Kann ich mit diesem Video zur Polizei /Jugendamt gehen?

Support

Liebe/r Binti476,

Deine Situation klingt sehr besorgniserregend. Sprich bitte unbedingt mit einem Menschen darüber, dem Du vertraust. Das kann ein guter Freund, ein Verwandter oder auch eine Vertrauensperson aus der Schule sein.

Du kannst Dich zudem jederzeit an die Telefonseelsorge wenden. Dort ist rund um die Uhr jemand erreichbar und Du hast die Möglichkeit, ein anonymes und vertrauliches Gespräch zu führen. Telefon: 0800/1110111 oder 0800/1110222 (gebührenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz).

Hier ist die Webseite der Seelsorge - dort kannst Du auch chatten, falls Du das lieber möchtest: http://www.telefonseelsorge.de/ oder die Nummer gegen Kummer https://www.nummergegenkummer.de/ hier kannst Du Dich telefonisch oder per E-Mail beraten lassen!

Herzliche Grüße

Klara vom gutefrage-Support

12 Antworten

Zur Polizei bzw zum Jugendamt (was mir hier logischer erscheint wenn ihr sowieso im Kontakt steht) kannst du IMMER gehen. Und das solltest du auch, wenn du dich nicht sicher fühlst.
Mit dem Video würde ich vorsichtig sein, da es mir scheint, als würde es nur noch mehr Probleme machen, falls das ganze auffliegt.
Gerade wenn deine Nichte sichtbare spuren davon trägt hast du die besten Chancen, dass dir geglaubt wird.

Binti476 
Fragesteller
 10.02.2019, 20:46

Aber meine Mutter ist mal zum Jugendamt gegangen und hat denen alles erzählt aber die haben nur gesagt, dass es nur ein

''Beziehungsproblem'' ist!

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ChesterPester  10.02.2019, 20:48
@Binti476

Das Jugendamt hat seine Pflichten, wenn du mit solchen Anschuldigungen zu ihnen kommst. Ich weiß ja nicht, ob du bei dem Gespräch auf das du dich beziehst dabei warst, aber das sollte keiner mit Ahnung so herunterspielen. Erklär ihnen die Situation und lass dir - möglichst ohne schlechte Einstellung dem Jugendamt im voraus gegenüber - von ihnen helfen.

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Du musst gar keine Beweisführung vollziehen, nimm dir eine Person der du vertraust und geh sofort zur Polizei. Die helfen dir weiter und sagen, wo du hinkannst.

Ja du kannst deine Eltern anzeigen. Ob dies allerdings alleine so sinnvoll ist, ist die andere Frage.

Du gehst also zur Polizei zeigst deine Eltern an und dann gehst du nach Hause und lebst da weiter mit deinem Vater zusammen?

Besser ist du gehst mit deinen Problemen zum Jugendamt und holst dir dort Hilfe, anzeigen kannst du deinen Vater dann immernoch.

In akutsituationen kannst du natürlich auch die Polizei anrufen das sie vorbeikommen

DETxLEF  10.02.2019, 21:02

Die "Akutsituation" ist schon vorhanden. Er hat sie doch schon geschlagen und vermutlich ist er auch besoffen, also unberechenbar. Die soll zur Nachbarin, ihr alles schildern und anschließend die Polizei holen.

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WalterE  18.12.2019, 20:43

Die Polizei wird in so einer Situation niemand einfach heimschicken, sondern wohl das Jugendamt anrufen

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Durch das schlagen entstehen bestimmt blaue flecken und die würden auch als beweis zählen also schuje und jacke an und ab zum jugendamt/zur polizei

Ich glaube das ganze könnte auch übers telefon gehen

Binti476 
Fragesteller
 10.02.2019, 20:49

Naja, ich sehe bei mir jedenfalls keine blaue Flecken. Bei meiner Hautfarbe sieht man das nicht so. Also möchte ich unbedingt das Video zeigen. Aber ich frag mich ob ich mit damit Strafbar mache.

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verreisterNutzer  02.03.2020, 21:56
@Binti476

Du machst dich nicht strafbar. Erstens bist du erst 13 und zweitens zeigst du ja nur die Realität. Du lügst ja nicht du sammelst nur Beweise.

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Zirconium212  07.02.2021, 00:34
@verreisterNutzer

Es ist gegen das Gesetz, Personen ohne deren Einverständnis zu filmen/fotografieren, auch wenn man nur Beweise „sammelt“. ( Bei Überwachungssystemen ist das etwas anderes geregelt).

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verreisterNutzer  12.02.2021, 12:21
@Zirconium212

Das stimmt schon, allerdings muss es doch wohl Ausnahmen in bestimmten Situationen geben. Sonst wäre es doch krank.

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Zirconium212  12.02.2021, 17:16
@verreisterNutzer

Ich habe mal von einem Gerichtsfall gelesen, bei dem selbst gefilmte Beweise eingereicht wurden. Das Gericht wollte die Videos/Fotos nicht gelten lassen, da sie auf unrechtmäßige Weise gedreht worden waren. Ich weiß leider nicht wie der Fall ausging, allerdings findet man dazu sicher etwas im Internet .

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verreisterNutzer  15.02.2021, 10:12
@Zirconium212

Naja ich kann jetzt nicht wissen, was "unrechtmäßig" in diesem Fall bedeutet hat, und worum es in diesem Fall ging. Aber wenn es erlaubt ist andere zu Verletzen, wenn man bedroht wird (Notwehr) dann ist es doch wohl auch erlaubt Beweise für seine eigene Misshandlung zu sammeln, die wohl notwendig sind, um sein eigenes Wohl zu sichern.

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Geh zum Jugendamt, die helfen dir weiter.