Darf ich mich weigern einen Nazi im Kaffee zu bedienen?
9 Antworten
Das wäre eine nicht einfach zu beantwortente Frage im Rahmen des § 1 AGG und der Diskriminierung wegen einer Weltanschauung gewesen. Ich habe aber in einem deiner Kommentare gelesen, dass die Person einen Hitlergruß gemacht und "Heil Hitler" gesagt hat. Wenn das im Kaffee war kannst du da ohne Weiteres Hausverbot geben, weil die Person dann eine Straftat begangen hat. Du stellst dann aber nicht auf die Weltanschauung ab, sondern auf die Straftat.
Du kannst den Arbeitgeber oder einen Kollegen bitten, dass er den Kunden übernimmt.
Naja, Hausrecht ist Hausrecht.
Allerdings kann der dir dann mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kommen. Nachdem darf man nicht wegen seiner Weltanschauung allein benachteiligt werden.
Nee, ich meine wenn er nichts macht, wird er wie alle Kunden behandelt.
NEIN
- Das ist Diskriminierung.
- Das ist Missbrauch des Hausrechts.
- Das ist Diffamierung, weil Du einen Menschen aufgrund seiner politischen Meinung verurteilst.
Sei professionell höflich, lass Dich zu keiner Bemerkung hinreissen und bediene den Kunden wie es ein Proi machen sollte.
Achja - unglaublich, aber wahr: Der "Nazi" hat das Recht auf seine Meinung - genauso wie Du. Das steht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, Absatz 1, Satz 1