darf man einen mit bewohner haben obwohl die wohnung von job center ist?

4 Antworten

Änderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen ( Mitwirkungspflicht ) sind dem Jobcenter zeitnah unaufgefordert zu melden und nachzuweisen.

Dann verringert sich zumindest die Höhe der KDU - Kosten der Unterkunft, wenn es keinen Untermietvertrag gibt, dann würde das Jobcenter im Regelfall dann bei 2 Personen nur noch 50 % der Warmmiete zahlen, die anderen müsste von der anderen Person gezahlt werden.

Der Vermieter muss natürlich auch informiert werden und damit einverstanden sein.

Jobcenter bieten keine Wohnungen an, und über etwaige Mitbewohner entscheidet letztlich der Vermieter.

Sollte sich durch den Zuzug eines Mitbewohners Deine Miete ändern, mußt Du dies dem Jobcenter melden.

Das Jobcenter darf einem Menschen nicht verbieten, einen Mitbewohner zu haben, denn dies gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit.

Das Jobcenter könnte allerdings die beiden Bewohner als "Bedarfsgemeinschaft" definieren wollen. Hieraus ergäbe sich finanziell eine andere Berechnungsgrundlage.

Außerdem darf man keine heimlichen finanziellen Vorteile haben, also man darf keine Untermiete für die komplett vom Jobcenter finanzierte Wohnung kassieren und diese Einnahmen dann dem Jobcenter verschweigen.

Darf man, das wird aber ggf. bei deinem Bedarf angerechnet und das Amt zahlt dann natürlich auch entsprechend weniger für die Wohnung.