Darf ich nach Ausscheiden aus dem Betrieb meine Personalakte einsehen?

4 Antworten

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Darf ich nach Ausscheiden aus dem Betrieb meine Personalakte einsehen?

Ohne "Wenn und Aber": Ja!

Das Recht auf Einsicht in die Personalakte hast Du auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

So hat das Bundesarbeitsgericht BAG in einem Urteil vom 16.11.2010, Az.: AZR 573/09 entschieden; dazu heißt es in den Leitsätzen des Gerichts:

1.Der Arbeitnehmer hat gemäß § 241 Abs. 2 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte [Anmerk.: Hervorhebung durch mich]
2.Dieser nachvertragliche Anspruch setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer ein konkretes berechtigtes Interesse darlegt. Der Arbeitnehmer kann seine über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus fortbestehenden Rechte auf Beseitigung oder Korrektur unrichtiger Daten in seiner Personalakte nur geltend machen, wenn er von deren Inhalt Kenntnis hat. Schon das begründet ein Einsichtsrecht.

(Quelle: https://www.bag-urteil.com/16-11-2010-9-azr-573-09-2/ )

Du darfst Dir auch Kopien aus der Akte oder zumindest Notizen machen.

Ob Du dabei "überwacht" werden darfst (z.B. durch Anwesenheit eines Mitarbeiters der Personalabteilung), ist rechtlich umstritten.

Ob dieser Brief allerdings überhaupt in der Personalakte ist, ist dann aber noch eine andere Frage.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht
Kacajo 
Fragesteller
 20.01.2021, 16:42

Gilt das gleiche denn auch für Stundenzettel? ...da will mich niemand mit meinen Daten abgleichen lassen. Aber meinen Resturlaub mit den angeblichen minusstunden haben sie schon verechnet...

Danke für die freundliche und ausführliche Antwort.

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Familiengerd  20.01.2021, 16:57
@Kacajo

Die Stundenzettel sind wohl nicht in der Personalakte abgelegt.

Wenn Deine Arbeitszeiten allerdings maschinell/elektronisch erfasst sind, bearbeitet wurden, hast Du ein Auskunftsrecht nach der Datenschutzgrundverordnung DSGVO Art. 15 "Auskunftsrecht der betroffenen Person"!

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Du darfst jederzeit in Deine Personalakte einsehen

Du darfst die Personalakte nicht einsehen.

Ist der Brief an dich direkt adressiert worden oder an das Hotel ?

Kacajo 
Fragesteller
 15.01.2021, 08:30

An das Hotel.

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Pauli1965  15.01.2021, 08:30

Muss mich korrigieren, Du darfst tatsächlich die Akte einsehen:

Einsicht in die Personalakte: Das müssen Personaler wissen - Personio

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Kacajo 
Fragesteller
 15.01.2021, 08:36
@Pauli1965

Danke

Da steht ja allerdings während laufender Lohnfortzahlung. Bin aber seit dem 1.1.21 raus. Vielleicht hat sie ja den Brief auch nie dort eingehftet sondern gleich bockig weggeworfen... ich versuch mein Glück am Dienstag einfach. Nachdem ich jetzt fünf(!) Wochen auf meine Akten warten musste..

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Familiengerd  15.01.2021, 16:36
Du darfst die Personalakte nicht einsehen.

Wie kommst du darauf?

Nebenbei: Das ist falsch!

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Du hast keinen rechtlichen Anspruch darauf, Post, die nicht an dich adressiert wurde, einzusehen.

Familiengerd  15.01.2021, 16:41

Es geht um Einblick in die Personalakte.

Und wenn der Brief zur Personalakte gegeben wurde, darf er vom Fragesteller/von der Fragestellerin selbstverständlich auch gelesen werden, denn sie hat ein Recht auf Einsicht in die Personalakte, auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

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