Darf man das Handy verkaufen?
Folgendes, ich habe ein Handy von einer Bekannten, die vor ein paar Monaten verstorben ist. Das Handy bekam sie letztes Jahr zu einem Vertrag dazu. Den Vertrag haben wir natürlich gekündigt und eine Kopie der Sterbeurkunde dazugelegt. Der Anbieter hat sich zwar bis jetzt nicht gemeldet und hat anscheinend auch noch den Beitrag vom Konto abgebucht, allerdings wurde das Konto jetzt letzte Woche aufgelöst. Jetzt werden die sich ja mal bald melden bzw. den Vertrag einfach kündigen. Können die das Handy zurückverlangen oder kann man das Teil jetzt einfach verkaufen?
4 Antworten
Der entscheidende Punkt hierbei ist, ob vertraglich - ggf. auch per AGB - ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart wurde oder nicht.
Wurde ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart (wird meist gemacht aber eben nicht immer), dann wirst du erst Eigentümer, wenn du das Teil auch vollständig bezahlt hast. Vorher bist du nicht Eigentümer und kannst das Eigentum somit auch nicht auf eine andere Person übertragen (du kannst nicht verkaufen).
Wurde hingegen kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, dann bist du bereits Eigentümer und kannst das Ding somit natürlich auch verkaufen.
Naja, falls es keinen Eigentumsvorbehalt gab ist die nächste Frage wer die Erben der Bekannten sind und warum der Fragesteller das Handy hat (hat sie es ihm geschenkt?).
Das Handy könnte im Zeitpunkt des Todes an die Erben übergegangen sein.
Naja gut, davon hab ich keine Ahnung. Hab den Vertrag nicht gesehen und weiß auch nicht was da vereinbart wurde. Der Anbieter hat sich halt bis jetzt auch nicht gemeldet...
Es kommt darauf an ob das Handy bei Vertragsabschluss gekauft wurde oder ob es per Ratenkauf über die Vetragslaufzeit gekauft wurde.
Das "gibt es nicht dazu". Das zahlt man mit der Laufzeit ab.
Ja so war das auch gemeint. Ich gehe von aus das es per Ratenkauf über die Vertragslaufzeit gekauft wurde. Habe leider keine Unterlagen, mir wurde nur das Handy in die Hand gedrückt und jetzt liegt es halt hier rum. Hab auch nur noch die Verpackung, was mit dem Ladekabel ist weiß ich auch nicht.
Sorry okay jetzt verstehe ich es. Ja keine Ahnung, dann behalte ich es halt mal noch, mal schauen ob die sich noch irgendwann melden, wovon ich aber nicht ausgehe.
Ein Handyvertrag ist ja eigentlich ein Ratenkauf. So lange der Vertrag nicht durch die Mindestlaufzeit erfüllt ist, ist das Gerät also auch noch nicht vollständig bezahlt. Das darfst du nicht einfach weiter verkaufen. Es unterliegt dem Eigentumsvorbehalt.
die Ware muss zurück . Da das Eigentum noch nicht übertragen wurde.
Wie bei einem Auto auch.. erst wenn es komplett abbezahlt ist
Das Handy gab es zum Vertrag dazu.