Darf man alleine mitten in einem Wald gehen wo normal keine Menschen sind ,oder ist die Gefahr gegeben das man aus versehen von einem Jäger erschossen wird?
also ich meine mitten in einem Wald ... Wo keine Straße oder Wanderweg ist ? Also Abseits des Weges Quasi irgendwoo in den Wäldern ?
Und ist es generell verboten ?
10 Antworten
Hallo, lieber Poppe. 😊
Nein, ein Jäger wird keinen Menschen erschießen, das erkennt der schon,wenn sich da ein Mensch veirrt hat.
Die Gefahr geht eher von den Tieren aus.
Die Wildschweine haben ihre Jungen, wenn da ein Mensch in die Quere kommt, greift das Muttertier an.......das möchte ich nicht erleben.
Mit lieben Grüßen, Renate. 😊
Für meinem Vater leider nicht, ihm ist das "Blut in den Adern gefroren" als er mich dabei sah, sich aber nicht getraut hat, um die Tiere nicht zu erschrecken.
Das kann ich mir vorstellen. Meine Oma ist mal auf einen Baum geflüchtet, un unten stand die Wildsau.
Du darfst in den Wald gehen. Der Wald ist in Deutschland allgemein für die Öffentlichkeit zugänglich - nicht nur Staatsforst, auch in Privatbesitz befindlicher Wald. Und nein, man muss grundsätzlich auch nicht auf den Wegen bleiben, solange man zu Guß unterwegs ist. Wenn du im Herbst etwa Pilze sammeln willst, darfst du auch abseits der Wege samneln. Das regelt das Bundeswaldgesetz ganz klar:
§ 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren. - Bundeswaldgesetz
Es können aber Ausnahmen gemacht werden. Welche Ausnahmen das sind, regeln die Bundesländer jeweils für sich in eigenen Gesetzen. Wenn im Wald z. B. Baumfällarbeiten statt finden oder wenn es nach einem schweren Orkan im Wald lebensgefährlich wäre, kann auch ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. In Naturschutzgebieten, Nationalparks usw. gilt grundsätzlich auch, dass hier die Wege nicht verlassen werden dürfen aus Rücksicht auf die Natur. Auch bei Treibjagden kann der Wald aus Sicherheitsgründen gesperrt werden.
Grundsätzlich besteht aber keine Pflicht zum Sperren des Waldes, wenn dort gerade gejagt wird. Da ganzjährig und rund um die Uhr gejagt werden kann, muss man als Waldbesucher immer damit rechnen und sollte sich entsprechend umsichtig verhalten. Die Jäger sind ihrerseits natürlich auch dazu verpflichtet, umsichtig zu sein. Es gilt also wie im Straßenverkehr das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme: Natürlich muss ein Autofahrer aufpassen, dass ihm niemand vor den Wagen läuft. Wenn du die Straße überqueren willst, musst du aber eben auch erst schauen, dass kein Auto kommt.
Angst davor aus Versehen erschossen zu werden, musst du im Wald nicht haben, wenn du dich entsprechend umsichtig verhältst. Dazu gehört dann z. B. auch, nachts nicht die Wege zu verlassen. Und natürlich solltest du dir nicht unbedingt ein täuschend echtes Hirschkostüm anziehen, wenn du in den Wald gehsz. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Jäger dich erschießt, ist aber wirklich sehr klein. Das Überqueren einer Straße ist viel gefährlicher als im Wald zu sein. Im Schnitt gibt es etwa alle drei Jahre einen tödlichen Jagdunfall in Deutschland. Zum Vergleich, pro Jahr gibt es in Deutschland knapp 2700 Verkehrstote.
Hallo,
grundsätzlich haben wir, unabhängig von der Tageszeit, ein freies Betretungsrecht in der Natur. In Bayern beispielsweise hat das sogar Verfassungsrang.
Grundsätzlich, so habe ich das einmal gelernt, heißt, dass es Ausnahmen gibt. In vielen Naturschutzgebieten herrscht ein Wegegebot, sie dürfen nur auf ausgewiesenen Wegen, nicht querfeldein, betreten werden. So sollen beispielsweise trittempfindliche Pflanzen und störungsempfindliche Tiere geschützt werden. Diese Regeln sind an der Grenze des Naturschutzgebietes auf Schildern nachzulesen. Ein paar weitere Einschränkungen gibt es noch, siehe die von Silo123 genannte Regelung. Aber normalererweise ist es erlaubt, in einem Wald zur Nachtzeit abseits der Wege laufen.
Sperrungen wegen der Jagd sind möglich. Dies passiert auch, aber nur bei größeren Drück- oder Treibjagden, wenn viele Jäger gleichzeitig in einem Revier ansitzen und das Wild mit Hunden und Treibern "in Bewegung gebracht" wird. Dies ist in einem Revier aber selten, vielleicht ein- oder wenige Male im Jahr der Fall. Nachts werden keine Drück- und Treibjagden abgehalten. Wenn einzelne Jäger alleine zur Ansitzjagd gehen (dies kann sehr häufig und auch nachts stattfinden) dann wird natürlich nichts abgesperrt. Aber egal ob abgesperrt oder nicht, ob Einzel- oder große Drückjagd, ob es hell oder dunkel ist, ich bin als Jäger immer für meinen Schuss verantwortlich. Ich muss immer wissen, worauf genau ich da schieße. Ich muss sicherstellen, dass es einen "Kugelfang" gibt. Das heißt, der Weg des Geschosses nach Passieren des Wildkörpers muss immer direkt Richtung sichtbaren Erdboden gehen, es darf nicht sein, dass es dahinter waagerecht in eine unübersichtliche Dickung geht, in der sich ja jemand verstecken könnte. (Übrigens der Hauptgrund für Hochsitze: der Schuss von schräg oben führt eher zum Erdboden als waagerecht!)
Kurz gesagt: es gibt nirgends auf der Welt absolute Sicherheit. Aber wenn man bereit ist, bei grüner Fußgängerampel über die Straße zu gehen, obwohl es da Autofahrer gibt, dann braucht man das Risiko schon gar nicht zu scheuen, nachts im Wald zu sein, obwohl es Jäger gibt.
Nein ist nicht generell verboten außer in bestimmten Naturschutzgebieten und es gibt auch Waldgesetze, nach denen man nachts! auf den Wegen bleiben muß (z.B. steht das in dem von Schleswig-Holstein).
PilzsammlerInnen , wie ich weichen auch viel von den Wegen ab, zumindest, wenn man wo nicht als einzige Pilze sammelt (wenn man als einzige/r sammelt sind Wege teils bequemer und man sieht auch viel vom Weg aus, aber auch dann: wir haben einige Pilzgebiete ohne Wege. In dem einen Pilzgebiet von uns, da war einmal jährlich eine Treibjagd und dann wird der Wald für den einen Tag abgesperrt. Einmal sind wir zufällig an so einem Tag hin und mußten dann umkehren. Und am nächsten Tag versuchten wir es wieder, und konnten auch rein, aber es hatte über Nacht geschneit und fast alle Pilzis waren unter dem Schnee verschwunden)-: , halt Pech.
Jäger haben da schon aufzupassen, regen sich manchmal auf, man würde das Wild vertreiben, aber sie haben da auch nicht mehr Rechte sich aufzuhalten als andere.
Nein wenn gejagt wird dann sperren die Grundsätzlich mit Flatterband etc. ab
Außerdem kann jeder mit nem Zielfernrohr eine Wildsau von deinem Kopf unterscheiden.
Verlauf dich nur nicht
Verlauf dich nur nicht
😎 Schaffe ich tatsächlich ständig. Solange man noch einigermaßen laufen kann, findet man auch irgendwann wieder heraus. Aber wenn man nicht mehr so gut zu Fuß ist, kann das zum Problem werden.
wenn da ein Mensch in die Quere kommt, greift das Muttertier an....... Oder auch nicht. Ich habe als 12jähriger mir einer Rotte Wildschweine Kontakt gehabt. Da ich mich auf alle Viere bewegt habe, hat die Bache mich nicht groß beobachtet, da ich ja nicht größer war, als sie. Nach kurzer Zeit hatte ich natürlich den "Geruch" der Familie angenommen, so dass ich sogar mit den Frischlingen gespielt habe. Als ich wieder heim musste, bin ich auch ein paar Meter gekrabbelt, ehe ich aufgestenden bin. Wildschweine sind eben kurzsichtig.