Darf man denjenigen die Haare ohne Einverständnis schneiden?
Darf man die Haare bei jemandem ohne Einverständnis schneiden?
Dürfen auch Betreuer bestimmen dass bei jemandem die Haare geschnitten werden, wenn sie ungepflegt sind?
Und bitte mit Begründung
7 Antworten
Haareschneiden gegen den willen ist Körperverletzung.
Der Betreuer ist für den Betreuten verantwortlich und ist für dessen Gesundheit und Wohlergehen verantwortlich. Daher kann es durchaus möglich sein das der Betreuer ein Mitspracherecht hat beim Frisör.
Nein, das verstößt eindeutig gegen dein Persönlichkeitsrecht, man könnte sogar sagen gegen dein Recht auf Unversehrtheit.
Wenn du dich im Bedrängnis fühlst, dann wende dich bitte an eine Vertrauensperson.
Wenn es um Deine Betreuer geht, dann wende dich eventuell an das Jugendamt, denn mit einem erzwungenen Haarschnitt würden diese eindeutig ihre Fürsorgepflicht missbrauchen.
Liebe Grüße
Hier musst du aufpassen, es gibt Personen die sind aufgrund ihres mentalen Zustands gar nicht in der Lage solche Entscheidungen zu treffen. Hier wird dann ein Betreuer eingesetzt, der nahezu alle Entscheidungen für die Person trifft.
Das hängt ganz allein vom geistigen und körperlichen Zustand des Betreuten ab.
Gegebenenfalls muss der Betreuer sogar so handeln.
Ein Betreuer kann seinen Betreuten nicht zwingen zum Friseur zu gehen oder ihm selbst die Haare schneiden. Da gibt es rechtlich keine Grundlage.
Kommt immer auf den mentalen Zustand und seine zurechnungsfähig an.
Weil es Menschen gibt die nicht in der Lage sind generelle Entscheidungen zu treffen. Hier wird dann ein Betreuer vom Gericht mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet
Der Betreuer hat sich allerdings nach dem Wunsch des Betreuten zu richten. In §1821 BGB steht einiges dazu. Wir haben in Deutschland keine Entmündigung.
Doch das geht. Mein Neffe ist hier ein sehr gutes Beispiel. 26, für absolut unmündig erklärt worden per Gericht. Hier entscheidet der Betreuer über alles im Leben. Also wirklich alles. Als Betreuer ist hier ein Rechtsanwalt per Gerichtsbeschluss eingesetzt worden, der seine Belange klärt.
Hintergrund dazu ist folgender: mein Neffe ist hochgradiger Autist und zu keinem selbstbestimmten leben fähig.
Sollten z.b Freiheitsentziehende Maßnahmen nötig sein, was tatsächlich zeitweise vorkommt, dann wird das binnen 2 Stunden vom Gericht entschieden und das Thema ist durch. Auch über die Art der Unterbringung wird hier vom Betreuer entschieden, ebenso Arzt und Friseurbesuche. Gewisse Termine, wie z.b Zahnarzt sind nur unter Vollnarkose möglich. Auch hier hat der Betreuer in Absprache mit dem Gericht die Befugnis dies anzuordnen und durchzuziehen.
Du siehst, es ist durchaus problemlos möglich
Nein, du siehst die Sachlage hier einfach falsch. Das Gericht erklärt niemanden für unmündig, sondern es wird durch einen psychiatrischen Gutachter festgestellt, dass jemand geschäftsunfähig ist. Das liegt an der Erkrankung/Behinderung/geistiger Benachteiligung und ist eben keine Entscheidung. Wenn jemand von sich aus, aufgrund faktischer Einschränkungen, nicht für sich handeln kann, dann muss logischerweise der Betreuer entscheiden. Wenn jemand allerdings so wie der FS offenbar eigene Wünsche und Ansichten hat, darf sich der Betreuer darüber nicht einfach hinwegsetzen.
Bei deinem Neffen wird es den Hintergrund haben, dass der potentielle Wille wohl als der ermittelt wird, dass er es so wollen würde, wenn er es entscheiden könnte.
Der FS hat jedoch einen Wunsch, also muss man keinen potentiellen Wunsch ermitteln. Jeder hat das Recht sich selbst zu schädigen, auch bei bestehender Betreuung.
Wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, selbst für Hygiene und Sauberkeit sorgen, dann muss das natürlich der Betreuer erledigen.
Weil das seine Pflicht ist und er seinen Betreuten natürlich nicht einfach vergammeln lassen kann.
Warum kann er den Betreuten nicht vergammeln lassen?
Wenn der Betreute es will, dann hat der Betreuer ihn schlussendlich sogar vergammeln zu lassen.
Warum