Darf man bei einer Bewerbung wenn man gefragt wird ob man vorbestraft ist sagen nein wenn man vorbestraft ist?

11 Antworten

Nach welchen Vorstrafen darf der Arbeitgeber fragen?

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber sich nur nach Vorstrafen erkundigen, die im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen. Das sind alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister gespeichert werden. Das ist in der Regel ab 90 Tagessätzen der Fall.

Wann darf der Arbeitgeber nach Vorstrafen fragen?

Außerdem muss es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Vorstrafe und dem Arbeitsplatz geben.

So darf der Arbeitgeber etwa einen Bewerber für einen Arbeitsplatz in der Bank nach Vermögensdelikten befragen, ein Bewerber für eine Stelle als LKW-Fahrer muss sich Fragen zu Straßenverkehrsdelikten gefallen lassen.

Wann dürfen Bewerber schweigen oder lügen?

In allen anderen Fällen brauchen Bewerber auf die Frage nach Vorstrafen nicht zu antworten, wenn der Personaler sie stellt. Sie dürfen im Zweifel sogar lügen, wenn sie sonst befürchten, die Stelle nicht zu bekommen.

https://www.berlin.de/special/jobs-und-ausbildung/bewerbung-und-arbeit/bewerbung/4342044-999400-vorstellungsgespraech-darf-der-arbeitgeb.html#:~:text=Wenn%20sich%20Arbeitssuchende%20mit%20Vorstrafe,Arbeitgeber%20in%20Einzelf%C3%A4llen%20danach%20fragen.

Die Gegenfrage:" Nein, Sie ?" kommt auch immer gut... 😀

Den Bewerber im Vorstellungsgespräch nach Vorstrafen zu fragen, ist grundsätzlich unzulässig. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Vorstrafe für die Tätigkeit bedeutend ist bzw. mit dieser in Zusammenhang steht. Die Frage ist z.B. erlaubt, wenn ein Bewerber als Kraftfahrer nach Vorstrafen wegen Straßenverkehrsdelikten gefragt wird.

Woher ich das weiß:Recherche

Ehrlichkeit währt am Längsten. Der zukünftige Arbeitgeber bekommt das so oder so heraus, daher schreibe die Wahrheit. Ansonsten ist das Vertrauen schon dahin, bevor Du überhaupt eine Chance zum Vorstellungsgespräch bekommst.

Coldsiemens  29.03.2021, 04:22

Was brabbelt du unqualifiziertes niemand bekommt irgendwas raus

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Wenn der Delikt nichts mit dem Beruf zutun hat. Beispiele:

Erzieher und Vermögensdelikt (Diebstahl)

Fachverkäufer und Sexualdelikt (KiPo)

In diesen Situationen dürftest du jeweils lügen oder verneinen. Sollte es jedoch andersrum sein, musst du die Wahrheit sagen. Außerdem knn der Arbeitgeber immernoch ein Führungszeugnis verlangen, welches dann auch vorgelegt werden muss. Sollte es danach aussehen, dann lüg besser nicht.

Sicher kann das wahrscheinlich nur ein Rechtsanwalt beantworten.

Generell müssen alle Angaben korrekt sein.

Es gibt allerdings auch Fragen die unzulässig sind - gerade wenn sie nicht direkt mit dem Job zu tun haben.

Ich vermute wenn jemand sich als Kassierer meldet dass dann die Vorstrafe wegen Diebstahl garantiert richtig beantwortet werden muss.