Darf ich (m 37)mit einer 15 jährigen schlafen?
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Nein, das ist strafbar, selbst, wenn sie zustimmt. Du musst warten, bis sie 16 ist, zumindest laut dem Artikel, den ich gefunden habe. Aber findest du den Altersunterschied nicht etwas groß? Findest du sie nicht etwas jung? Sie könnte alterstechnisch deine Tochter sein!
Ich bin selbst 37, habe aber die Erfahrung gemacht, dass auch die Volljährigkeit mit 18 nur theoretisch ist und auf viele geistig nicht zutrifft. Mir wäre eine 19jährige schon zu jung, viele Frauen in dem Alter sind halt geistig noch nicht wirklich reif. Und dann wäre mir der Altersunterschied zu groß.
Trotzdem finde ich das in Erwägung zu ziehen, einfach abartig.
Ja das kann man sehen wie man will...
Einerseits gibt es 15 Jährige denen man es weder ansieht, noch anmerkt. Andererseits, ist sie eben 15... Müsste schon sehr sehr viel passieren, das ich mich auf sowas einlassen würde. Aber gut, ist ja seine Sache.
Das der der (vielen Dank an meine Handy) sollte "oder der" heißen 🙄
Mein Artikel war zugegeben von 2011, aber einer ersten Treffer. Ich weiß nicht, ob und was sich seitdem geändert hat.
Laut diesem Artikel ist/war Sex unter 14 grundsätzlich ein No Go, zwischen 14 und 16 untereinander erlaubt, jedoch strafbar, wenn man über 21 ist und mit einer/einem 14-16jährigen schläft und ab zwischen 16 und 18 unter gewissen Voraussetzungen erlaubt, ab 18 sowieso.
immer diese Autokorrektur xD.. als ich noch mit nem alten Tastenhandy geschrieben habe, habe ich mich nie verschrieben. Jetzt muss ich jeden dritten Text erst mal entziffern bevor ich ihn abschicke xD
Naja, so einfach ist es eben nicht.
Schau dir gerne mal den Artikel an. Es gibt, wie es immer so schön ist, Vorgaben, Ausnahmen und und.. Man sollte sich 1000 Prozent sicher sein, wenn man sich nicht sicher ist. Und wenn man das ist, bleibt es eine grenzwertige Angelegenheit.
Man könnte es sich natürlich einfach machen und sich von Mädchen in dem Alter fern halten.
Laut diesem Artikel ist/war Sex unter 14 grundsätzlich ein No Go
Das stimmt so auch nicht... wenn man unter 14 ist kannst du mit jedem Sex haben der ebenfalls unter 14 ist.. mir ist zumindest nicht bekannt das es eine Untergrenze gibt.. wahrscheinlich aber auch nur, weil man nicht damit rechnet das ein 13 jähriger etwas mit einer 8 jährigen hat.
Wenn da einer von euch mehr weiß.. informiert mich gerne^^
Der Rest den du da beschreibst ist eigentlich ein Mythos.. dem ich aber zugegeben auch unterlegen war
Wäre das nicht zu einfach ... Natürlich wäre das der beste Weg.
Nein ist es eben nicht, den es geht um den Schutz der 15 jährigen, die er ganz klar missbraucht.
Was Jugendliche unter sich machen, ist das eine, es ist in der Regel altersgerecht.
Aber ein skupelloser 37 jähriger kann schon mit reden über Sex traumatisieren, selbst erlebt.
Ja das ist blöd für dich. Aber solange zwischen den beiden kein Schutzverhältnis besteht, ist es absolut legal.
Da man <14 unmündig ist, kann man auch keine Straftat begehen. Juristisch geahnte werden kann da also nichts (außer vielleicht zivilrechtliche Klagen der Familie des jüngeren Opfers gegen die Sorgeberechtigten des 'Täters').
So leicht ist es auch nicht, bis 16 Jahren kann es sich durchaus noch um den sexuellen Missbrauch von Kindern handeln, nur handelt es sich dann um einen Antragsdelikt, d.h. es wird nicht automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Im Falle einer Anklage müsste die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung geprüft werden.
Also <14 sexuell unmündig; 14<16 teilweise sexuell selbstbestimmt ggf. Gutachter; >=16 sexuell selbstbestimmt.
Sex mit minderjährigen Schutzbefohlenen ist immer strafbar.
HAHAHA... wenn man danach geht, kenn ich einige bei denen ich echt mit dem Kopfschütteln muss, obwohl die fast 30 sind ;D
Das interessiert den doch gar nicht, bzw. der will nur eins.
Man muss schon sehr skrupellos und Verantwortungslos oder eben ein klassischer Sextäter sein um so etwas in Erwägung zu ziehen.
Erst mit 16 ist man sexuell selbstbestimmt, zwischen 14 und 16 wäre der Sex nicht direkt strafbar, kann aber zur Anzeige gebracht werden. Im krassesten Fall müsste ein Gericht darüber entscheiden wie es um die geistige Reife des Mädchen bestimmt ist und es könnte durchaus als sexueller Missbrauch ausgelegt werden.
Aber mal was ganz anders, du bist ein erwachsener Mann von fast vierzig, bist du zurückgeblieben oder in irgendeiner Weise in deiner Reife behindert? Sie ist ein kleiner Teenie, du bist ein Mann, der auf seine Midlife-Crisis zusteuert. Was ist da falsch gelaufen?
Wenn das meine Tochter wäre, würde ich dir vermutlich dein Gerät abschneiden...
Da du 37 bist und sie erst 15, wäre das unter Umständen Missbrauch Schutzbefohlener. Selbst, wenn sie es möchte, empfehle ich ein Gespräch mit ihren Eltern. Wenn diese es nicht wünschen, solltest du lieber noch 3 Jahre warten. Im schlimmsten Fall ziehst du definitiv den Kürzeren vor Gericht.
Unter Schutzbefohlen werden alle Kinder bis zum 18 Lebensjahr und im Gesetz wird es so auch geschrieben. Zwecks dieser Frage wende dich bitte an einen Juristen.
Das ist leider völliger Blödsinn und steht so, auch in keinem Gesetz.
Schutzbefohlene im Sinne des § 225 StGB sind Personen unter 18 Jahren sowie solche Personen, die aufgrund Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlos sind. Zudem muss ein Schutzverhältnis des Täters gegenüber dem Opfer bestehen.
Wieso um Gottes Willen "Schutzbefohlenen" ? Das trifft nur dann zu, wenn er einen Lehrauftrag bzw damit unter Umständen einhergehend Betreuungsauftrag hätte (bspw Betreuer einer Jugendfreizeit)
Gut ich liege mit den Schutzbefohlenen falsch, habe eben noch einmal nachgelesen. Aber das war für die Frage auch nicht maßgeblich. Dennoch verlinke ich zur Vorsicht noch mal auf das Jura Forum. Möglicherweise ist dort etwas mehr an Infos zu finden:https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/ab-wann-bzw-mit-welchem-alter-duerfen-jugendliche-sex-haben
Rein rechtlich ja, wenn einige Bedingungen erfüllt sind.
Erwarte dafür aber bitte keine gesellschaftliche Anerkennung oder Akzeptanz!
Juristisch ist es zwar erlaubt, sofern sie nicht, zum Beispiel, geistig behindert und / oder entwicklungsverzögert, also nicht alters-entsprechend entwickelt ist und ihr die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt. Aber empfehlen würde ich es nicht. 😉
Leider ist dein Artikel nicht so ganz korrekt.
Er darf, mit ihr schlafen. Ausnahme: es liegt eine Vertrauens oder Schutzfunktion vor der der geistige Zustand lässt an der Urteilsfähigkeit zweifeln.
Aber schau mal hier. Hier wird das alles relativ gut zusammengefasst:
https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutzgesetz-sex/