Was ist wenn man mit dem A1 Führerschein ein ungedrosselten Roller fährt?

6 Antworten

Hallo,

leider teilweise ziemlich seltsame Antworten bisher ;-)

Du musst zwischen deiner Fahrerlaubnis und der Betriebserlaubnis des Rollers trennen!

Mit einem Roller, der schneller als die erlaubten 45 km/h ist, fährst du zwar nicht ohne Fahrerlaubnis, aber dennoch verliert der Roller seine Betriebserlaubnis.

Der einzige Vorteil ist, dass du damit nur eine Ordnungswidrigkeit begehst, aber keine Straftat.

Dennoch wird dich das nicht vor Ärger bewahren.

KEIN Roller für den deutschen Markt und die Klasse AM fährt ECHTE 60 km/h - das ist Fakt.

Entweder geht der Tacho nach dem Mond, oder der Roller ist frisiert.

Nun gilt es herauszufinden, was tatsächlich die Ursache ist.

Viele Grüße

Michael

19Michael69  22.05.2018, 23:22
ZUSATZ

Wie ich aus deiner anderen Frage ersehen habe, bist du 14 Jahre jung und hast noch nicht einmal die Klasse AM.

Somit ist das Fahren des Rollers - egal wie schnell - Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

Mit der Klasse AM ist es ebenfalls Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat, wenn der Roller schneller ist als die erlaubten 45 km/h.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Viele Grüße

Michael

bummelto 
Fragesteller
 23.05.2018, 12:01

Ja das war nur ein bseispiel. Ich wollte nur wissen ob das geht.
Der Roller an sich ist von ich glaube 2004 oder so. Es kann auch vielleicht sein , dass man früher nicht so drauf geachtet hat bei der Herstellung. Aber wenn man eben auf einer gerade Strecke für so ein 1 km voll Gas gibt , dann steht auf dem Tacho ca. 70 km/h. Deswegen schätze ich dass das so 55-60 echte km/h sind

19Michael69  23.05.2018, 21:30
@bummelto

Schlechtes Beispiel, denn die (fehlende) Fahrerlaubnis spielt natürlich auch eine Rolle.

Auch "damals" durften Kleinkrafträder nicht schneller fahren und von daher sind ECHTE 55 oder 60 km/h auf keinen Fall erlaubt.

Lasse doch mal jemanden mit einem Navi hinter dir herfahren und prüft die Geschwindigkeit per GPS.

Gruß Michael

Ja das musst du. Bauartbedingt ist bei 50ccm Zweirädern bei 45 Km/h schluss. Fährst du und wirst von den Cops zur Seite gezogen, schiebst du deinen Flitzer zurück nach Hause. Zumindest dann wenn die Cops nicht auf die blöde Idee kommen die den Schlüssel abzunehmen, oder aber den Roller abschleppen zu lassen.Darüber hinaus erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis und somit dann auch der Versicherungsschutz. Die Tatsache das du den A1 Führerschein hast, bewahrt dich dann vor einer Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein.

19Michael69  22.05.2018, 22:48

Und auch in diesem Fall bleibt der Versicherungsschutz der Haftpflicht erhalten.

Wann wird dieses Märchen vom erloschenen Versicherungsschutz endlich aussterben?

Gruß Michael

AlterHaudegen75  23.05.2018, 21:10
@19Michael69

Ich schätze deine Meinung, aber kurz zur Erklärung:

Ein Auzbi von uns der den PKW B Führerschein besitzt, noch in der Probezeit ist, hat sich einen Roller gekauft um zur Arbeit zu fahren, da er sich noch kein Auto leisten kann. Er hat an seinem Peugeot Jet Force 50ccm so lange herum gedocktert, bis die Kiste knapp 70 / 75 fuhr. Es kam wie es kommen musste, er ist leider nicht die aller hellste Kerze auf dem Kuchen, und rauschte nachdem ihm die Cops morgens anhalten wollten direkt vor unsere Einfahrt, in einem unserer Firmenwagen.

Der Roller wurde spärer zum TüV gebracht. Einige Wochen später hat die Versicherung soweit ich weiß bezahlt, will sich das Geld aber von ihm wiederholen mit der Begründung, dass der Unfall nicht geschehen wäre, wenn er nicht gefahren wäre da er nicht mit dem Roller hätte fahren dürfen. Wie hoch die Schadensumme ist weiß ich zwar nicht, aber er zahlt von seinem Azubi Gehalt jeden Monat knapp 100 Euro an die Axa. Natürlich hat er neben dem Bußgeld noch anderes aufgebrummt bekommen, da er wie erwähnt noch in der Probezeit ist.

Deswegen kam ich zu meiner Aussage. Das ganze passierte im Okt. letzten Jahres. Kann es möglich sein das es grundsätzlich verschieden bewertet wird, oder ist das immer eine Einzelfall Entscheidung? Weißt du eventuell genaueres?

Also nochmal: bei nem A1 Schein musst du es nicht drosseln. Bei AM musst du es nur drosseln, wenn es laut Fahrzeugschein schneller als 45 fährt. Wenn im Fahrzeugschein 45 stehen, das Ding aber in Wirklichkeit 60 fährt, musst du es auch nicht drosseln, obwohl das eigentlich nicht möglich sein sollte. Normalerweise zeigt der Tacho aber auch mehr an.

bummelto 
Fragesteller
 22.05.2018, 22:01

Ja wie ich sagte , der Tacho zeigt 70 an , ich schätze das sind so 60 halt

19Michael69  22.05.2018, 23:07

KEIN Roller für den deutschen Markt und die Klasse AM fährt ECHTE 60 km/h - das ist Fakt.

Und es gibt keine 50er Roller für die Klasse A1.

In dem Fall geht es daher nicht um drosseln oder entdrosseln, denn ein solcher Roller fährt bauartbedingt 45 km/h und ist daher illegal frisiert, wenn er schneller fährt.

Also fährt er dann mit der Klasse A1 zwar nicht ohne Fahrerlaubnis, aber dennoch mit einem Roller ohne Betriebserlaubnis.

Und daher muss er den Roller auf jeden Fall "wieder auf 45 km/h bringen" (das ist nicht drosseln), wenn diese in den Papieren eingetragen sind und er tatsächlich oder "in Wirklichkeit" 60 km/h fahren sollte.

Gruß Michael

Das hat nichts mit dem Führerschein zu tun. Der Roller ist bis 45 km/h Typisiert und schneller darf er deshalb nicht fahren. So bist du mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis und somit ohne Versicherungsschutz unterwegs.

bummelto 
Fragesteller
 22.05.2018, 17:01

Warum ist dann nicht vom Werk aus eine Drossel drinnen , womit man maximal 45 fahren darf?

OriginalMotion  22.05.2018, 17:05

Kann ich dir nicht genau sagen, aber die Hersteller verkaufen auch Fahrzeuge mit ausgewiesenen Emissionsklassen die in der Realität nie eingehalten werden können.

Fakt ist jedoch, das wenn du mit 60 km/h geblitzt wirst, ist es den Beamten herzlich egal ob der von Werk aus schon "zu schnell" war.

verreisterNutzer  22.05.2018, 17:05

falsch. er hat gesagt, der Roller ist ungedrosselt. Also stehen auch 60 in der BE und im Fahrzeugschein. Das ist kein umgebauter 45er.

OriginalMotion  22.05.2018, 17:09

Wenn es in der BE steht, dann ist es ja klar das er auch legal 60 fahren darf. Ging davon aus das es ein mit 45 km/h zugelassener Roller ist. Steht oben jedoch leider nicht eindeutig.

19Michael69  22.05.2018, 23:09
@OriginalMotion
Ging davon aus das es ein mit 45 km/h zugelassener Roller ist.

Dem ist auch so, denn es gibt (in Deutschland) keine 50er Roller (Kleinkraftrad) die legal 60 km/h fahren.

Gruß Michael

verreisterNutzer  22.05.2018, 17:13

Also wie ich das aufgefasst hab, darf das Moped 60 fahren, aber er halt nur Zweiräder mit max. 45. weil er nur AM hat (hat er vermutlich mit A1 verwechselt)

OriginalMotion  22.05.2018, 17:14

Stimmt, da wirst du wahrscheinlich recht haben!

verreisterNutzer  22.05.2018, 17:17
@OriginalMotion

Weil wenn er original gedrosselt war, wird er ja wahrscheinlich selber wissen, dass er ihn eigentlich nicht fahren darf, vor allem mit AM lol

verreisterNutzer  22.05.2018, 17:17
@OriginalMotion

Weil wenn er original gedrosselt war, wird er ja wahrscheinlich selber wissen, dass er ihn eigentlich nicht fahren darf, vor allem mit AM lol

verreisterNutzer  22.05.2018, 17:17
@OriginalMotion

Weil wenn er original gedrosselt war, wird er ja wahrscheinlich selber wissen, dass er ihn eigentlich nicht fahren darf, vor allem mit AM lol

verreisterNutzer  22.05.2018, 17:17
@OriginalMotion

Weil wenn er original gedrosselt war, wird er ja wahrscheinlich selber wissen, dass er ihn eigentlich nicht fahren darf, vor allem mit AM lol

verreisterNutzer  22.05.2018, 17:18
@OriginalMotion

keine Ahnung warum das jetzt 4 mal ankam

19Michael69  22.05.2018, 22:51

Hättest du den zweiten Teil des letzten Satzes weggelassen, dann wäre das die beste Antwort ;-)

Denn auch in diesem Fall bleibt der Versicherungsschutz der Haftpflicht erhalten.

Wann wird dieses Märchen vom erloschenen Versicherungsschutz endlich aussterben?

Gruß Michael

Mit nem A1 darfst du 125er bzw 11kw bzw 0,1 kw/kg fahren. Das Ding musst du nur bei nem AM drosseln, aber nicht bei A1.