Darf ich meinen Vater anzeigen wenn er mich schlägt?
Schon als kleines Kind hat mein Vater mich verprügelt oder geschlagen es hat zwar stark nachgelassen inzwischen aber es kommt trotzdem noch vor, heute hat er mich getreten und geohrfeigt wegen einem Bleistiftstrich an der Wand, und wäre es so dass er sich entschuldigt wäre es ja noch verzeihbar aber er findet es ist „verdient“. Deswegen möchte ich ihn jetzt anzeigen da ich es nicht mehr aushalte, ich weiß aber nicht ob ich das darf. (w/13)
7 Antworten
Wende Dich ans Jugendamt. Da wird Dir gesagt, wie Du vorgehen sollst bzw. kannst.
Schlagen geht gar nicht. Sagt da Deine Mutti nichts dazu? Schaut sie einfach zu?
,, und wäre es so dass er sich entschuldigt wäre es ja noch verzeihbar '' ( Zitat Fragestellerin )
und darauf bist du gar nicht eingegangen
Muss ich auch nicht. Die Hauptfrage war, ob FS den Vater anzeigen darf. Das erfährt FS alles im Jugendamt.
Das habe ich geschrieben. Daraus solltest Du meine Meinung entnehmen können.
Schlagen geht gar nicht.
Rufe bitte mal bei der 116111 an. Das in das Kinder- und Jugendtelefon. Da sitzen Leute, die dir auf den Weg helfen können und dir auch Anlaufstellen in deiner Nähe nennen können.
Es ist gut und richtig, dass du dir Hilfe holen willst. Was dein Vater tut, ist gegen das Gesetz und gehört unterbunden.
Du solltest dich aber unbedingt auch noch jemandem in deinem Umfeld anvertrauen, der dich unterstützt. Wenn es da niemanden gibt, kannst du dich immer auch an den Vertrauenslehrer deiner Schule wenden.
Ich wünsche dir alles Gute!
Du kannst ihn nicht selber anzeigen, weil Du noch nicht volljährig bist. Du musst jemanden finden, der das für Dich macht.
Entweder jemanden aus der Familie, Onkel, Tante, Großeltern.
Oder Du gehst zu einer Jugendberatung und lässt Dir von denen helfen. Die schalten dann das Jugendamt ein. Du solltest nur nicht selber zum Jugendamt gehen, weil die Dich nur abwimmeln und Dir nicht helfen. Denen muss jemand auf den Füßen stehen, damit etwas passiert.
Naja, das kommt sehr auf den Menschen im Jugendamt an. Da gibt es auch gute Menschen, die dort arbeiten ;)
na aber selbstverständlich kann auch ein minderjähriger anzeigen. es kann nur kein strafantrag gestellt werden
§225 StGB, worunter dies aus meiner Sicht fallen würde ist allerdings kein Antrags- sondern ein Offizialdelikt, weshalb kein Strafantrag für die Starfverfolgung notwendig ist.
wende dich an die polizei und zeige deinen vater an wegen kindesmisshandlung, körperverletzung. sage dazu das es häufig vorkommt und deine mutter nichts tut
Du hast gemäß § 1631 BGB ein verbrieftes Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Soweit Deine Schilderung nun der Wahrheit entspricht, solltest Du Dich ratsuchend an das zuständige Jugendamt wenden. Dort kann man Dir dann helfen.
Wenn Du sonst jemanden zum Reden brauchst, so wende Dich bitte an :
https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html
Telefonnummer : 116 111
anonym und kostenlos -- vom Handy und Festnetz
montags - samstags --- von 14 - 20 Uhr
,, wäre es so dass er sich entschuldigt wäre es ja noch verzeihbar aber er findet es ist „verdient“.
siehst du das auch so ? Entschuldigung hin oder her, meines Erachtens ist Gewalt trotzdem nicht verzeihbar