Darf jemand der die Notbremse im Zug zum Spaß zieht sofort rausgeworfen werden?

6 Antworten

Missbrauch einer Notfalleintrichtung ist strafbar und steht eigentlich auch drauf. Wo aber willst Du die Strafverfolgung aufnehmen, wenn weit und breit noch nicht einmal eine Straße ist. Der Person werden die Folgen ihres Handelns angedroht worden zu sein, die falsche Handlung sogar öfter zu wiederholen, dürft das Strafmaß deutlich erhöhen.

Mit etwas mehr Stress für die Zugbegleiter, hätte bereits im Zug die einstweilige Verhaftung erklärt werden können und bei einer erneuten Zuwiderhandlung eine Fesselung o. ä. angedroht werden. Dann hätte die Person bspw. im Dienstabteil eingesperrt werden können. Aber: Viel Stress, körperliche Auseinandersetzung und ggf. Abwehren von Rechtsfolgen. Da war das so dann doch einfacher und ungefährlicher.

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B
iqKleinerDrache 
Fragesteller
 30.07.2022, 06:37

ne wars nicht er hat außerdem den notfallhammer genommen und mehrere große scheiben eingeschlagen. der zug konnte beim nächsten bahnhof wegen zu großer beschädigung nicht mehr weiterfahren

was mich nur wundert warum er nicht aus dem fenster gesprungen ist nach der notbremsung und abgehauen

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iqKleinerDrache 
Fragesteller
 30.07.2022, 06:42
@iqKleinerDrache

wahrscheinlich wurde er doch von den beiden schaffnern abgehalten rauszuspringen, kostet ja überwindung. sie konnten aber nicht verhindern dass er den notfallhammer gegriffen und mehrmals die notbremse gezogen hat.

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Personen dürfen einen zug auf freier strecke außerhalb eines bahnhofs oder haltepunkts nur im notfall verlassen, beispielsweise wenn es brennt. Alles andere wäre zu gefährlich.

Würde ein derartiger Delinquent direkt auf freier Strecke ausgesetzt werden, dann könnte er ja auch nicht für seine Tat zur Verantwortung gezogen werden (es sei denn, er hätte seine Personalien angegeben). Es wurde also so organisiert, dass die Polizei ihn am Bahnhof in Empfang genommen hat.

Allerdings hätte der Schaffner des Zuges bis zum Bahnhof aufpassen müssen, dass der Täter nicht nochmals die Notbremse betätigt.

Sofort raus und vor den Zug aus die Schienen gebunden. Dad wäre für alle zur Abschreckung. Nein er fährt bis zum nächsten Bhf. zur Aufnahme der Daten mit.

Der bleibt bis zum nächsten Bahnhof im Zug, denn dort wird sich die Bundespolizei um ihn kümmern.