Darf man die bf17 prüfbescheinigung behalten?
Darf man die Prüfbescheinigung behalten, auch wenn man schon den Kartenführerschein hat?
Ich frage, weil wenn man einen alten Führerschein hat, muss man ihn ja auch umtauschen...
2 Antworten
Eigentlich nicht, aber fragt mal an, ob das ausnahmsweise möglich wäre.
Ja, du darfst die Prüfbescheinigung für die Begleitete Führerscheinprüfung (BF17) behalten, auch wenn du bereits den regulären Kartenführerschein erhalten hast. Die BF17-Prüfbescheinigung dient als Nachweis für die erfolgreich abgelegte Fahrprüfung im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren. Auch wenn du später deinen Führerschein umtauschen musst (zum Beispiel aufgrund eines neuen Personalausweises oder aus anderen Gründen), behält die Prüfbescheinigung ihre Gültigkeit als Nachweis für deine Teilnahme und erfolgreiche Absolvierung des begleiteten Fahrens. Du solltest die Prüfbescheinigung sicher aufbewahren, da sie in manchen Situationen als Nachweis für die Fahrerlaubnis ab 17 dienen kann.
Ja, du darfst die Prüfbescheinigung für die Begleitete Führerscheinprüfung (BF17) behalten, auch wenn du bereits den regulären Kartenführerschein erhalten hast.
Mein Sohn musste den rosa Zettel abgeben, als er den Kartenführerschein bekommen hat.