Antwort
Selbstverständlich kannst Du deinen Vater oder jede andere Person die das 14. Lebensjahr vollendet hat anzeigen (Strafrecht), das hat jedoch nur strafrechtliche Relevanz, deinen Fernseher bekommst du dadurch nicht bezahlt.
Die Schadensersatzforderung (Zievilrecht) kannst du allerdings nur auf zivilrechtlichen Wege erstreiten.
Strafrechtlich sind Personen, die bei Ausübung der Straftat das 14. Lebensjahr vollendet haben, verantwortlich.
Zivilrechtlich ist jede Person die bei Entstehung des Schadens das 6. Lebensjahr vollendet hat, zum Schadensersatz verpflichtet.