Darf ich mein Vater anzeigen wenn er etwas von mir kaputt macht was ich erworben habe?


30.09.2020, 01:12

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10 Antworten

Wenn du unter 18 Jahre alt bist und bei deinen Eltern wohnst, ist dein Besitz dem Eigentum deiner Eltern unterlegen.
Selbst wenn du beispielsweise dein Handy von einem Nebenjob wie etwa Zeitungen austragen erworben hast, können deine Eltern dies ohne rechtliche Konsequenzen zerstörten, da sie für dein Eigentum bis zu deinem 18. Lebensjahr verantwortlich sind und somit deinem Eigentum bestimmend sind.
Bei Eigentümer die nicht deutlich über dem normalen finanziellen Verhältnissen liegen.

Wäre dein „Vermögen“ überdurchschnittlich hoch, wäre dies einer Frage des Vertrages, welches zur Beitragung deines Vermögens beigeholfen hat (z.B. ein Manager).

Law19 
Fragesteller
 30.09.2020, 01:34

Ok professor. Hier ist die Rede von einem Erwachsenen.

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Leandro007  30.09.2020, 01:43
@Law19

ich bin 21 Jahre alt aber danke, nehme ich zu Herzen.

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Grinzz  30.09.2020, 05:40

Interessanter Gedanke! Er ist leider völlig falsch, aber zumindest interessant 👍🏼

Auch Eltern, denen die Befugnis zur Verwaltung über das Vermögen der Kinder zusteht, dürfen diese Sachen nicht zerstören. Abgesehen davon, dass dies wohl kaum mit einer "ordnungsgemäßen Verwaltung" zu vereinbaren ist, steht die zerstörte Sache nicht im Alleineigentum des Vaters, sodass sie - iSd § 303 StGB - fremd ist. Der Straftatbestand kümmert sich weder um gesetzliche noch rechtsgeschäftliche Vertretungsmachten 😉

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Selbstverständlich kannst Du deinen Vater oder jede andere Person die das 14. Lebensjahr vollendet hat anzeigen (Strafrecht), das hat jedoch nur strafrechtliche Relevanz, deinen Fernseher bekommst du dadurch nicht bezahlt.

Die Schadensersatzforderung (Zievilrecht) kannst du allerdings nur auf zivilrechtlichen Wege erstreiten.

Strafrechtlich sind Personen, die bei Ausübung der Straftat das 14. Lebensjahr vollendet haben, verantwortlich.

Zivilrechtlich ist jede Person die bei Entstehung des Schadens das 6. Lebensjahr vollendet hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

Natürlich. Ob er bestraft wird liegt im Ermessen des Richters, bzw. der Schöffen, aber Sachbeschädigung ist eine Straftat und du kannst ihn dafür anzeigen. Es ist allerdings ein Antragsdelikt, daher brauchst du die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten um Strafantrag zu stellen, ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke in diesem Sonderfall wäre das wohl hinfällig.

LG

Angenommen du kannst deinen Vater wirklich verklagen und er bekommt eine Strafe. Dann muss er dir den Fernseher ersetzten.

Allerdings wird euer Verhältnis dann komplett zerstört sein und er wird dir dein Leben zu Hause nicht leichter machen..  Er wird dir einen Fernseher geben und dann darfst du den nicht benutzen da du ja SEINEN Strom benutzt. Und du darfst ihn auch nicht in SEINER Wohnung (wozu dein Zimmer gehört) rein geben. Das selbe gilt für den Computer, das Handy etc. als Bücher bekommst du Fachliteratur zu lesen (Keine Romane/Krimis, Cartoons etc“. Essen darfst du dir selbst kochen – ich würd keinen unnötigen Handgriff mehr für dich machen. Deine Wäsche darfst du dir selbst waschen und bügeln. Usw.

Also überlege dir wirklich gut ob du diesen Schritt machen willst solange du noch finanziell von deinen Eltern abhängig bist

Daneben: Ohne Grund wird er ja deinen Fernseher nicht mit Absicht zerstört haben…  

verreisterNutzer  30.09.2020, 12:48
Angenommen du kannst deinen Vater wirklich verklagen und er bekommt eine Strafe. Dann muss er dir den Fernseher ersetzten.

Du verwechselst Strafrecht mit Zivilrecht.

Wenn man jemanden ( zb. wegen Schadensersatzforderung) verklagt, entscheidet ein Gericht, ob und was der Beklagte zu zahlen hat. Wenn der Beklagte zahlen muss, dann wäre das in diesem Fall eine Schadensersatzzahlung. Eine Strafe käme im Fall einer Klage nicht auf den Beklagten zu.

Strafe könnte der Vater nur bekommen, wenn der Fragesteller ihn wegen der Straftat der Sachbeschädigung (§303 StgB) anzeigen würde:

§ 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Er wird dir einen Fernseher geben und dann darfst du den nicht benutzen da du ja SEINEN Strom benutzt.

Das ist so auch nicht richitg, das KIND bekommt Kindergeld, welches die Eltern zur Versorgung und Erfüllung der Kindesbedürfnisse erhalten. Daher besteht Rechtsanspruch auf Stromversorgung durch das Kind. Der Vater dürfte die Zeiten der Stromversorgung einschränken, aber nicht die Stromversorgung im Ganzen oder zu bestimmten Zwecken.

Und du darfst ihn auch nicht in SEINER Wohnung (wozu dein Zimmer gehört) rein geben.

Darauf besteht ebenfalls Rechtsanspruch durch das Kind.

Essen darfst du dir selbst kochen – ich würd keinen unnötigen Handgriff mehr für dich machen. Deine Wäsche darfst du dir selbst waschen und bügeln. Usw.

Die Versorgung mit fertigen Mahlzeiten gehrört ebenfalls zu den Pflichten der Eltern. Sie dürfen allenfalls das Kind zur Mithilfe bei der Essenszubereitung und Pflege der Wäsche, sowie der Wohnung mit heranziehen.

Daneben: Ohne Grund wird er ja deinen Fernseher nicht mit Absicht zerstört haben…

Das spielt überhaupt keine Rolle, fremdes Eigentum darf in keinem Falle beschädigt werden... nicht mit Grund und auch nicht grundlos, passiert es doch, ist man zum Schadensersatz verpflichtet:

siehe §823 BGB:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Zu guter Letzt, um Deinem Veto vorzugreifen wem der Fernseher gehört:
wenn er nicht Leihweise überlassen wurde, ist der Fernseher Eigentum des Kindes, selbst wenn die Eltern ihn bezahlt haben. Zwischen Eltern und Kind ist in dem Fall ein stillschweigender Schenkungsvertrag entstanden und das Eigentum an dem Gerät auf den Beschenkten übertragen worden sofern nicht ausdrücklich die Leihgabe des Gerätes erfolgte.

Alles in allem ist Deine Antwort also von Anfang bis Ende einfach nur vollkommener Quatsch

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Ja kannst du wegen Sachbeschädigung. Man könnte auch zusätzlich Schadensersatz geltend machen (Ab 18) weil eine Anzeige ersetzt den Fernseher ja nicht.

verreisterNutzer  30.09.2020, 06:38

Wenn Du das "(ab18)" weggelassen hättest, wäre die Frage richtig beantwortet gewesen.

Personlichkeitsrechte haben nichts mit dem Alter zu tun.

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verreisterNutzer  30.09.2020, 15:45
@TeamStoffcouch

Das ist Unsinn, man ist beschränkt geschäftsfähig und unterliegt den Jugendschutzgesetzen unter 18, ist nicht strafmündig unter 14, nicht deliktfähig unter 6, einen Lkw Führerschein kann man nicht unter 21 machen, aber seine Rechte die kann man in jedem Alter durchsetzen... Auch gegen die eigenen Eltern und/oder ohne deren Zustimmung....

Zeig mir ein Gesetz das dem widerspricht

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