Abfindung bei Saisonarbeit?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Steht mir eine Abfindung zu

Nein, es steht Dir keine Abfindung zu.

Du hast einen Zeitvertrag und wirst nicht gekündigt, da dieser vor der Schließung des Betriebs einfach ausläuft.

Selbst wenn Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hättest, gäbe es nicht automatisch eine Abfindung.

Abfindungen werden i.d.R. vom AG angeboten, wenn dieser einen MA kündigen will der nur sehr schwer kündbar ist (z.B. eine schwangere AN, schwerbehinderte MA, Betriebsratsmitglieder), um lange Kündigungsfristen und/oder Kündigungsschutzklagen zu vermeiden.

Dann gibt es Abfindungen im Rahmen eines Sozialplans, wenn dieser von AG und Betriebsrat vereinbart wird oder im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen.

Hexle2  17.10.2019, 13:06

Danke fürs Sternchen.

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Ich wäre ja fest übernommen worden, wenn die Standortverlegung nicht wäre.

So wird man vom Arbeitgeber verarscht! Seit fast 5 Jahren im Betrieb, auf einer Stelle gearbeitet, für die man nicht bezahlt wird und dann sowas...

Hexle2  16.10.2019, 10:28

Das tut mir leid für Dich aber rechtlich hast Du leider überhaupt keinen Anspruch, selbst wenn unbefristet angestellte Mitarbeiter eine Abfindung erhalten, da Du zum Zeitpunkt der Schließung kein Mitarbeiter mehr bist und man Dich auch nicht kündigen muss.

Beantrage umgehend ein Zwischenzeugnis und fang an, Dich zu bewerben. Viel Glück

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ls27794 
Fragesteller
 16.10.2019, 10:43
@Hexle2

Ja ist alles schon am laufen

Danke für die schnelle Antwort!

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Jenny, Support31  17.10.2019, 17:58

Hallo Is27794,

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