Darf man jagen oder braucht man eine Erlaubnis?

8 Antworten

Puh, OK, ein ganzes Bündel an Einzelpunkten. Gehen wir die mal durch.

 

Darf man jagen oder braucht man eine Erlaubnis?

"Einfach so" jagen darfst Du in Deutschland nicht.

Du benötigst zwei Dinge:

(A) Erstens musst Du grundsätzlich berechtigt sein die Jagd überhaupt auszuüben. Das beweist Du, indem Du eine staatlich anerkannte Jägerprüfung ablegst und dann unter Vorlage des Prüfungszeugnisses einen Jagdschein bei der Behörde löst. Details zur Jägerausbildung habe ich hier schon einmal beschrieben.

Zum Jagdschein und dem Waffenbesitz schreibe ich gleich ganz unten noch etwas.

(B) Und dann musst Du noch das Recht haben, an einem bestimmten Ort die Jagd ausüben zu dürfen. Das bedeutet, Du musst in dem entsprechenden Revier jagdausübungsberechtigt sein, wie es so schön heisst.

Erst dann darfst Du in dem betreffenden Jagdrevier (unter Beachtung diverser Regeln, Einschränkungen und Gesetze) die Jagd ausüben.

 

Tiere im Wald oder auf dem Feld gehören ja niemanden.

Das ist richtig. Laut Gesetz ist Wild "herrenlos". Aber, und auch das ist Teil des Gesetzes, nur der jeweils in dem betreffenden Revier Jagdausübungsberechtigte hat die Erlaubnis sich in diesem Revier Wild oder Teile davon anzueignen. - Das bedeutet, für alle Anderen dort ist es tabu das Wild anzurühren. Sogar ein Tierschädel im Gebüsch oder ein gefundenes einzelnes Geweih gehört dem Jagdpächter und alle Anderen machen sich strafbar, wenn sie das ohne seine Erlaubnis mitnehmen.

Und damit kommen wir zum nächsten Punkt:

 

aber angenommen ich würde obdachlos sein und kein Geld haben. Dürfte ich eine Falle stellen und ein Tier erlegen um mich selbst zu ernähren? Ich benutze dabei keine Gewehre oder sowas sondern Gegenstände die frei verfügbar und nicht illegal sind. Oder ist das verboten?

Ja, das ist verboten und zwar gleich aus mehreren Gründen:

(1) Du bist ist in dem Revier nicht jagdausübungsberechtigt. Du darfst Dir also kein Wild "aneignen".

(2) Und Fallen stellen (Schlingen oder was auch immer) ist für Dich auch tabu, denn auch das ist Jagdausübung. Es ist irrelevant WIE Du Dir das Wild aneignest, es ist immer verboten, wenn Du dort nicht jagdausübungsberechtigt bist.

Um die Fallenjagd auszuüben (die unter Beachtung bestimmter Regeln in Deutschland erlaubt ist) musst Du nämlich nicht nur Jäger sein und dort auch die Jagd ausüben dürfen. Du musst zusätzlich auch noch einen so genannten Fallenschein gemacht haben (zusätzlich zur Jägerprüfung, der Fallenschein wird dann gesondert in Deinem Jagdschein eingetragen). In dem zugehörigen Kurs lernst Du die ganzen gesetzlichen Grundlagen für die Fallenjagd. Denn es sind z.B. nur bestimmte Fallen erlaubt, die Falle muss auf bestimmte Art und Weise aufgebaut werden, es müssen diverse Dinge dabei beachtet werden etc. So sind Schlingen als Falle z.B. verboten, da sich das Tier darin unter Umständen quält und das ist nicht erlaubt.

 

Was steht da für eine Strafe drauf?

Das Jagen ohne Jagdschein oder an einem Ort an dem Du nicht jagdausübungsberechtigt bist nennt sich Wilderei. Das ist eine Straftat, dazu gibt es einen eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch §292 Jagdwilderei. Darauf steht Gefängnis (bis zu 3 Jahre bzw. in schweren Fällen bis 5 Jahre) oder Geldbusse.

 

Ein Jäger braucht einen Jagdschein. Ich weiß nicht ob der Jagdschein wegen der Waffe da ist oder wegen dem jagen

OK, kommen wir zum Zusammenhang zwischen Jäger, Jagdwaffen und Jagdschein. Und, weil wir gerade dabei sind, auch noch der Waffenbesitzkarte und wie das alles so mit einander verbunden ist.

Also, Du machst eine Ausbildung zum Jäger und während Du die machst bist Du schon als Jagdschüler bei der Jagdbehöre gemeldet. Die überprüft Dich bereits während der Ausbildung im Hintergrund, indem sie z.B. Dein erweitertes Führungszeugnis anfordert und kontrolliert etc. Denn nur, wenn Du Dir nichts hast zuschulden kommen lassen wirst Du überhaupt zur Jägerprüfung zugelassen.

Dann legst Du irgendwann die Jägerprüfung ab (Details habe ich ja oben verlinkt) und wenn Du die bestanden hast, dann bekommst Du Dein Jägerzeugnis. Damit gehst Du zur Jagdbehörde (bei Dir in der Stadt auf dem Amt) und lässt Dir einen Jagdschein ausstellen. Dazu sind dann noch bestimmte Dinge zusätzlich notwendig, z.B. dass Du beweisen kannst einen Waffentresor zu besitzen, dass Du eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hast etc.

Dann hast Du Deinen Jagdschein. Mit dem hast Du das Recht, Dir Jagdwaffen zu kaufen (erst einmal gehen wir hier von einem Gewehr aus). Wenn Du das gegen Vorlage des Jagdscheines in einem Waffenladen gekauft hast, dann musst du wieder zur Behörde und den Kauf dort innerhalb einer bestimmten Frist (14 Tage) melden unter Angabe aller nötigen Daten wie genauer Bezeichnung der Waffe, deren Seriennummer etc.

Dafür bekommst Du dann eine Waffenbesitzkarte ausgestellt, die bescheinigt, dass Du die Waffe offiziell besitzen darfst, dass Du "zuverlässig, sachkundig und persönlich geeignet" bist eine Waffe besitzen zu dürfen, das hast Du ja bereits durch das Bestehen der Jägerprüfung bewiesen sowie durch die Überprüfung Deiner Person während der Jägerausbildung.

Willst Du eine "Kurzwaffe" haben (also eine Pistole oder einen Revolver), dann kannst Du die (im Gegensatz zu einer Langwaffe, also einem Gewehr) aber nicht "einfach so" kaufen, sondern musst vorher zum Amt und Dir in der Waffenbesitzkarte einen so genannten Voreintrag geben lassen. Erst damit kannst Du eine Pistole oder einen Revolver im Waffengeschäft erwerben.

Dein "Bedürfnis" für eine Waffe (denn nur wer einen "Grund" hat, ein so genanntes "Bedürfnis", der bekommt vom Staat auch die Erlaubnis zum Waffenbesitz) ergibt sich aus dem Jagdschein. Denn zur Jagd benötigst du nun einmal Waffen. Gleiches gilt für die Erlaubnis zum Munitionserwerb (auch dafür brauchst Du die Erlaubnis, "einfach so" bekommst Du auch keine Munition im Waffengeschäft).

Das bedeutet aber auch: Verlierst Du irgendwann Deinen Jagdschein (weil Du z.B. Mist gebaut hast und man ihn Dir abnimmt) oder verlängerst Du ihn nicht (der kostet pro Jahr so rund 70 Euro und kann maximal für drei Jahre im Voraus gelöst und bezahlt werden), dann hast Du auch kein Bedürfnis für die Jagdwaffen mehr, denn ohne Jagdschein darfst Du nicht jagen gehen, er ist ja die Grundvoraussetzung. Somit gibt es auch keinen Grund mehr, warum Du Jagdwaffen besitzen darfst (Du hast kein "Bedürfnis" mehr). Dann gibt Dir das Amt eine Frist die Waffen zu verkaufen, sind sie danach nicht verkauft, dann werden die Waffen eingezogen und vom Staat vernichtet. Ohne Entschädigung natürlich.

Und Du musst auch bei den Waffen bestimmte Dinge beachten. Denn es gibt auch da (natürlich) Regeln, was für die Jagd erlaubt bzw. verboten ist und es werden Mindestanforderungen an die Jagdwaffen bzw. deren Munition gestellt. Das ist nötig, damit Du die Tiere nicht mit zu kleiner oder schwacher Munition beschiesst und das Tier deshalb ggf. nicht sofort tot ist und unnötig leidet. - Eines der vielen Dinge, die (zu Recht!) bei der Jagd zum Wohle des Tieres zu beachten sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger
Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Hallo,

Tatsächlich gehören Wildtiere niemandem! Aber:

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__1.html)

Also nur die Person, die das Jagdrecht auf einer bestimmten Fläche ausüben darf, kann Eigentümer oder Besitzer des Wildes werden. Jede andere Person darf das nicht, egal ob mittels Schusswaffe oder irgendeiner anderen Methode.

Die mögliche Strafe steht hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__292.html

Bei Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, verhindert in vielen Fällen das Naturschutzrecht, dass man sie töten und sich aneignen darf.

Bleiben ein paar wenige Arten, bei denen nur der allgemeine Tierschutz greift:

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

Vermutlich wäre es ein "vernünftiger Grund", aus Hunger eine Wanderratte zu töten und zu braten.


Ddemon1977  07.07.2021, 21:30

Du bist Obdachlos und hast Hunger.Du stellst eine Falle und fängst z.B.ein Kaninchen was Du dann auch tötet,zubereitet und ißt.Auch wenn es verboten ust und Wilderei ist hast Du als Obdachloser nichts zu verlieren.

Geldstrafe von einem Obdachlosen wegen Wilderei.?? Wo nix ist kann man nix holen.

Gefängnisstrafe wäre dann ein warmes Dach über dem Kopf.

Dem Obdachlosen wäre es relativ egal.Einem berufstätigen Wilderer nicht da Geldstrafe.

Du brauchst einen Jagdschein. Das ist schonmal Punkt Nummer eins. Davor hast du nicht die Erlaubnis im Wald einfach so ein Tier zu erlegen. Es gibt natürlich auch noch einige Sonderregelungen.

"Tiere im Wald oder auf dem Feld gehören ja niemanden" Wie die gehören gar keinem? Natürlich gehören die jemanden. Selbst mit einem Jagdschein darfst du nicht einfach in den Wald und Tiere erlegen. Du musst dich zuvor "anmelden" oder Besitzer eines Waldes sein. Außerdem brauchst du einen Grund das Leben eines Tieres zu beenden.

Und wenn du am verhungern bist hast du nicht das Recht eine Tier zu töten.

Informiere dich bitte nochmal ausführlich im Internet darüber.

Zudem möchte ich noch anmerken das ich kein Jäger bin! Ich garantiere auch nicht das, dass alles hier was ich geschrieben habe stimmt.

LG Tim


GavinG 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 23:26

Wer verhungert fragt doch nicht nach recht. Der isst!

Uhrenstein  21.04.2020, 23:28
@GavinG

Das denkst du.

Ist aber hier in Deutschland nicht so. Du darfst als Obdachloser ja auch nicht in den Supermarkt gehen und die Regale leer futtern :)

GavinG 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 23:32
@Uhrenstein

Aber als Obdachloser willst du leben also räumst du die Regale aus, gehst klauen, Pfandflaschen sammeln, verkaufst Drogen, tust eben alles um zu überleben. Die interessiert dann ein Gesetz auch nicht mehr

Uhrenstein  21.04.2020, 23:34
@GavinG

Ja das machen einige. Aber trotzdem ist es noch strafbar.

GavinG 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 23:36
@Uhrenstein

Das ist unrelevant. Das Strafmaß ist entscheidend.

GavinG 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 23:40
@Uhrenstein

Aufjeden, erstmal die fallen checken

Waldmensch70  22.04.2020, 00:39
@GavinG

Dazu gibt es in Deutschland die Möglichkeit, auf das Amt zu gehen und sich Unterstützung zu holen. Es muss hier niemand mehr verhungern, in sofern ist das auch keine Ausrede dafür zu wildern.

GavinG 
Beitragsersteller
 22.04.2020, 08:50
@Waldmensch70

Zum Amt gehen und aussteigen passt aber nicht zusammen. Du kannst kein Aussteiger sein aber dann Geld vom Amt bekommen

Waldmensch70  22.04.2020, 10:02
@GavinG
Zum Amt gehen und aussteigen passt aber nicht zusammen. Du kannst kein Aussteiger sein aber dann Geld vom Amt bekommen

Das ist eine Einschränkung, die Du mal eben so für Dich selber definiert hast. Du machst aber nicht die Regeln für die Gemeinschaft (zu der Du nach wie vor dazugehörst, so lange Du Dich in den Grenzen dieses Landes befindest). Deine "Wünsche" ändern nichts an der rechtlichen Situation.

Das ist hier halt nicht Takka-Tukka-Land und Du bist nicht Pippi Langstrumpf. Auch als "Aussteiger" gelten die Regeln um Dich herum weiter, auch für Dich (nicht böse gemeint).

Und, nochmal, Hunger ist kein valider Grund. Ob Du zum Amt gehen "willst" interessiert nicht. Der Fakt dass Du es kannst ist entscheidend. Wenn Du das nicht wahrnimmst, dann ist das Deine Entscheidung. Aber dadurch hast Du noch lange keine Sonderrechte an anderer Stelle.

Wie gesagt, wir sind hier nicht bei Pippi Langstrumpf. Du kannst Dir die Welt nicht so machen, wie es Dir gefällt.

GavinG 
Beitragsersteller
 22.04.2020, 10:32
@Waldmensch70

Jonny du lebst im Takka tukka Land denkst du alle Obdachlosen in Deutschland halten sich an die Gesetze? Du meinst es gibt keine Menschen hier im Land die Drogen verkaufen und stehlen weil sie sonst keine Alternative haben? Du meinst denen würden diese Gesetze irgendwas bedeuten? Klar macht man sich strafbar aber wen interessiert das wenn man nichts zu essen hat? Klar kann man zum Amt und dann muss man aber auch tun was einem das Amt sagt und wenn man darauf keine Lust hat dann bleibt einem da nix anderes übrig.

Man sieht ja wie häufig klagen gegen das Arbeitsamt erfolgreich sind also sind die bestimmt nicht daran interessiert Dir zu helfen und nicht jeder ist in der Lage vor Gericht zu ziehen um seine Rechte durch zu boxen.

Ich sag mal so ich hab schon häufiger Obdachlose in der Stadt gesehen und mich gefragt warum die so ein Leben führen. Warum die so elendig auf den Straßen liegen und betteln und nicht in den Wald gehen jagen und sammeln oder Fische fangen. Warum machen Menschen das? Du hast mir die Antwort gegeben.

Ich habe mich auch gefragt warum die Gewalt in der Bevölkerung zunimmt, warum Leute wie in Halle plötzlich Amok laufen, oder in Erfurt oder an diesem Weihnachtsmarkt oder wie in der U-Bahn als der Opa tot geschlagen wurde von einer bande Jugendlicher. Du gabst mir die Antwort und du glaubst das es diese Menschen auch nur im geringsten interessiert wenn sie das Gesetz brechen? Die leben doch schon wie Gefangene in Deutschland. Die dürfen nix, die haben nix, die haben auch nix zu verlieren im Knast bekommen sie wenigstens ein Dach über dem Kopf und essen ich glaube gegen das Leben auf der Straße sind unsere Gefängnisse echter Luxus.

Waldmensch70  22.04.2020, 11:14
@GavinG
Klar macht man sich strafbar aber wen interessiert das wenn man nichts zu essen hat? Klar kann man zum Amt und dann muss man aber auch tun was einem das Amt sagt und wenn man darauf keine Lust hat dann bleibt einem da nix anderes übrig.

Und das ist der springende Punkt:

Es interessiert keinen ob Du "Lust drauf hast zu machen was das Amt sagt".

Ich kann mich nur wiederholen: Das gibt Dir keine Sonderrechte an anderer Stelle.

Das ist mir aber schlussendlich auch egal, das muss ich hier nicht mit Dir diskutieren. Wenn Du mit den Gesetzen dieses Landes ein Problem hast, dann bin ich nicht die richtige Stelle um Dich darüber auszulassen

Du hast hier gefragt, ob Du etwas darfst. - Ich habe Dir darauf ausführlich und genau geantwortet und Dir gesagt, wie die Sache funktioniert. Wenn Dir nicht gefällt wie die Welt "tickt", dann ist das ein anderes Thema.

GavinG 
Beitragsersteller
 22.04.2020, 11:47
@Waldmensch70

Nein, du hast gesagt das Hunger kein Grund ist. Ich hab gesagt ihr erntet was ihr gesät habt , ihr züchtet euch die Kriminellen ja selbst hoch indem ihr jede persönliche Freiheit einschränkt.

Mir ist das egal, ich hab ein Job und ein Einkommen. Im Grunde genommen ging es mir nur um die Jagd an sich.

Wir halten fest

Zelten ist verboten,

lagerfeuer sind verboten

die Wege im Wald verlassen ist verboten

jagen ist verboten

totes Holz aufheben ist verboten

eigentlich ist doch so ziemlich alles verboten. War mir vorher garnicht klar aber frei ist dieses Land nicht.

Natürlich gehören die Tiere jemandem, dem Besitzer des Waldes

nein, du darfst nicht einfach Tiere abknallen oder fallen stellen

was du meinst ist Wilderei und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet


GavinG 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 23:22

Naja... die Natur gehört ja uns allen. Das ist ja kein exklusives recht und ich dachte mir wenn man „Aussteiger“ sein möchte dann muss man sich ernähren und wenn man nicht stehlen will und möglichst naturverbunden leben möchte bildet die Jagd die einzige Alternative. Der Begriff wilderei ist mir nur ein Begriff wenn es um Elfenbein geht aber nicht um Wildschweinen und co.

GavinG 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 23:28
@Lysandra13

Einfach so... ich wusste nicht das Deutschland so.... naja schwul ist. Richtige weicheier und Korinthen kacker.... in amerikanischen Filmen gehen die Väter mit ihren Jungs in den Wald Zelten und jagen und hier heulen sie rum die armen Tiere und setzen wegen der Brut und setzzeit ganze Baustellen außer Betrieb. Also ich find das lächerlich

Lysandra13  21.04.2020, 23:29
@GavinG

Ändert nichts an der Tatsache, dass du dich strafbar machst :)

GavinG 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 23:31
@Lysandra13

Ja... aber ich meine mal gehört zu haben das Tiere vor dem Gesetz sachgegenstände sind. Von daher können die Strafen dafür nicht so hoch sein.

GavinG 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 23:39
@Lysandra13
Neu eingefügt wurde  § 90a BGB, der besagt, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Allerdings sind auf Tiere weiterhin dieselben Vorschriften anzuwenden, die auch für Sachen gelten, soweit im Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist. Der Tierbegriff ist nicht auf höhere Tierarten begrenzt, stattdessen ist vom biologischen Tierbegriff auszugehen, unter den zum Beispiel auch  Schädlinge fallen; keine Tiere im Sinne der Norm sind hingegen  EierEmbryos oder  Kadaver.

ok Tiere sind Wesen die wie Sachen behandelt werden. Also stimmt es doch

Waldmensch70  22.04.2020, 00:55
@GavinG
Das ist ja kein exklusives recht

Nein, ist es nicht, Du kannst ja auch den Jagdschein machen und dort "auf Deinem Fleckchen" die Jagdpacht für das Revier an den Eigentümer des Reviers bezahlen. Dann darfst es auch Du.

Aber, und das ist der springende Punkt, mit dem Recht sind auch Pflichten verbunden, die Du einzuhalten hast.

Und um die überhaupt erst einmal zu kennen (das musst Du dem Staat ja beweisen) musst Du erst einmal die Jägerprüfung ablegen, bei Du in einer Prüfung beweisen musst, dass Du sie auch verstanden hast.

Das ist nichts Anderes als z.B. mit dem Recht ein Auto fahren zu dürfen. Auch da hast Du bestimmte Pflichten (Verkehrsregeln beherrschen, Auto grundsätzlich bedienen zu können etc.) und musst erst durch eine Prüfung beweisen, dass Du sie erfüllen kannst, bevor Dir das Recht (in Form der Fahrerlaubnis) zugestanden wird.

Verschiedene Bereiche werden von der Jagdgenossenschaft oder einem Jäger oder mehreren gepachtet.

Nur diese dürfen Tiere erlegen.


GavinG 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 23:25

Aber jetzt ist es doch so das Tiere sich nicht an diese Bereiche halten. Bei uns gibt es viele feldhühner und gänse. Diese gehören ja auch nicht dem Landwirt obwohl sie auf seinem Acker leben.

Plaritma  21.04.2020, 23:29
@GavinG

Dafür gibt es im Herbst eine Treibjagd. Verschiedene Treiber scheuchen die Tiere vor die Flinten der Jäger.

Man muss sich auch an Abschusszeiten halten. Nicht zu jeder Zeit darf man die Tiere jagen, z.B. wenn sie Junge kriegen bzw aufziehen.

Und: man muss es gelernt haben, damit der 1. Schuss sitzt und die Tiere nicht unnötig leiden müssen.

Waldmensch70  22.04.2020, 01:13
@GavinG
Aber jetzt ist es doch so das Tiere sich nicht an diese Bereiche halten. Bei uns gibt es viele feldhühner und gänse.

Richtig. Trotzdem sind sie herrenlos und Du darfst sie Dir nicht aneignen, wenn Du an der betreffenden Stelle wo sie sich gerade aufhalten nicht jagdausübungsberechtigt bist.

Ist für jeden Jäger dasselbe:

Er sieht einen Rehbock, er dürfte ihn vielleicht sogar schiessen, weil der Bock laut Abschussplan (der von der Behörde vorgegeben wird und an den er sich halten muss) noch frei wäre und es gerade Jagdzeit für Rehböcke ist und trotzdem kann er es nicht, weil der Bock gerade in dem Moment über einen Graben gesprungen ist und hinter dem Graben das Jagdrevier des Nachbarn beginnt.

Dann hat er eben Pech gehabt.