintiere.


labluemchen 
Beitragsersteller
 21.12.2015, 12:54

Ja, Haustiere außer große Hunde sind erlaubt. Danke, ich frage nach!

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den vermieter musst du auf alle fälle fragen, aber richte dich mal schon darauf ein, das es nein sagt. das würde ich auch sagen

Dein Vermieter scheint ja grundsätzlich die Haltung von Haustieren (Katzen) zu erlauben. Ich würde trotzdem klären, ob du die Meerschweinchen im Keller halten darfst. Einfach um auf der sicheren Seite zu sein und auch von evtl. versicherungsrechtlichen Gründen keine Probleme zu bekommen.

Der offene Dialog mit dem Vermieter ist meist die beste Lösung, auch wenn man nicht immer zu der Lösung kommt, die man sich erhofft ^^


changlebob  21.12.2015, 10:56

Aber hinsichtlich der Kellernutzung schon...

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DarthMario72  21.12.2015, 10:50

Dein Vermieter scheint ja grundsätzlich die Haltung von Haustieren (Katzen) zu erlauben.

Grundsätzlich darf er die Haltung von Kleintieren auch nicht verbieten. Für Kleintiere benötigt man keine Zustimmung des Vermieters - egal was im Mietvertrag steht.

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Du hast aber trotzdem sicherheitshalber Deinen Vermieter gefragt, ob er Deine Katzen erlaubt, oder? Katzen gehören nicht zu den Kleintieren, und auch wenn ein Hund vorhanden ist oder andere Mieter haben Katzen, muß er Deine Haltung nicht zwingend erlauben. Das könnte Ärger geben. Am besten, Du läßt Dir das Ganze auch noch schriftlich geben.


labluemchen 
Beitragsersteller
 21.12.2015, 15:05

Ja, Katzen sind erlaubt, danke!

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