Darf ich mit einem Autoführerschein eine Simson fahren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für Kleinkrafträder brauchts FS-Klasse M, den gibts bei B dazu... Als Kleinkraftrad (Mokick, Moped, Roller) werden heute motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet. In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Weiterhin zählen dazu Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Da auch in der DDR die 70 ccm Modelle S70 und SR80 sowie der Sperber (nur 50 ccm aber mit 75 km/h Höchstgeschwindigkeit) nicht mehr als Kleinkraftrad galten und als Motorrad angemeldet werden mußten, sind diese Modelle hiervon ausgeschlossen. Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999.

Aufgrund dieser Regelung sind die Simson Kleinkrafträder aus DDR-Produktion und die, welche vor dem 28.02.1992 zugelassen wurden, nicht an die 45 km/h Beschränkung gebunden, sondern dürfen weiterhin legal 60 km/h schnell fahren. ;)

ednis 
Fragesteller
 23.04.2010, 09:34

Und bist dir da sicher??? Woher hast du die Info???

Danke schonmal

Thomsl  23.04.2010, 09:47
@ednis

Aus meinem Kopf... hab mich mit dem Thema mal ziemlcih auseinandergesetzt vor einiger Zeit^^ Deswegen:JA, bin mir sicher ;)

gestzlich müsst ich nochmal googlen :D

Ich kann jetzt nur für Österreich sprechen, aber bei uns darf man 50 ccm Roller ab 21 sogar ganz ohne Führerschein fahren! Und mit erst recht :-)

ednis 
Fragesteller
 23.04.2010, 09:30

Na wenn das in deutschland auch so wäre, dass wäre schön :-D

LiquidBlaze94  13.10.2012, 15:36
@ednis

Richtig ^^

Ja..................

Hi Ednis,

ja darfst du, wenn die Simson vor 1992 zugelassen wurde. (Ich gehe davon aus, dass du mit Führerschein den Autoführerschein (B) oder Rollerführerschein (M) meinst)

Schau mal hier unter §2 Abs 21.

http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990BJNE020000301.html

LG B

ednis 
Fragesteller
 23.04.2010, 09:37

DANKE SCHÖN