Darf man in Niedersachsen Überraschungstests schreiben?
Hallo, folgende Situation:
Mein Cousin (6. Klasse, Gymnasium) hat zur Zeit Wechselunterricht. Jetzt hat er Angst, dass in Deutsch (in dem Fach ist er nicht besonders gut, weil seine Rechtschreibung schlecht ist) ein Überraschungstest geschrieben wird. Er hat mich bei WhatsApp gefragt, ob die Lehrer das dürfen, da niemand in der Klasse das weiß. Ich weiß es ehrlich gesagt auch nicht, möchte ihm aber helfen. Deshalb die Frage. Vielen Dank im Voraus! :)
6 Antworten
Hey,
Soweit ich weiß ist das in jedem Bundesland erlaubt. Lehrer dürfen immer Leistungsnachweise einfordern, auch unangekündigt! Das hat ja auch seine Gründe. Ansonsten einfach im Schulgesetz nachschauen.
LG
Natürlich ist das erlaubt. Warum sollte das verboten sein?
Ja.
Bewertete schriftliche Arbeiten sind in der Regel einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen.
Wichtig sind die drei fetten Worte. Das heißt, dass es nicht zwingend oder immer so sein muss.
Wobei man auch noch darüber diskutieren könnte, ob mit den "schriftlichen Arbeiten" auch kürzere Lernzielkontrolltests gemeint sind...
Es gibt für jedes Land ein anderes Schulgesetz. Dieses kannst du online finden und dort alles nachlesen.
Ich gehe aber davon aus, dass es sein darf.
Lehrer dürfen unterrichten und dazu zählen auch jederzeit Leistungskontrollen ohne Vorankündigung.