Darf man das Handy verkaufen?

4 Antworten

Der entscheidende Punkt hierbei ist, ob vertraglich - ggf. auch per AGB - ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart wurde oder nicht.

Wurde ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart (wird meist gemacht aber eben nicht immer), dann wirst du erst Eigentümer, wenn du das Teil auch vollständig bezahlt hast. Vorher bist du nicht Eigentümer und kannst das Eigentum somit auch nicht auf eine andere Person übertragen (du kannst nicht verkaufen).

Wurde hingegen kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, dann bist du bereits Eigentümer und kannst das Ding somit natürlich auch verkaufen.

kleeblatt27003  01.08.2021, 10:25

Naja, falls es keinen Eigentumsvorbehalt gab ist die nächste Frage wer die Erben der Bekannten sind und warum der Fragesteller das Handy hat (hat sie es ihm geschenkt?).

Das Handy könnte im Zeitpunkt des Todes an die Erben übergegangen sein.

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AppleMeister 
Fragesteller
 01.08.2021, 10:52

Naja gut, davon hab ich keine Ahnung. Hab den Vertrag nicht gesehen und weiß auch nicht was da vereinbart wurde. Der Anbieter hat sich halt bis jetzt auch nicht gemeldet...

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Es kommt darauf an ob das Handy bei Vertragsabschluss gekauft wurde oder ob es per Ratenkauf über die Vetragslaufzeit gekauft wurde.

AppleMeister 
Fragesteller
 01.08.2021, 11:07

Das Handy gab es zum Vertrag dazu.

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AppleMeister 
Fragesteller
 01.08.2021, 11:28
@DerHans

Ja so war das auch gemeint. Ich gehe von aus das es per Ratenkauf über die Vertragslaufzeit gekauft wurde. Habe leider keine Unterlagen, mir wurde nur das Handy in die Hand gedrückt und jetzt liegt es halt hier rum. Hab auch nur noch die Verpackung, was mit dem Ladekabel ist weiß ich auch nicht.

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JollySwgm  01.08.2021, 12:32
@DerHans

Das dürfte aber in den seltensten Fällen so sein. Bei der Telekom habe ich die Handys immer ganz normal gekauft. Allerdings zu einem Sonderpreis in Verbindung mit einem Vertrag. Da bezahle ich für das Handy nichts weiter ab.

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AppleMeister 
Fragesteller
 01.08.2021, 17:45
@JollySwgm

Sorry okay jetzt verstehe ich es. Ja keine Ahnung, dann behalte ich es halt mal noch, mal schauen ob die sich noch irgendwann melden, wovon ich aber nicht ausgehe.

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Ein Handyvertrag ist ja eigentlich ein Ratenkauf. So lange der Vertrag nicht durch die Mindestlaufzeit erfüllt ist, ist das Gerät also auch noch nicht vollständig bezahlt. Das darfst du nicht einfach weiter verkaufen. Es unterliegt dem Eigentumsvorbehalt.

die Ware muss zurück . Da das Eigentum noch nicht übertragen wurde.

Wie bei einem Auto auch.. erst wenn es komplett abbezahlt ist